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Archive for Mai, 2009

Abmahnung wegen unklarer Angaben über Versandkosten

Freitag, Mai 29th, 2009

In einer uns aktuell übersendeten wettbewerbsrechtlichen wird gerügt, dass beim Anfallen von Lieferungs- und nach Europa der Versandkostenanteil dorthin nicht angegeben wird. Es sei ebenfalls nicht ausreichend, diese Informationen in Form einer Grafik darzustellen, die von einem externen Server heruntergeladen wird. Dies sei von eBay nicht gestattet.

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Abmahnung wegen Werbung mit CE-Kennzeichen

Freitag, Mai 29th, 2009

Uns wird eine aktuelle übersendet. Darin wird durch Herrn wettbewerbsrechtlich beanstandet, dass sein Mitbewerber mit einer Aussage „CE-Geprüft” wirbt. Bei dem soll es sich um eine Eigenerklärung des Herstellers handeln, mit dem er die Konformität seines Produktes mit den geltenden EU-Richtlinien bestätigt. Es sei kein Qualitätskennzeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiere weder eine besondere Sicherheit noch eine besondere Qualität, sondern eben nur die Tatsache, dass der Hersteller dies behauptet. Die Werbung mit dieser Aussage wird als wettbewerbswidrig angesehen unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Stendal vom 13.11.2008, Az.: 31 O 50/08.

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Update: Getty Images

Freitag, Mai 29th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Lizenzforderung von Getty Images vorgelegt.

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Abmahnung Kristijan Cajic

Freitag, Mai 29th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

Bei Abmahnungen können Sie unser umfassendes Beratungsprodukt “Abwehr ” zu einem Pauschalpreis von 349,00 EUR inklusive Umsatzsteuer nutzen. Nähere Informationen hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer . Vergleichen Sie Leistung und Preis auch bei der Anwaltsberatung.

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Abmahnung Manfred Schmitz

Donnerstag, Mai 28th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Update Abmahnung Harald Petschellies

Donnerstag, Mai 28th, 2009

Wir wurden durch Herrn , vertreten durch Rechtsanwalt Roland Fink aus Köln, wegen eines Kommentars in unserem Forum abgemahnt. Herr Petschellies meint, der streitige Kommentar sei eine „unzulässige Schmähkritik”. Wörtlich führt Herr Fink für seinen Mandanten in einer vom 18.05.2009 aus:

„Die beanstandete Meinungsäußerung … verletzt meinen Mandanten überdies auch ohne Zweifel in seiner Ehre, stellt sie ihn doch als ehrloses Subjekt dar.”

Hier haben wir volles Verständnis für die große Betroffenheit von Herrn Petschellies, von dem uns eine vorliegt.

Wir haben ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zunächst den Kommentar entfernt und den Autor gebeten, uns weitergehende Informationen zu übermitteln. Sobald diese vorliegen, werden wir berichten.

Selbstverständlich werden wir mit Blick auf das Thema Forenhaftung nicht die geforderten Anwaltsgebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von € 10.000,00 zahlen.

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Abmahnung Frank Schmelter

Mittwoch, Mai 27th, 2009

In einer Gegnerliste unter internetrecht-rostock.de wird darauf hingewiesen, dass Herr mehrfach abgemahnt hat.

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Update Abmahnung Artur Sittig

Mittwoch, Mai 27th, 2009

Erneut wird uns eine wettbewerbsrechtliche des Herrn Sittig, vertreten durch die Rechtsanwälte Herold, Flashar, Sittig vorgelegt. Herr lässt angebliche Verstöße innerhalb der abmahnen (Kosten der Rücksendung). Als Gegenstandswert werden € 4.000,00 angenommen.

Interessant bzw. bemerkenswert ist aus unserer Sicht die Übereinstimmung der Schreibweise der Nachnamen des Abmahners und eines Rechtsanwalts in der beauftragten Kanzlei (Markus Sittig).

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Abmahnung SKN Tuning GmbH

Mittwoch, Mai 27th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die abgemahnt hat.

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Abmahnung Markus Kölschbach

Dienstag, Mai 26th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Rechtsmissbräuchliche Abmahnung – Angela Drews

Dienstag, Mai 26th, 2009

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 23.04.2009 (Az.: 8 O 46/09, noch nicht rechtskräftig) ein Abmahnverfahren der Frau als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG angesehen.

Als maßgeblich für diese Beurteilung sah es das Gericht an, dass der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen und vernünftigen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen für die Verfügungsklägerin steht und das beherrschende Motiv der Verfügungsklägerin bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen und Ziele seien. Die sachfremden Erwägungen stellen den beherrschenden Zweck der Rechtsverfolgung dar.

