Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung von herr Markus Hennig überreicht. Herr Markus Hennig wird vertreten durch Rechtsanwältin Bettina Diedrich. Es um angebliche Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften.

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung von herr Markus Hennig überreicht. Herr Markus Hennig wird vertreten durch Rechtsanwältin Bettina Diedrich. Es um angebliche Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften.
Auf Bitten eines Mandanten haben wir recherchiert und festgestellt, dass die Firma AGEYO INTERNET MARKETING Abmahnungen verschickt. Näheres versuchen wir herauszufinden.
Wir haben für einen Mandanten im Internet recherchiert. Aus einer Gegnerliste von Rechtsanwaltskollegen konnten wir entnehmen, dass Herr Roger Hoffmann Abmahnungen übersandt hat.
Nach den uns vorliegenden Informationen können wir zur Zeit nicht abschließend beurteilen, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.
Uns wurde eine Kopie einer Abmahnung von Frau Berit Hartwich, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sven Ahnfeldt, übersandt. Frau Hartwich mahnt unter anderem eine angebliche fehlerhafte Widerrufsbelehrung ab. In der Abmahnung wird bereits angekündigt, dass ohne Unterlassungserklärung eine gerichtliche Durchsetzung der angeblichen Unterlassungsansprüche vor dem Landgericht Hamburg erfolgt. Über seine Anwaltsgebühren redet der abmahnende Kollege nicht. Das kommt wohl im zweiten Gang.
Erstaunlich ist auch, dass in der Abmahnung das Wettbewerbsverhältnis nicht näher dargelegt wird. Der Abgemahnte kann also spekulieren, wann und wo Frau Berit Hartwich Musikinstrumente verkauft.
Es gab noch einige Ungereimtheiten in und um die Abmahnung und wir sind gespannt, wie die Sache weitergeht.
Der Beginn der Widerrufsfrist mit “dem Kaufdatum” wurde durch das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für wettbewerbswidrig angesehen.
Uns wurde im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung von Herrn Klaus Lohmann zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Hintergründe der rechtlichen Auseinandersetzung mit unserem Mandanten sind angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Uns wird eine aktuelle Abmahnung der Firma MKG Motoren Köln GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen aus Bonn, im Rahmen eines Beratungsmandats vorgelegt. Abgemahnt werden AGB-Klauseln und Fehler in der Widerrufsbelehrung. Uns ist diese Firma bereits aus anderen Beratungsmandaten bekannt.
Wie aus der Presse zu entnehmen ist, mahnt der Druckhersteller Epson angebliche Mar-kenrechtsverletzungen ab. Insbesondere geht das Unternehmen gegen Online-Händler vor.Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Hinweis auf den jeweiligen Hersteller bei Her-steller-kompatiblen Druckerpatronen.
Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob unter markenrechtlichen Gesichtspunkten eine solche Nutzung des jeweiligen Herstellernamens statthaft ist.