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Archive for April, 2010

Auch Rasch Rechtsanwälte werden schneller – Große Freiheit – Unheilig

Freitag, April 30th, 2010

Uns liegt eine der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH vor. Es geht um das Musikalbum „“ der Künstlergruppe . Bemerkenswert ist, dass es um einen angeblichen Urheberrechtsverstoß aus April 2010 geht. Nur 12 Tage später wurde die versandt.

Offensichtlich erhöhen die Abmahnkanzleien in bestimmten Bereichen die Geschwindigkeit. Auch in dieser wird von ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Bevor vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und eine Zahlung geleistet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Insbesondere die Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße erscheint uns nicht angemessen.

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Abmahnung Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein durch Kanzlei Kornmeier & Partner

Freitag, April 30th, 2010

Nach wie vor mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ab. Betroffen ist u.a. „“ aus dem Chart-Container „Various Artists/ 67“. Nach unseren Erfahrungen besteht die Gefahr von Mehrfachabmahnungen. Dies sollte bei allen Entscheidungen mit berücksichtigt werden.

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Abmahnung David Vogt „Schöne neue Welt“ durch Rechtsanwälte Nümann + Lang

Freitag, April 30th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine der Kanzlei Nümann + Lang vor. Es geht um das Musikstück „“ von Herrn .

Diese war in den „German Top100 Single-Charts („Chart-Container“)“ enthalten.

Abgemahnt wird ein Verstoß aus Oktober 2009. Wieder wird nicht offen gelegt, welches Unternehmen die Daten ermittelt hat. Es heißt geheimnisvoll, dass „eine auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen“ beauftragt worden sei. Der Verstoß soll über die Software BitTorrent 6.2.0 erfolgt sein.

Wie immer wird behauptet, dass mit einer Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ höhere Ansprüche und Kosten vermieden werden können. Dies ist durchaus zweifelhaft.

Unterstrichen wird in der auch darauf hingewiesen, dass die Höhe des pauschalen Vergleichsbetrages nicht verhandelbar ist.

Es wird dann vorgerechnet, dass ein fiktiver Lizenzbetrag in Höhe von 500,00 € gefordert werden könnte, Anwaltskosten in Höhe von 703,87 € entstehen und darüber hinaus sonstige Kosten von 50,19 € geltend gemacht werden könnten.

Allerdings sollte man sich von dieser Aufzählung nicht blenden lassen. Der Vergleichsbetrag ist kein „günstiges Angebot“.

Es sollte vor Unterzeichnung einer 30 Jahre geltenden Unterlassungserklärung auf jeden Fall anwaltliche Beratung hinzugezogen werden.

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Abmahnung MIG Film GmbH – Delta Farce

Freitag, April 30th, 2010

Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “”.

Hier unser Kurzratgeber :

http://abmahnung-blog.de/abmahnung-kurzratgeber

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Abmahnung Film – Antichrist – Rechtsanwälte Baumgarten Brandt

Freitag, April 30th, 2010

Uns liegt eine weitere der Kanzlei vor. Es geht um den Film „“. Die wurde im Auftrag des Filmproduktions- und Vertriebsunternehmens ausgesprochen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus September 2009 stammen. Hier ist ebenfalls die Frage zu stellen, ob nachweislich ein Verstoß vorliegt. Die mit der übermittelten Einzelheiten zu der angeblichen Urheberrechtsverletzung sind dünn. Insbesondere ist auch die Frage zu stellen, inwieweit tatsächlich ein vollständiger Film heruntergeladen wurde und auch wieder angeboten worden ist.

Daher raten wir dringend von einer vorschnellen Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen ab. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung. Auch die geforderte Zahlung in Höhe von 1.200,00 € als „pauschaler Gesamtbetrag“ sollte mehr als gut überlegt werden. Hier gibt es einige juristische Argumente, die gegen einen solchen Zahlungsanspruch sprechen.

Gern beraten wir Sie.