Die Verfügungsklägerin habe nach eigenem Bekunden in 5 Jahren 164 Abmahnungen ausgesprochen. Damit würde auf alle 14 Tage deutlich mehr als durchschnittliche eine entfallen. Demgegenüber stünden Jahresumsätze im unteren 6-stelligen Euro-Bereich. Für das Geschäftsjahr 2007 waren dies nach Darstellung der Verfügungsklägerin € 238.000,00. Das Verhältnis zwischen Umsatz und Abmahnverhalten führt für das Gericht vorliegend zu einem missbräuchlichen Vorgehen. Der Umfang der Abmahnaktionen stünde in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dem eigenen betrieblichen Nutzen. Der Beklagte sei für die Klägerin bislang kein relevanter Wettbewerber gewesen. Die Klägerin überprüfe fortlaufend das Internet. Ihr Verhalten diene jedenfalls ganz überwiegend dazu, ihrem Anwalt kontinuierlich besondere Einnahmen zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund gelangte die Kammer zu der Feststellung, dass mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde Ziele das vorherrschende Motiv gebildet haben sollen. Da die Klägerin nur ein Kleinunternehmen führe und gleichwohl systematisch bundesweit Abmahnungen ausspricht, war die Kammer des Landgerichts Stade zu der Feststellung gelangt, dass das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund bei den kontinuierlichen Abmahnaktionen stehe.

Das Urteil finden Sie hier im Volltext als PDF-Dokument.

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Abmahnung Design – Feuerstelle

Dienstag, Mai 26th, 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir eine eines Herstellers von Designmöbeln und -Feuerstellen vorgelegt bekommen.

In dieser in der Hauptsache auf gestützten war Gegenstand das unberechtigte Angebot auch anderweitig für den abmahnenden Hersteller geschützter Gegenstände, bei denen es sich scheinbar Nachbauten der Originalwaren gehandelt hat.

Als Gegenstandswert wurden 50.000 € angesetzt.

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Kuriose Abmahnungen

Dienstag, Mai 26th, 2009

Bei der Recherche sind wir über ein durchaus kurioses Abmahnangebot gesoßen: Abmahnungen gegenüber Falschparkern:

www.parkplatzdieb.de

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Abmahnung Kedia AG

Dienstag, Mai 26th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die abgemahnt hat.

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Neue Abmahnvariante: Beginn der Widerrufsfrist

Montag, Mai 25th, 2009

Einer , die übersendet wurde, konnten wir den Hinweis entnehmen, dass neuerdings durch Herrn , vertreten durch die Rechtsanwälte Jacobs, Höfer, Friedemann angebliche Verstöße abgemahnt werden, die aus der Nutzung der Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 2 der BGB-Infoverordnung resultieren. Insbesondere wird gerügt, dass darüber belehrt wird, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Infoverordnung zu laufen beginnt.

Gerügt wird konkret, dass Verbraucher mit dieser Art der Belehrung überfordert werden und der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechender Weise klar und verständlich zur Verfügung zu stellen hat. Hervorzuheben ist, dass es nach Ansicht des Herrn Lohmann zumindest erforderlich gewesen wäre, den Verbraucher über den Inhalt der zitierten Vorschriften zu informieren. Weiter soll für den auch die Erfüllung der Informationspflichten nach § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m § 3 BGB-InfoV Voraussetzung sein. Dies werde auch in den Ausfüllhinweisen zum Mustertext der BGB-Infoverordnung deutlich hervorgehoben. Eine insoweit unvollständige Information sei unzulässig (unter Hinweis auf den Beschluss des LG Hamburg vom 20.04.2009, Az.: 406 O 69/09).

Es wird daher dringend geraten, die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist entsprechend anzupassen.

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Abmahnung Michael Täubel

Montag, Mai 25th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119.html

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Abmahnung Julius Ecke

Montag, Mai 25th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Abmahnung Michael Dur

Sonntag, Mai 24th, 2009

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass Herr abgemahnt hat.

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Update Abmahnung Wencke Lindemann

Freitag, Mai 22nd, 2009

Uns wird eine neuerliche der Frau vorgelegt. Der von ihr beauftragte rügt angebliche Fehler innerhalb der . Als Gegenstandswert werden € 7.500,00 angenommen.

Beigefügt war weiterhin ein Beschluss des Landgerichts Dortmund, in dem der Verfahrenswert auf € 7.500,00 festgesetzt wurde.

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Abmahnung Novitas Publishing GmbH

Mittwoch, Mai 20th, 2009

Auf der Seite www.abmahnwahn-dreipage.de wird berichtet, dass die Firma GmbH als Rechteinhaber abmahnt.

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