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Archive for April, 2008

Widerrufsfrist von vier Wochen

Freitag, April 11th, 2008

Das hat mit Beschluss vom (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass die Belehrung über ein Widerrufsrecht von “4 Wochen” anstelle der korrekten Belehrung “einen Monat” wettbewerbswidrig ist. Es handelt sich nicht um einen Bagatellverstoß im Sinne von § 3 UWG.

Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden, wird eine fehlerhafte Belehrung in aller Regel nicht als Bagatellfall im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können. Bei der fehlerhaften Angabe einer , die im Regelfall kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist, besteht ein hoher Grad an Nachahmungsgefahr. Dies birgt jedenfalls die Gefahr in sich – und es komme nur auf die Geeignetheit einer Handlung zur mehr als nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs an -, dass die vom Gesetzgeber zum Schutze der Verbraucher vorgeschriebene Frist sich aus der Sicht relevanter Anteile des Verkehrs faktisch auf eine solche von lediglich verkürzen könne.

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