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Archive for April, 2009

Abmahnung Tupperware Deutschland GmbH

Mittwoch, April 29th, 2009

Uns wird eine urheberrechtliche der Fa. vorgelegt. Gerügt wird die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos in einem -Angebot. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angenommen.

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Abmahngrund: Überflüssige Belehrung über Ausschluss- und Widerrufsrecht

Mittwoch, April 29th, 2009

Oftmals findet sich im Rahmen einer Widerrufsbelehrung im Fernabsatz folgende Formulierung:

„Das besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.”

Die pauschale Nutzung dieses Satzes wurde durch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 09.05.2008 (Az.: 39 O 25/08 KfH), für abmahnwürdig angesehen. Die genannte Formulierung sei nicht deutlich genug. Die Nennung von Ausnahmetatbeständen vom in Konstellationen, in denen diese nicht vorliegen können (z.B. Verkauf von Elektroartikeln), widerspreche dem Deutlichkeitsgebot. Mit einer für den Großteil der Kunden unbedeutenden Information werde die Widerrufsbelehrung ausgedehnt und in ihrem Verständnis erschwert, denn auch ein überflüssiger Zusatz sei geeignet, das Verständnis des Verbrauchers vom wesentlichen Inhalt der Belehrung zu beeinträchtigen und trage daher nicht zur Verdeutlichung des gebotenen Inhalts bei. Es bedürfe nicht der Information des Verbrauchers über Ausnahmen der Tatbestände, die für den Kauf erkennbar nicht in Betracht kommen.

Weiter verstoße die Formulierung aufgrund ihrer nur unvollständigen Wiedergabe der in § 312 d Abs. 4 genannten Ausnahme durch den Ausdruck u.a. gegen das Deutlichkeitsgebot.

Die genannten Verstöße seien auch erheblich i.S.v. § 3 UWG. Insgesamt war im vorliegenden Fall eine aus Sicht des Landgerichts Stuttgart berechtigt. Zusammen mit einem weiteren Verstoß wurde im Hauptsacheverfahren der Streitwert auf € 30.000,00 festgesetzt.

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Abmahnung Antonio Dima

Mittwoch, April 29th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Abmahnung Andreas Czerny

Mittwoch, April 29th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Abmahnung Nebulus GmbH – Update

Dienstag, April 28th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats stellen wir fest, dass die Firma auf unsere Schreiben monatelang nicht reagiert. Antworten auf Anwaltsschreiben sind offensichtlich schwerer zu formulieren als Abmahnungen.

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Abmahnung Volker Zimmermann

Dienstag, April 28th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Update – Abmahnung Fa. Cajen GmbH & Co. KG

Dienstag, April 28th, 2009

Uns wird wettbewerbsrechtliche der Fa. vorgelegt. Gerügt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung bei -Angeboten. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angesetzt.

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Abmahnung TopWare Entertainment GmbH

Montag, April 27th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine urheberrechtliche der Fa. vorgelegt. Gegenstand der ist das angebliche Anbieten eines Computerspiels in einer “Tauschbörse”.

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Abmahnung TEAM Vetriebsgesellschaft mbH

Montag, April 27th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die abgemahnt hat.

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Abmahnung Sintron Vertriebs GmbH

Montag, April 27th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die abgemahnt hat.

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Abmahnung Nokia

Sonntag, April 26th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die abgemahnt hat.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Abmahnung Claudia Kraus

Sonntag, April 26th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Frau abgemahnt hat.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Abmahnung Musikindustrie

Samstag, April 25th, 2009

Sie haben eine erhalten und wollen sich gegen die Forderungen der Abmahner wirksam zur Wehr setzen und Ihre Rechte wahren?

