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7. März 2010Abmahnung – Kostenlose Ersteinschätzung
5. März 2010Abmahnungsnotdienst – auch am Wochenende:
Bitte senden Sie uns per E-Mail an feil@recht-freundich.de Ihre Abmahnung zu und Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
Abmahnungsgrund “Unfrei versandte Ware wird nicht angenommen”
11. März 2010Mit der Formulierung, dass unfreie Rücksendungen durch Sie nicht angenommen werden, verstoßen Sie gegen die zwingende Regelung des § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer das Risiko und die Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs zu tragen hat. Es ist unzulässig, diese Kosten auf den Verbraucher abzuwälzen.
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az: 5 W 15/07) entschieden, dass die Nicht-Annahme unfrei zurück gesandter Ware wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht der Verbraucher steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach der Unternehmer die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auf die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht – obwohl hier keine Leistungspflicht des Verbrauchers in Frage steht, sondern eine solche des Unternehmers.
Ebenso entschied das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az: 315 O 917/06).
Die Formulierung “Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert” wurde durch das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für unzulässig angesehen; ebenso LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.).
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb – Schallwellentherapiegerät NOVAFON
11. März 2010Uns liegt eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb aus Berlin vor. Abgemahnt wurde der Verkauf eines Schallwellentherapiegerätes der Marke NOVAFON. Angeblich sollen die dem Gerät zugeschriebenen Wirkungen irreführend sein.
Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.
Vor der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.
Abmahnung Extangis Business & Products GmbH
11. März 2010Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Extangis Business & Products GmbH aus Saarbrücken vor. Diese wird vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Schäfer aus Pirmasens, über den wir bereits mehrfach im Blog berichtet haben.
Offensichtlich mahnt Herr Rechtsanwalt Schäfer für verschiedene Mandanten ab. Beanstandet werden u.a. Verstöße gegen das Elektrogesetz. Auf Basis eines Gegenstandswertes von 30.000,00 € werden Anwaltskosten in Höhe von 1.005,40 € gefordert. Daneben hat die Extangis Business & Products GmbH Testkäufe durchgeführt, für die ebenfalls Kosten geltend gemacht werden. Auffällig ist, dass die Vollmacht zwar unterschrieben, aber mit keinem Datum versehen ist.
Soll hier ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug auf die Kombination von Abmahnung und Vollmacht erreicht werden?
Abmahnung Epix Media AG – Saat des Bösen
11. März 2010Die Epix Media AG mahnt über die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Film “Saat des Bösen” ab. Gefordert werden 715EUR .
Hier unser Kurzratgeber Abmahnung:
Abmahnung Marko Reske
11. März 2010Uns wurde bekannt, dass Herr Marko Reske aus Düsseldorf im März 2010 Abmahnungen verschickt. Herr Marko Reske wird durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß aus Essen vertreten. In der uns bekannten Abmahnung ging es insbesondere um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Gefordert werden auf Basis eines Gegenstandswertes Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 €.
Es ist dringend davon abzuraten, ohne vorherige anwaltliche Beratung die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Hier wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße eingefordert.
Abmahnung Beim Klauen erwischt – Mick – Haig Deutschland
11. März 2010Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe vor. Diese vertritt die Firma Mick - Haig Deutschland aus Bochum. Abgemahnt wird der Film „Beim Klauen erwischt“. Angeblich soll der Urheberrechtsverstoß an diesem Pornofilm im Oktober 2009 begangen worden sein.
In der Abmahnung wird zu den Ermittlungen Folgendes mitgeteilt:
„Die Software, mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt stets korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. Dies ist durch Gutachten von unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen bestätigt.“
Dies darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Wir empfehlen daher, nicht ohne anwaltliche Prüfung Unterschriften zu leisten. Auch sollte die pauschale Forderung in Höhe von 600,00 € nicht ohne weiteres gezahlt werden.