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Archive for Mai, 2008

Belehrung über Widerrufsfolgen

Freitag, Mai 9th, 2008

Nach einem Urteil des vom (Az: VII ZR 122/06) muss eine über das Widerrufsrecht der Verbraucher auch über die Folgen des Widerrufs informieren. Die hier beanstandete informierte nicht über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB. Nach den Darstellungen des muss der Unternehmer auch über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informieren. Dazu gehöre auch, dass der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat. Eine derart, dass nur der Verbraucher darüber informiert wird, dass er verpflichtet ist, die Ware zurückzugeben und gezogene Nutzungen herauszugeben, ist einseitig. Es werde die Information vorenthalten, dass auch der Unternehmer die gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben hat.

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