Unser Beratungsangebot zum Pauschalpreis von 349,00 EUR brutto finden Sie unter:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_852_73.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Abmahnung Ilona Gärtner

Samstag, April 25th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Frau abgemahnt hat.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Abmahnung Fairol Claudia Weiland

Samstag, April 25th, 2009

Es wird unter ratgeberrecht.eu berichtet, dass die Firma Handelskontor e.K., , Bad Zwischenahn, abgemahnt hat.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Shop und eBay-Angebot

Freitag, April 24th, 2009

Für die Frage nach dem war für das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) der Umstand unerheblich, dass ein Unternehmen ausschließlich über den eigenen Online-Shop Waren veräußert, während das zweite Unternehmen nur über Waren vertreibt. Die Plattform stellt nach Überzeugung des Gerichts keinen eigenen Markt dar, der von sonstigen über das Internet erhältlichen Angeboten abgegrenzt werden könnte. Da die Mitgliedschaft bei jedermann unproblematisch offen steht, sind die dort angebotenen Waren mit denjenigen austauschbar, die bei sonstigen Internethändlern erhältlich sind.

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Wettbewerbsverhältnis und Gemischtwarenhändler

Freitag, April 24th, 2009

Grundsätzlich ist eine wettbewerbsrechtliche nur im sog. möglich. Hierzu hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 20.02.2009 (Az: 3 W 161/08) ausgeführt, dass in einer wettbewerbsrechtlichen das Bestehen des Wettbewerbsverhältnisses jedenfalls in nachvollziehbarer Weise behauptet werden muss. Im Fall von Gemischwarenhändlern, z.B. im Rahmen von , müsse der Abgemahnte nicht selbst heraussuchen, in Bereich das vorliegen soll. Dies solle der Abmahnende erklären.

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HiTeCo Abmahngebühren

Donnerstag, April 23rd, 2009

Uns wird die Abschrift einer Gebührenklage der Fa. vorgelegt, mit der Abmahngebühren geltend gemacht werden, die aus einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung resultieren.

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Update: Abmahnung wegen 40 € Klausel

Mittwoch, April 22nd, 2009

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 26.07.2009 (Az: 16 O 46/09) die Verwendung folgender Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung bei Verkäufen über die Internet-Handelsplattform für fehlerhaft und wettbewerbswidrig erachtet:

„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.”,

soweit nicht entsprechend § 357 Abs. 2 S. 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch Verbraucher ausdrücklich vereinbart worden ist.

Zur Begründung führt das Landgericht aus, dass die zitierte Widerrufsbelehrung gegen die §§ 357 Abs. 2 S. 2 u. 3 BGB i.V.m. § 1 Nr. 4 BGB-InfoV verstößt. Gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB dürften, wenn ein nach § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB besteht, dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Die oben genannte Formulierung war für das Landgericht nicht ausreichend. Erforderlich für die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher sei eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über die Rücksendekosten. Anderenfalls verbleibe es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten. Dieser Voraussetzung sei auch in den Gestaltungshinweisen des Gesetzgebers zu der neuen Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV Rechnung getragen. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Auferlegung der Kosten nicht schlicht durch die Widerrufsbelehrung erfolgen könne, sondern es zusätzlich einer vertraglichen Vereinbarung bedürfe. Diese könne auch nicht durch die Formulierung in der Widerrufsbelehrung selbst ersetzt werden. Eine solche Belehrung ersetze nicht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verbraucher. Der Verbraucher halte die Belehrung für eine gesetzliche Verpflichtung und werde in irreführender Weise nicht vor die Wahl gestellt, ob er mit dieser Regelung als Vertragsbestimmung i.S.d. § 305 a Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht. Hierdurch verschaffe sich derjenige, der eine derartige Belehrung nutzt, einen nicht unerheblichen wettbewerbsrechtlichen Vorteil. Dem Käufer werde, obwohl nicht vertraglich auferlegt, durch die verwendete Widerrufsbelehrung suggeriert, er müsse unter bestimmten Umständen Rücksendekosten tragen. Infolge dieses Umstandes könnte ein durchschnittlich informierter Käufer meinen, obwohl er die Rücksendekosten tatsächlich nicht tragen müsste, er habe die Kosten zu tragen.

Diese Entwicklung wird im Internet und insbesondere auf der Webseite www.shopbetreiber-blog.de intensiv diskutiert.

Im Rechtsportal widmet sich ein Eintrag nunmehr diesem Thema unter der Überschrift “Rücksendekosten beim Widerruf: vertragliche Regelung notwendig”.

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Abmahnung Claudia Zollner Fa. Breho Tek.

Dienstag, April 21st, 2009

Uns wird eine wettbewerbsrechtliche der vertreten durch Frau vorgelegt. Gerügt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angenommen.

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