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Vorsicht mit Äußerungen gegenüber Abmahnkanzleien

Freitag, April 30th, 2010

Uns liegt zurzeit ein aktueller Fall vor, in dem zunächst von der Kanzlei Kornmeier & Partner eine übersandt wurde. Unser Mandant hat dann ohne anwaltliche Beratung eigenständig eine modifizierte Unterlassungserklärung nebst Begleitschreiben übersandt. In dem Begleitschreiben wird ausgeführt, dass der entsprechende Telefonanschluss von mehreren Personen genutzt wird.

Daraufhin argumentiert die Kanzlei Kornmeier & Partner wie folgt:

„Aufgrund Ihrer Ausführungen dürfte Ihre Täter- bzw. Störerverantwortung feststehen, da Sie offensichtlich völlig unkontrollierte mehreren Dritten ungehinderten Zugang zum Internet gewährten.“

Dies zeigt wieder deutlich, dass sofort jeder Hinweis zu den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort einer Betroffenen aufgegriffen wird. Jeder Hinweis wird sofort genutzt, um die eigene Rechtsposition zu manifestieren. Daher empfehlen wir eine äußerste Zurückhaltung bei Informationen, die an die abmahnenden Kanzleien weitergegeben werden. Hier ist weniger wirklich „mehr“.

Grundsätzlich bleibt es bei unserem Rat, dass ohne anwaltliche Begleitung kein Schriftverkehr geführt werden sollte. Hier hat sich nach unserer Beobachtung leider schon durch manche ungeschickte Formulierung eine erheblich schlechtere Rechtsposition ergeben.

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Rise of the Death – when the underworld takes over – Negele Zimmel Kremer Greuter Beller

Freitag, April 30th, 2010

http://dr-abmahnung.com/rise-death-when-underworld-takes-over-negele-zimmel-kremer-greuter-beller

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Abmahnung Alamode Filmdistribution OHG

Freitag, April 30th, 2010

Die Alamode Filmdistribution OHG lässt den Film “I Love You Phillip Morris” durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg abmahnen.

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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – Autohändler und DUH im Dauerclinch

Freitag, April 30th, 2010

http://www.autohaus.de/autohaendler-und-duh-im-dauerclinch-938290.html

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Verteidigungskosten – Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Verteidigung gegen eine (unberechtigte) Abmahnung.

Freitag, April 30th, 2010

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2010 – Az. 4 U 15/09

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2162

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Aktuelle Urteile Amtsgericht Frankfurt

Freitag, April 30th, 2010

Hier ein Bericht über zwei postive Entscheidungen des AG Frankfurt am Main:

http://www.dr-wachs.de/blog/2010/04/24/amtsgericht-frankfurt-az-30-c-235308-75-und-amtsgericht-duesseldorf-57-c-1574109-urteile-zum-filesharing/

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BGH-Urteil zur Google Bildersuche – ein Kommentar von RA Christian Solmecke

Freitag, April 30th, 2010

http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1568/bgh-urteil-zur-google-bildersuche-ein-kommentar-von-ra-christian-solmecke/#more-1568

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Donnerstag, April 29th, 2010

Uns liegt eine weitere der Kanzlei Bente aus Berlin vor. Die wurde im Auftrag der Firma + Co. Produktionsgesellschaft aus München ausgesprochen. Es geht um de Film “”.

Bei der spart man sich die Anrede (!?), bedruckt trotzdem 22 Seiten Papier. Der angebliche Urheberechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen.

Und um es dem Abgemahnten auch gleich leicht zu machen, kann die geforderte Unterlassungserklärung gliech über die “loogTMS-Funktion” elektronisch abgeben werden! Hinter dieser Alternative ist noch vermekrt, dass dies aus Sicht der Kanzlei der bevorzugte Weg ist.

