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Angabe von Abmessung und anderen einheitengebundenen Daten

30. Dezember 2009

Nach dem Gesetz über die Einheiten im und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) dürfen ab sofort im geschäftlichen Verkehr Größen nur noch mit den gesetzlichen Einheiten angegeben werden.

Dies bedeutet beispielsweise bei einem Angebot eines Monitors oder Fernsehers, dass grundsätzlich die Angabe der Bildschirmgröße in „cm“ zu erfolgen hat.

Sofern man auch die Angabe der Größe in Zoll vornehmen möchte, so ist dies nur in deutlich abgesetzter Form derart möglich, dass die „cm“- Angabe hervorgehoben erfolgt und die Zollangabe erheblich kleiner und weniger präsent benannt wird.

Das Angebot eines Monitors wird hier ausdrücklich nur beispielhaft herangezogen. Die Angabe der Maße und sonstigen auf Einheiten bezogenen Werten zu den Artikeln gilt gemäß der gesetzlichen Neuerung grundsätzlich für alle angebotenen Waren.

Die zulässigen Einheitenbezeichnungen finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1_9.html

Zudem können Modifikationen der Einheitenbezeichnung mittels der weiteren Vorsätze und Vorsatzzeichen erfolgen, die hier aufgelistet sind: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_2_10.html. Andere Modifikationen sind nicht zulässig.

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Wenn ein Strafverfahren gegen mich angestrengt wird, weil ich urheberrechtlich geschützte Dateien illegal heruntergeladen habe, muss ich dann mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

30. Dezember 2009

Vereinzelte Durchsuchungen hat es zwar gegeben. Im Regelfall werden diese jedoch nicht durchgeführt. Im Übrigen werden die meisten strafrechtlichen (nicht zivilrechtlichen!) Verfahren ohnehin eingestellt.

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Abmahnung Marco Ribbe

29. Dezember 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns ein Beschluss des Landgerichts Stuttgart vor. Herr hat nach einer eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Stuttgart über Rechtsanwalt beantragt. Es geht um die Widerrufsbelehrung und um Mengeneinheiten.

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Autohäuser werden von Deutsche Umwelthilfe abgemahnt

29. Dezember 2009

Hier sollte bei einer auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/handel/recht/articles/244570/

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Batteriegesetz gilt seit 01.12.2009

28. Dezember 2009

Seit dem 01.12.2009 gilt in Deutschland das . Hieraus ergeben sich für den Versandhandel eine Hinweis- und eine Rücknahmepflicht, die ähnlich bereits zuvor bestanden haben.

Die Hinweispflicht umfasst die folgenden Informationen:

-       die Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle/ am Versandlager unentgeltlich zurück gegeben werden

-       Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurück zu geben

-       die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen

Die Hinweise sind im Onlineshop bzw. in der jeweiligen Artikelbeschreibung darzustellen und der Warensendung beizufügen.

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Was bedeutet es, wenn eine Unterlassungserklärung „strafbewehrt“ ist?

28. Dezember 2009

Unterlassungserklärungen haben den Zweck sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungshandlungen, wie z.B. illegale Downloads, mehr stattfinden. Verpflichtet sich jemand nur dazu, künftig keine Musik mehr vom Künstler ABC oder XYZ mehr herunterzuladen, so wird eigentlich nur das versichert, was ohnehin schon Recht ist. Um einer Wiederholungsgefahr wirksam entgegenzuwirken wird daher eine Vertragsstrafe festgelegt. Eine Unterlassungserklärung mit einer solchen Vertragsstrafen-Vereinbarung wird „“ genannt.

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Voraussetzung für die Auskunftspflicht des Internet-Providers ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

23. Dezember 2009

Eine offensichtliche im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat (OLG Köln MMR 2008, 830, 831- „Ganz anders“). Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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Abmahnung Schmidt Spiele GmbH

23. Dezember 2009

Unter internetrecht-rostock.de wird berichtet, dass die abmahnt.

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