Uns wird eine urheberrechtliche Abmahnung der Fa. Tupperware Deutschland GmbH vorgelegt. Gerügt wird die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos in einem eBay-Angebot. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angenommen.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline
Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
0800 / 100 41 04
Archive for April, 2009
Abmahnung Tupperware Deutschland GmbH
Mittwoch, April 29th, 2009Abmahngrund: Überflüssige Belehrung über Ausschluss- und Widerrufsrecht
Mittwoch, April 29th, 2009Oftmals findet sich im Rahmen einer Widerrufsbelehrung im Fernabsatz folgende Formulierung:
„Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.”
Die pauschale Nutzung dieses Satzes wurde durch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 09.05.2008 (Az.: 39 O 25/08 KfH), für abmahnwürdig angesehen. Die genannte Formulierung sei nicht deutlich genug. Die Nennung von Ausnahmetatbeständen vom Widerrufsrecht in Konstellationen, in denen diese nicht vorliegen können (z.B. Verkauf von Elektroartikeln), widerspreche dem Deutlichkeitsgebot. Mit einer für den Großteil der Kunden unbedeutenden Information werde die Widerrufsbelehrung ausgedehnt und in ihrem Verständnis erschwert, denn auch ein überflüssiger Zusatz sei geeignet, das Verständnis des Verbrauchers vom wesentlichen Inhalt der Belehrung zu beeinträchtigen und trage daher nicht zur Verdeutlichung des gebotenen Inhalts bei. Es bedürfe nicht der Information des Verbrauchers über Ausnahmen der Tatbestände, die für den Kauf erkennbar nicht in Betracht kommen.
Weiter verstoße die Formulierung aufgrund ihrer nur unvollständigen Wiedergabe der in § 312 d Abs. 4 genannten Ausnahme durch den Ausdruck u.a. gegen das Deutlichkeitsgebot.
Die genannten Verstöße seien auch erheblich i.S.v. § 3 UWG. Insgesamt war im vorliegenden Fall eine Abmahnung aus Sicht des Landgerichts Stuttgart berechtigt. Zusammen mit einem weiteren Verstoß wurde im Hauptsacheverfahren der Streitwert auf € 30.000,00 festgesetzt.
Abmahnung Antonio Dima
Mittwoch, April 29th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr Antonio Dima abgemahnt hat.
Abmahnung Andreas Czerny
Mittwoch, April 29th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr Andreas Czerny abgemahnt hat.
Abmahnung Nebulus GmbH – Update
Dienstag, April 28th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandats stellen wir fest, dass die Firma Nebulus GmbH auf unsere Schreiben monatelang nicht reagiert. Antworten auf Anwaltsschreiben sind offensichtlich schwerer zu formulieren als Abmahnungen.
Abmahnung Volker Zimmermann
Dienstag, April 28th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr Volker Zimmermann abgemahnt hat.
Update – Abmahnung Fa. Cajen GmbH & Co. KG
Dienstag, April 28th, 2009Uns wird wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Cajen GmbH & Co. KG vorgelegt. Gerügt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung bei eBay-Angeboten. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angesetzt.
Abmahnung TopWare Entertainment GmbH
Montag, April 27th, 2009Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Fa. TopWare Entertainment GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das angebliche Anbieten eines Computerspiels in einer “Tauschbörse”.
Abmahnung TEAM Vetriebsgesellschaft mbH
Montag, April 27th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die TEAM Vertriebsgesellschaft mbH abgemahnt hat.
Abmahnung Sintron Vertriebs GmbH
Montag, April 27th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die Sintron Vertriebs GmbH abgemahnt hat.
Abmahnung Nokia
Sonntag, April 26th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die Nokia GmbH abgemahnt hat.
Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr Abmahnung” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:
http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung. Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.
Abmahnung Claudia Kraus
Sonntag, April 26th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Frau Claudia Kraus abgemahnt hat.
Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr Abmahnung” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:
http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung. Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.
Abmahnung Musikindustrie
Samstag, April 25th, 2009Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen sich gegen die Forderungen der Abmahner wirksam zur Wehr setzen und Ihre Rechte wahren?
Unser Beratungsangebot zum Pauschalpreis von 349,00 EUR brutto finden Sie unter:
http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_852_73.html
Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung. Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.
Abmahnung Ilona Gärtner
Samstag, April 25th, 2009In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Frau Ilona Gärtner abgemahnt hat.
Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr Abmahnung” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:
http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung. Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.
Abmahnung Fairol Claudia Weiland
Samstag, April 25th, 2009Es wird unter ratgeberrecht.eu berichtet, dass die Firma Fairol Handelskontor e.K., Claudia Weiland, Bad Zwischenahn, abgemahnt hat.
Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr Abmahnung” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:
http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html
Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung. Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.
Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Shop und eBay-Angebot
Freitag, April 24th, 2009Für die Frage nach dem Wettbewerbsverhältnis war für das LG Berlin (Urt. v. 29.05.2007, Az: 102 O 93/07) der Umstand unerheblich, dass ein Unternehmen ausschließlich über den eigenen Online-Shop Waren veräußert, während das zweite Unternehmen nur über eBay Waren vertreibt. Die Plattform eBay stellt nach Überzeugung des Gerichts keinen eigenen Markt dar, der von sonstigen über das Internet erhältlichen Angeboten abgegrenzt werden könnte. Da die Mitgliedschaft bei eBay jedermann unproblematisch offen steht, sind die dort angebotenen Waren mit denjenigen austauschbar, die bei sonstigen Internethändlern erhältlich sind.
Wettbewerbsverhältnis und Gemischtwarenhändler
Freitag, April 24th, 2009Grundsätzlich ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nur im sog. Wettbewerbsverhältnis möglich. Hierzu hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 20.02.2009 (Az: 3 W 161/08) ausgeführt, dass in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung das Bestehen des Wettbewerbsverhältnisses jedenfalls in nachvollziehbarer Weise behauptet werden muss. Im Fall von Gemischwarenhändlern, z.B. im Rahmen von eBay, müsse der Abgemahnte nicht selbst heraussuchen, in Bereich das Wettbewerbsverhältnis vorliegen soll. Dies solle der Abmahnende erklären.
HiTeCo Abmahngebühren
Donnerstag, April 23rd, 2009Uns wird die Abschrift einer Gebührenklage der Fa. HiTeCo vorgelegt, mit der Abmahngebühren geltend gemacht werden, die aus einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung resultieren.
Update: Abmahnung wegen 40 € Klausel
Mittwoch, April 22nd, 2009Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 26.07.2009 (Az: 16 O 46/09) die Verwendung folgender Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung bei Verkäufen über die Internet-Handelsplattform eBay für fehlerhaft und wettbewerbswidrig erachtet:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.”,
soweit nicht entsprechend § 357 Abs. 2 S. 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch Verbraucher ausdrücklich vereinbart worden ist.
Zur Begründung führt das Landgericht aus, dass die zitierte Widerrufsbelehrung gegen die §§ 357 Abs. 2 S. 2 u. 3 BGB i.V.m. § 1 Nr. 4 BGB-InfoV verstößt. Gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB dürften, wenn ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB besteht, dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Die oben genannte Formulierung war für das Landgericht nicht ausreichend. Erforderlich für die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher sei eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über die Rücksendekosten. Anderenfalls verbleibe es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten. Dieser Voraussetzung sei auch in den Gestaltungshinweisen des Gesetzgebers zu der neuen Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV Rechnung getragen. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Auferlegung der Kosten nicht schlicht durch die Widerrufsbelehrung erfolgen könne, sondern es zusätzlich einer vertraglichen Vereinbarung bedürfe. Diese könne auch nicht durch die Formulierung in der Widerrufsbelehrung selbst ersetzt werden. Eine solche Belehrung ersetze nicht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verbraucher. Der Verbraucher halte die Belehrung für eine gesetzliche Verpflichtung und werde in irreführender Weise nicht vor die Wahl gestellt, ob er mit dieser Regelung als Vertragsbestimmung i.S.d. § 305 a Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht. Hierdurch verschaffe sich derjenige, der eine derartige Belehrung nutzt, einen nicht unerheblichen wettbewerbsrechtlichen Vorteil. Dem Käufer werde, obwohl nicht vertraglich auferlegt, durch die verwendete Widerrufsbelehrung suggeriert, er müsse unter bestimmten Umständen Rücksendekosten tragen. Infolge dieses Umstandes könnte ein durchschnittlich informierter Käufer meinen, obwohl er die Rücksendekosten tatsächlich nicht tragen müsste, er habe die Kosten zu tragen.
Diese Entwicklung wird im Internet und insbesondere auf der Webseite www.shopbetreiber-blog.de intensiv diskutiert.
Im eBay Rechtsportal widmet sich ein Eintrag nunmehr diesem Thema unter der Überschrift “Rücksendekosten beim Widerruf: vertragliche Regelung notwendig”.
Abmahnung Claudia Zollner Fa. Breho Tek.
Dienstag, April 21st, 2009Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. BrehoTek. vertreten durch Frau Claudia Zollner vorgelegt. Gerügt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Als Gegenstandswert werden 10.000 € angenommen.