Achtung! Lassen Sie sich nicht von den angeblichen Vorzügen der elektronischen Abgabe der Unterlassungserklärung beeindrucken. Nach wie vor heißt der Rat:

1. Rechtliche Prüfung, ob die und die Forderung berechtigt ist,

2. dann kann ggf. über eine geänderte Unterlassungserklärung nachgedacht werden.

Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige rechtliche Prüfung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR vorsieht.

Gefordert werden im übrigen 806,00 EUR.

Nutzen Sie auch am Wochenende die Möglichkeit der kostenlosen Ersteinschätzung per Mail.

http://abmahnung-blog.de/urteile/kostenlose-ersteinschaetzung

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Abmahnung KSM GmbH – College

Donnerstag, April 29th, 2010

Die Kanzlei mahnt aktuell weiter für die KSM GmbH ab. Unter anderem wird der Film „College“ abgemahnt.

Ein unbekannter Dienstleister hat angeblich festgestellt, dass der Film als Datei anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sei. Über welche Tauschbörse dies erfolgt ist, wird nicht weiter offen gelegt.

In der wird darauf verwiesen, dass der Unterlassungsanspruch auch besteht, wenn der betroffene Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selber begangen hat. Allerdings ist die Darstellung so nicht richtig, dass den Anschlussinhaber immer eine Verantwortlichkeit trifft. Hier ist durchaus auch auf die differenzierende Rechtsprechung zu verweisen, die ein Minimum an Sicherheitsanforderungen für einen Internetanschluss fordert. Beispielsweise muss ein WLAN-Anschluss verschlüsselt sein. Wenn diese Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden sind und auch nachweisbar sind, gehen nicht alle Gerichte davon aus, dass eine weitergehende Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers besteht.

Auch die Behauptung, dass für die ein so genannter „Streitwert“ von mindestens 50.000,00 € anzusetzen ist, unterliegt Zweifeln. Einen solch hohen Streitwert setzen ebenfalls nicht alle Gerichte an. Damit ist auch die Berechnung der angeblich entstehenden Anwaltsgebühren in Höhe von 1.359,80 € netto durchaus kritisch zu betrachten.

Auch in dieser wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Die enthält folgende Formulierung:

„Schließlich hat unsere Mandantin einen Auskunftsanspruch darüber, woher der Film bezogen und an wen er weitergegeben wurde.“

Abgesehen davon, dass diese Informationen in der Tauschbörse so nicht zur Verfügung stehen, wird der Auskunftsanspruch nach unseren Erfahrungen auch nicht weiter verfolgt.

Letztendlich fordert die KSM GmbH durch ihre Anwälte eine Summe in Höhe von 850,00 €, mit der dann die Angelegenheit zivilrechtlich abgeschlossen werden kann.

Bevor die der im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet wird und/oder eine Zahlung in Höhe von 850,00 € geleistet wird, sollte auf jeden Fall vorher anwaltliche Beratung hinzugezogen werden. Hier geht es zum einen darum, überhöhte Zahlungsansprüche abzuwehren und zum anderen, ggf. eine geänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ist auch unter dem Aspekt bedeutsam, dass die Unterlassungserklärung 30 Jahre gilt.

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Abmahnung DigiProtect – „Cock Tease 02“

Donnerstag, April 29th, 2010

Aktuell mahnt die Kanzlei Graf von Westphalen für die Firma Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main den Film „Cock Tease 02“ ab. Interessant ist die Einleitungsformulierung:

„Eine schriftliche Vollmacht im Original, die wir aus versandtechnischen Gründen nicht beifügen können, erhalten Sie, wenn Sie sofort und unmissverständlich erklären, dass Sie dann die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden.“

Dies ist aus unserer Sicht eine recht eigentümliche Verknüpfung. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung ist nachzuweisen, auch wenn sich der Abgemahnte nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Außerdem steht dem Versand einer Vollmachtskopie aus „versandtechnischen Gründen“ nichts entgegen. Weiter wird in der behauptet, dass „eine digitale Kopie des oben genannten Films“ angeboten worden sei. Um gleich alles perfekt zu machen, wird auch der Begriff „angeboten“ definiert. Wörtlich heißt es in der :

„“Angeboten“ heißt, dass die Datei durch Dritte heruntergeladen werden konnte.“

Dies ist aus unserer Sicht nicht ohne Zweifel. Es sollte noch einmal ausdrücklich nachgefragt werden, ob tatsächlich der gesamte Film heruntergeladen wurde oder nur Fragmente.

