Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt für DigiProtect das Werk “Scooter – J´adore Hardcore” ab.

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt für DigiProtect das Werk “Scooter – J´adore Hardcore” ab.
Die Universal Music GmbH mahnt das Album “Zweiohrküken (Sountrack)” ab. DIe Abmahnungen werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versandt. Wie so häufig fordert Rasch Rechtsanwälte 1.200 EUR.
Waldorf Rechtsanwälte haben gestern neue Abmahnungen zu “Wickie und die starken Männer” versandt. Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde bis zum 02.02.2010 festgesetzt. Gefordert werden 956 EUR.
Von www.abmahnwahn-dreipage.de wird uns eine weitere Abmahnung der Constantin Filmverleih GmbH überreicht. Abgemahnt haben die Rechtsanwälte Walldorf aus München. Es geht um den Film „Der Baader-Meinhoff-Komplex“. Zwar werden in der Abmahnung viele rechtliche Texte und Rechtsentscheidungen zitiert, nach wie vor bleiben aber die entscheidenden Fragen ungeklärt. Beispielsweise wird der Beschluss des Landgerichts Köln gem. § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt, die Anlage AS 1, auf die Bezug genommen wird, ist dagegen nicht mit gesandt. Die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ist zu weitgehend und bezieht sich auf alle Werke der Constantin Filmverleih GmbH. In Anbetracht der 30-jährigen Gültigkeit einer solchen Unterlassungserklärung ist hier Vorsicht geboten. Es sollte im Zweifel anwaltliche Beratung hinzugezogen werden, auch mit dem Ziel, die geforderten Kosten erheblichst zu senken.
Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hier informieren wir gern.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Waldorf Rechtsanwälte vor. Es geht um den Film „Wickie und die starken Männer“. Dieser soll über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Die Constantin Film Verleih GmbH fordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € und einen Schadensersatz in Höhe von 450,00 €, insgesamt eine Gesamtsumme von 956,00 €.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte die Erklärung so unterzeichnet werden, kann man dem Zahlungsanspruch nicht mehr „entrinnen“. Daher empfiehlt sich aus unserer Sicht vor einer mit rechtlichen Konsequenzen verbundene Unterschrift, zunächst anwaltliche Beratung und Anspruch zu nehmen.
Die Firma Purzel-Video GmbH mahnt über die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen ab. Hinter der Abkürzung verbirgt sich Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop.
Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine aktuelle Abmahnung vor. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus Oktober 2009 und wurde über eMole bekannt.
Es geht um die Filmtitel „Japan Girls Style Nr. 2“ und „Schlafend gefickt Nr. 1“.
Es wird nicht offen gelegt, welches Unternehmen den angeblichen Urheberrechtsverstoß ermittelt hat. Wörtlich heißt es nur:
„Die eingesetzte Spezialsoftware ermittelt – eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen – ausnahmslos korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen.“
Diese Begutachtung des öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen würden wir gerne sehen. Wie bisher werden aber diesbezügliche Details nicht offen gelegt.
Es wird ein Betrag in Höhe von € 1.300,00 und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterhaltsverpflichtungserklärung sollte so ohne vorige anwaltliche Prüfung nicht unterzeichnet werden.
Mit einer Unterzeichnung wäre es anschließend nicht mehr möglich, sich gegen den Zahlungsanspruch zu wehren.
Davon sollte auf jeden Fall abgesehen werden.
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte. Der Verstoß stammt aus März 2009. Eine erste Abmahnung wurde im November 2009 übersandt. Danach wurde im Januar 2010 die Abmahnung erneut zugestellt.
Es wird ein Schadensersatz in Höhe von 450,00 € und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € geltend gemacht. Mithin wird eine Gesamtsumme in Höhe von 956,00 € gefordert.
Interessant ist nach wie vor auch die Strukturierung der Abmahnschreiben der Waldorf Rechtsanwälte. Unter Ziff. VI. wird als erstes zu der Frage Stellung genommen, ob eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist. Dies hat offensichtlich Priorität 1, was sich auch mit den Praxiserfahrungen deckt.
Dann wird als nächster Punkt der Satz der Rechtsverfolgungskosten erörtert. Erst dann kommt das Thema „Schadensersatz“. Hier wird pauschal auf ein Betrag in Höhe von 450,00 € verwiesen. Weiter heißt es lapidar:
„Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass der tatsächliche Schaden um ein Vielfaches höher liegt.“
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigelegte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen.
Es wird dann dieser Abmahnung auch ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem selbstständigen Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz vorgelegt. In diesem Beschluss sind alle IP-Adressen aufgeführt, die offensichtlich ermittelt wurden. Hier stellt sich die Frage, ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Wenn IP-Adressen personenbezogene Daten sind, ist eine entsprechende Veröffentlichung aller Betroffenen sicherlich unzulässig.
Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt vor. Diese vertritt die Firma KSM GmbH. Es geht um den Film „Gangsters – Essex Boys“. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 850,00 €. Der angebliche Verstoß stammt aus Oktober 2009.