Home
Rechteinhaber
Anwaelte Rechteinhaber
Abmahnung Kurzratgeber
Kontaktformular
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Adresse in der Widerrufsbelehrung

20. Februar 2009

Gem. § 312 d) abs. 2, 312 c) Abs 2 BGB iVm § 1 Abs. 1 Nr.10 BGB-InfoV ist dem Verbraucher insbesondere Name und Anschreiben desjenigen mitzuteilen, demgegenüber der zu erklären ist.

Share

Abmahnung bett1.de GmbH – Die Nächste

19. Februar 2009

Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats wird uns eine der vorgelegt. Auch in dieser geht es – wie nicht anders zu erwarten war – um das Thema “Testberichte”.

Im außergerichtlichen Schriftverkehr wird eine Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 84 O 122/08) vorgelegt. Danach hat das Landgericht Köln bei fehlerhaften Testberichten eine einstweilige Verfügung erlassen und einen Gegenstandswert von 25.000,00 EUR festgesetzt. Eine teure Angelegenheit für einen Verstoß.

Share

Abmahnung Starbett Gmbh – Die Nächste

19. Februar 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine der vorgelegt. Auch in dieser wird eine angeblich falsche Testberichtbezeichnung gerügt. Die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl, die die Firma vertreten, bleiben bei der Festsetzung eines Gegenstandswertes in der “sportlich”. Es wird ein Gegenstandswert für einen verstoß von 25.000,00 EUR angesetzt.

Share

Abmahnung Martin Rachel

19. Februar 2009

Wie wir bei Recherchen feststellen konnten, wird in Gegnerlisten von Anwälten Herr als Abmahner genannt. Nähere Informationen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Share

Abmahnung Anja Goerz

19. Februar 2009

Wie wir bei Recherchen feststellen konnten, wird in Gegnerlisten von Anwälten Frau als Abmahner genannt. Nähere Informationen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Share

Abmahnung Masterfile Deutschland GmbH

19. Februar 2009

Wie wir bei Recherchen feststellen konnten, wird in Gegnerlisten von Anwälten die Firma als Abmahner genannt. Nähere Informationen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Share

Abmahnung Konstantin Gaab

19. Februar 2009

Wie wir bei Recherchen feststellen konnten, wird in Gegnerlisten von Anwälten Herr als Abmahner genannt. Nähere Informationen liegen zur Zeit noch nicht vor.

Share

Widerrufsrecht: Kein Ausschluss für DSL-Verträge

19. Februar 2009

Die folgende Einschränkung des Widerrufsrechts wurde durch das Landgericht Dortmund (Beschl. v. 18.09.2007, Az: 16 O 137/07) für unzulässig angesehen:„Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) …”

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Montabaur vom 15.01.2008 (Az.: 15 C 195/07, MIR 2008, Dok. 284) ist der des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Dauerschuldverhältnissen, wie einem DSL-Anschlussvertrag, nur für die vergangenen und nicht für die künftigen Leistungszeiträume zu sehen. Nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB soll das der Verbraucher bei einer Dienstleistung dann vorzeitig erlöschen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Der Verbraucher äußert nach Ansicht des Amtsgerichts Montabaur einen solchen Willen, wenn er den Anbieter von DSL-Anschlüssen um eine schnellstmögliche Freischaltung bittet und dieser daraufhin die Freischaltung des Anschlusses vornimmt. Die Ausführung der Dienstleistung soll in der Freischaltung des Anschlusses begründet sein. Nach Ansicht des Gerichts richtet sich die Wirkung des Widerrufsrechts in die Zukunft. Lediglich im Hinblick auf die Vergangenheit sei eine Rückabwicklung ausgeschlossen.

Share

email facebook rss