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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Abmahnung AS Media GmbH Olaf Schubert – Ich bin bei Dir

31. März 2010

Die Rechtsanwälte mahnen für die Firma AS Media GmbH das Werk “Olaf Schubert – Ich bin bei Dir” ab.

Nutzen Sie Montags bis Freitags (nicht an gesetzlichen Feiertagen) unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104. Wir beraten Sie gern bei der Abwehr der .

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Abmahnung Baumgarten Brandt – Boll AG

29. März 2010

In einem uns vorliegenden Fall hatte unsere Mandantschaft selber ohne anwaltliche Hilfe eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Das Antwortschreiben der Kanzlei auf die abgegebene Unterlassungserklärung ist allerdings wenig erfreulich.

Einleitend heißt es, dass die Firma die abgegebene Unterlassungserklärung „wohlwollend“ zur Kenntnis genommen hat. Allerdings erhöht sich dann die ursprüngliche Forderung in Höhe von 850,00 € auf nunmehr 1.050,00 €. Auf Basis dieses neuen höheren Betrages will die sich nun vergleichen.

Zum Schluss heißt es wie folgt:

„Es liegt auf der Hand, dass unsere Mandantin an unserem ersten Angebot, Zahlung einer Pauschale in Höhe von 850,00 € nicht weiter festhalten konnte, u.a. wegen einer weiteren zeit- und damit kostenintensiven Beschäftigung mit dieser Angelegenheit.“

Dies erstaunt, da man bei dem kurzen zweiten Schreiben nicht wirklich von einem zeit- und kostenintensiven Bearbeiten sprechen kann.

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Abmahnung Fünf Freunde und das gefährliche Antoniusfeuer

29. März 2010

Die mahnt über die Rechtsanwälte das Hörbuch „ und das gefährliche (Folge 80)“ ab.

In der uns vorliegenden geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus November 2009.

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Abmahnung Prokino Filmverleih – Cheri – Eine Komödie der Eitelkeiten

28. März 2010

Die Prokino Filmverleih GmbH mahnt über Rechtsanwalt Lihl ab. Es geht u.a. um den Film “Cheri – Eine Komödie der Eitelkeiten”.

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Abmahnung Zorro Film – Salami Aleikum

26. März 2010

Die Hoffmann Rechtsanwälte mahnen für die Zorro Film GmbH das Werk “Salami Aleikum” ab. Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung 480 EUR.

Nutzen Sie von Montags bis Freitags unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage). Wir beraten Sie gern bei der Abwehr der .

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Abmahnung Erich Öxler – Axel Fischer – Amsterdam

26. März 2010

Auch im März 2010 mahnt Herr durch die Kanzlei ab. Es geht um die Datei „“ mit dem Titel „“. Dieses Musikstück ist auf dem Album German Top 100 Single Charts enthalten.

Kanzlei tritt unter der Bezeichnung „Baek Law“ auf. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus November 2009. Zunächst wird in der ein möglicher Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.025,72 € vorgerechnet. Dann heißt es in der :

„Aufgrund der Tatsache, dass ein derartiges Verfahren sehr lange und auch kostenintensiv ist, bieten wir Ihnen eine schnelle, einvernehmliche, außergerichtliche Beendigung der Angelegenheit an. Um weitere Kosten zu vermeiden, schlagen wir Ihnen folgenden außergerichtlichen Vergleich: Zum einen haben Sie die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zum anderen wären mit der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,00 € sämtliche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche vollständig und endgültig abgegolten.“

Im nachfolgenden Absatz wird noch einmal auf die unkomplizierte und kostengünstige Einigung verwiesen. An dieser Stelle wird verschwiegen, dass die Einigung auf einen Pauschalbetrag nicht nur für den Abgemahnten, sondern vielmehr für die Abmahner Vorteile bringt. Zum einen ist nicht sicher, ob ein hier vorgerechneter Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.025,72 € tatsächlich so gerichtlich durchsetzbar ist. Zum anderen liegen die Kostenersparnis und das Interesse an einer schnellen Einigung mehr auf Seiten der Abmahner. Das Angebot einer schnellen Einigung sollte mit großer Zurückhaltung betrachtet werden.

Die der im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach unserer Einschätzung auf jeden Fall zu ändern. Die Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € erscheint diesseits zu hoch.

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Abmahnung Sony Music Pitbull – Rebelition

25. März 2010

Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Sony Music Entertainment das Werk “ ab. Gefordert werden wie so häufig bei den Rechtsanwälten 856 EUR. Vorsicht, die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung unterzeichnet werden.

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Abmahnung Bushido – Ferchichi – Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

25. März 2010

Auch im März mahnt alias Anis Mohamed über die Kanzlei ab. Zurzeit werden u.a. Titel aus dem Chart-Container BRAVO Hits Vol. 67 abgemahnt. Die angeblichen Urheberrechtsverstöße stammen teilweise aus November 2009. Betroffen ist beispielsweise der Titel „ produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance/zu Gangsta“

In der heißt es u.a.:

 ”Unser Mandant hat daher gegen Sie nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung Ihres rechtswidrigen Handelns, zumal er an der Auswertung der von ihm rechtswidrig angebotenen Tonaufnahme/Musikwerke wirtschaftlich beteiligt ist.“

Dieser Satz ergibt nicht wirklich einen Sinn. Es erschließt sich nicht, was mit der wirtschaftlichen Beteiligung und der „Auswertung“ gemeint ist. Vorgeworfen wird den Angemahnten, dass sie die Datei öffentlich zugänglich gemacht haben. Allerdings wird nur sehr allgemein darauf verwiesen, dass dies im Rahmen einer so genannten „Internet-Tauschbörse“ erfolgt sein soll. Nähere Daten, beispielsweise über welche Art der Tauschbörse ein angebliches Angebot erfolgt sein soll, werden nicht dargelegt.

Auch wird nur allgemein formuliert, dass ein angeblicher Verstoß festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert wurde. Wer dies festgestellt hat und wie die Beweise aussehen, bleibt auch ein Geheimnis von .

In der wird dann weiter gefordert, dass der Abgemahnte sein rechtswidriges Verhalten unterlässt (wenn er dieses überhaupt begangen hat), und dass Auskunft über die Herkunft der angebotenen Tonaufnahmen erteilt werden soll. Nach unserer Erfahrung werden diese Auskunftsansprüche allerdings nicht weiter verfolgt. Der Verweis auf „angemessene Lizenzgebühren“, die der Abgemahnte zu zahlen hat, ist auch wenig spezifisch. Daher lässt sich für den Betroffenen nicht im Einzelnen nachvollziehen, wie dann die Kanzlei auf eine Summe von 350,00 € als „Vergleichsbetrag“ kommt.

Immerhin gibt es die Möglichkeit, telefonisch Kontakt mit den abmahnenden Anwälten aufzunehmen. Wir haben in unserer Praxis mittlerweile auch schon Abmahnungen gesehen, die dies ausdrücklich abwehren. Allerdings sehen wir bei telefonischen Kontaktaufnahmen mit den abmahnenden Anwälten eher die Gefahr, dass juristisch relevante Informationen weitergegeben werden, die dann zukünftig gegen die Betroffenen verwandt werden. In Telefonaten haben uns die abmahnenden Rechtsanwälte schon häufiger sehr detailliert sagen können, was im Vorfeld unserer Beauftragung unsere Mandanten zu welchem Zeitpunkt genau gesagt haben. Daher ist bei telefonischen Kontaktaufnahmen große Vorsicht angeraten oder diese sollten eher den anwaltlichen Vertretern überlassen werden.

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