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Archive for Dezember, 2009
Mittwoch, Dezember 30th, 2009
Nach dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) dürfen ab sofort im geschäftlichen Verkehr Größen nur noch mit den gesetzlichen Einheiten angegeben werden.
Dies bedeutet beispielsweise bei einem Angebot eines Monitors oder Fernsehers, dass grundsätzlich die Angabe der Bildschirmgröße in „cm“ zu erfolgen hat.
Sofern man auch die Angabe der Größe in Zoll vornehmen möchte, so ist dies nur in deutlich abgesetzter Form derart möglich, dass die „cm“- Angabe hervorgehoben erfolgt und die Zollangabe erheblich kleiner und weniger präsent benannt wird.
Das Angebot eines Monitors wird hier ausdrücklich nur beispielhaft herangezogen. Die Angabe der Maße und sonstigen auf Einheiten bezogenen Werten zu den Artikeln gilt gemäß der gesetzlichen Neuerung grundsätzlich für alle angebotenen Waren.
Die zulässigen Einheitenbezeichnungen finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1_9.html
Zudem können Modifikationen der Einheitenbezeichnung mittels der weiteren Vorsätze und Vorsatzzeichen erfolgen, die hier aufgelistet sind: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_2_10.html. Andere Modifikationen sind nicht zulässig.
Tags: Abmessung, Messwesen
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Montag, Dezember 28th, 2009
Seit dem 01.12.2009 gilt in Deutschland das Batteriegesetz. Hieraus ergeben sich für den Versandhandel eine Hinweis- und eine Rücknahmepflicht, die ähnlich bereits zuvor bestanden haben.
Die Hinweispflicht umfasst die folgenden Informationen:
- die Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle/ am Versandlager unentgeltlich zurück gegeben werden
- Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurück zu geben
- die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Die Hinweise sind im Onlineshop bzw. in der jeweiligen Artikelbeschreibung darzustellen und der Warensendung beizufügen.
Tags: Batteriegesetz, Mülltonne, Rücknahme
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Montag, Dezember 28th, 2009
Unterlassungserklärungen haben den Zweck sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungshandlungen, wie z.B. illegale Downloads, mehr stattfinden. Verpflichtet sich jemand nur dazu, künftig keine Musik mehr vom Künstler ABC oder XYZ mehr herunterzuladen, so wird eigentlich nur das versichert, was ohnehin schon Recht ist. Um einer Wiederholungsgefahr wirksam entgegenzuwirken wird daher eine Vertragsstrafe festgelegt. Eine Unterlassungserklärung mit einer solchen Vertragsstrafen-Vereinbarung wird „strafbewehrt“ genannt.
Tags: Erklärung, strafbewehrt, Unterlassung
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Mittwoch, Dezember 23rd, 2009
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 10.04.2008 (Az.: 6 U 34/07) entschieden, dass die Werbung mit der Aussage „30 m wasserdicht“ irreführend ist. Nach Auffassung der Frankfurter Richter erweckt die beanstandete Werbeaussage beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 m benutzt zu werden. In dem zu entscheidenden Fall wurde die Uhr der Erwartung nicht gerecht, da sie nicht zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 m geeignet ist. Beim Tauchen mit einer Uhr in der Tiefe von 30 m sind wesentlich größere Belastungen vorhanden, als diese in der DIN 8310 vorgesehene Versuchsanordnung mit einem Überdruck von 3 bar. Unter anderem verweist das Gericht darauf, dass beim Tauchen ausgeübte Bewegungen sich Druck erhöhend auswirken.
Die durch die Uhr hervorgerufene Fehlvorstellung über die technischen Eigenschaften führen zu einer relevanten Irreführung.
Tags: 10.04.2008, 30 m, 6 U 34/07, irreführend, OLG Frankfurt, wasserdicht, Werbunug
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Mittwoch, Dezember 23rd, 2009
Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.
Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat (OLG Köln MMR 2008, 830, 831- „Ganz anders“). Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.
Tags: Auskunft, Urheberrecht, Verletzung, § 101 UrhG
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Dienstag, Dezember 22nd, 2009
Im Rahmen einer Beratung liegt uns eine Abmahnung der Firma Adult Video Films, S.L. aus Barcelona, Spanien, vor. Es geht um den Film „The Resolution“. Abgemahnt hat die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Die Abmahnung ist vom Aufbau und vom Inhalt fast textgleich zu der Abmahnung der Firma GMV GmbH & Co. KG durch die gleiche Kanzlei. Auch die Seitenumbrüche und Textpassagen sind identisch. In beiden Fällen hat Rechtsanwalt Greuter die Abmahnung unterzeichnet. Einiger Unterschied: Statt 710,00 € werden in dieser Abmahnung nur 705,00 € gefordert.
Auch hier ist vor der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu warnen. Die Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € ist nach unserer Auffassung zu hoch.
Es wird eine Generalvollmacht aus Juli 2009 für die Firma Adult Video Films, S.L. vorgelegt.
Tags: Abmahnung, Adult Video Films, S.L.
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Dienstag, Dezember 22nd, 2009
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der GMV GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg vor.
Es geht um den Film „Private Lustschweine – Saftgeile Sekretärinnen saugen Dich aus!“.
Trotzt der unterstrichenen Aussage, dass zweifelsfrei feststeht, die Urheberrechtsverletzung sei über den Internetanschluss unseres Mandanten begangen worden, sind hier Zweifel angebracht. So technisch sicher ist die Angelegenheit nicht.
Es wird eine Summe von 710,00 € gefordert, mit der dann die Angelegenheit umfassend abgegolten und erledigt sein soll.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe von 10.000,00 €.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung so zu unterzeichnen.
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Dienstag, Dezember 22nd, 2009
Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.
Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird. (Vgl. BT-Drucksache 16/8783, S. 63). Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen (vgl. OLG Köln MMR 2008, 830, 831- „Ganz anders“; OLG Frankfurt a.M. MMR 2009, 542).
Tags: Auskunft, gewerbliches Ausmaß, Rechtsverletzung
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