Salvatorische Klauseln, wonach im Falle der Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung nicht das Gesetz, sondern eine Regelung treten soll, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Klausel so weit wie möglich entspricht, sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot zumindest im Verbraucherhandel nach ständiger Rechtsprechung nichtig und überflüssig.