Auch die Behauptung, dass die IP-Adresse dem Abgemahnten „zugeordnet gewesen“ sei, ist nach unserer rechtlichen Einschätzung so nicht richtig. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, unter einer gefälschten IP-Adresse im Internet zu surfen.

Daher sollten die geforderten 450,00 € nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte in Anbetracht ihrer 30-jährigen Gültigkeit nicht leichtfertig abgegeben werden.

Immerhin wird eine Telefonnummer genannt, unter der von 8.30 bis 17.00 Uhr montags bis freitags Fragen zur beantwortet werden. Allerdings ist bei Kontaktaufnahme mit den abmahnenden Anwaltskanzleien äußerste Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass Informationen weitergegeben werden, die dann für die weitere rechtliche Bearbeitung der Angelegenheit nachteilig sind.

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Abmahnung MIG Film GmbH – „Nobel Sun“ durch Kanzlei Baumgarten Brandt

Donnerstag, April 29th, 2010

Auch im April mahnt die Kanzlei für die ab. Unter anderem geht es um den Film „“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus Dezember 2009. Gefordert werden 850,00 € als „pauschaler Gesamtbetrag“. Hier ist die „Preiserhöhung“ wohl noch nicht durchgeschlagen.

Wie immer wird der Beschluss des jeweiligen Landgerichts gemäß § 101 Abs. 9 UrhG unleserlich beigefügt. Es ist schon beeindruckend, dass es die Kanzlei immer wieder schafft, den Beschluss so herunterzukopieren, dass drei Seiten auf eine DIN A4-Seite passen. Das trägt allerdings wegen der Unleserlichkeit nicht wirklich zur Transparenz bei.

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Abmahnung LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH

Donnerstag, April 29th, 2010

Die Firma LOOK – Die Bildagentur der Fotografen GmbH lässt aktuell über die Waldorf Rechtsanwälte abmahnen.

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Verbraucherzentrale stoppt unseriöse Lottofirma

Donnerstag, April 29th, 2010

http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-markt/Verbraucherzentrale-stoppt-unserioese-Lottofirma;art802,2896347

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Kanzlei Baumgarten Brandt erhöht die Preise?

Donnerstag, April 29th, 2010

Bisher wurde von der Kanzlei standardmäßig bei Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 850,00 € gefordert. Aktuell erfolgte eine „Preiserhöhung“. Nunmehr wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert. Diese Summe wird auch von den Rasch Rechtsanwälten bei entsprechenden Abmahnungen gefordert.

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Schnelle Abmahnung – Kinder der Seidenstrasse

Donnerstag, April 29th, 2010

Die Kanzlei U + C mahnt für die aus Höfen in Österreich ab. Aktuell wird u.a. der Film „Die Kinder der Seidenstraße“ abgemahnt. In einer uns vorliegenden soll der Verstoß aus Anfang April 2010 stammen. Die wurde exakt 14 Tage später übersandt.

In der wird behauptet, dass die Daten „beweissicher“ dokumentiert sind. Interessant ist immer wieder, dass die Abmahnkanzleien diese „Beweise“ den Abmahnungen nicht einmal ansatzweise beifügen.

Nach den diesseitigen Erfahrungen mit den Abläufen sind allerdings Zweifel angebracht, ob die Angaben zum Tatzeitpunkt richtig sind. Wenn ja, hätte es die Kanzlei geschafft, innerhalb von 14 Tagen das Beschlussverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG zu durchlaufen und die zu erstellen. Dies wäre wirklich schnell.

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