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Archive for Mai, 2010

Abmahnung für identisches Werk durch zwei Kanzleien?

Montag, Mai 31st, 2010

http://www.gulli.com/news/abmahnung-f-r-identisches-werk-durch-zwei-kanzleien-2010-05-30

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eBay: Vorname muss angegeben werden

Montag, Mai 31st, 2010

Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Beschluss vom 13.02.2007 (Az: 5 W 34/07) damit auseinander gesetzt, in welchem Umfang der Name des Unternehmers in einer eBay-Auktion genannt werden muss. Das KG kam zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV seinen Namen angeben muss, welcher aus dem Familiennamen sowie dem Vornamen (!) besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Unternehmer seinen Vornamen nicht vollständig, sondern nur mit einer Abkürzung („R.“) angegeben. Nach Ansicht des KG Berlin verstößt dies gegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV und stellt eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG dar. Es sei von Bedeutung, mit wem der Verbraucher einen Vertrag abschließt und gegen wen er ggf. eine Klage zu richten hat (unter Hinweis auf § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Ein Unternehmer, der seinen Vornamen verschweigt, verschleiere seine Identität jedenfalls teilweise und verschaffe sich gegenüber seiner Konkurrenz einen nicht zu vernachlässigenden Vorteil. Ein solcher Fall sei ähnlich der Konstellation zu sehen, in der ein Unternehmer nicht seine ladungsfähige Anschrift mitteilt.

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Abmahnung Play-Off Video Games OHG

Montag, Mai 31st, 2010

Die aus Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer, Frau Andrea Bresch und Herr Ronny Bresch, mahnen Wettbewerbsverstöße ab.

Die Firma wird vertreten durch die Kanzlei Braune & Partner aus Berlin.

In der uns vorliegenden wird ein Gegenstandswert von € 6.000,00 und damit Anwaltsgebühren in Höhe von € 459,40 gefordert.

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Haftung für eingebundene RSS-Feeds

Montag, Mai 31st, 2010

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2180

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Abmahnung – Aktuelle Links 14

Montag, Mai 31st, 2010

Neues Widerrufsrecht zum 11.06.2010 und alte Abmahnungen: Vertragsstrafe droht

Filesharing: Warnungen für Studenten “On-the-fly” http://www.gulli.com/news/filesharing-warnungen-f-r-studenten-on-the-fly-2010-05-26

LG Hamburg: greift die Euro 100,00 – Klausel des § 97a UrhG auch bei Verkauf eines illegalen Musikmitschnittes bei eBay?

Abmahnung Zimmermann & Dezker – „Böhse Onkelz“ – Markenrechtsverletzung bei Merchandise-Artikeln

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AG Hamburg-St.Georg: Kein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten ohne hinreichende Vortrag Urteil vom 21.10.2009 – 916 C 319/09

Sonntag, Mai 30th, 2010

Das ist die Sache mit dem “Pudel”:

http://www.markenmagazin.de/ag-hamburg-st-georg-kein-anspruch-auf-ersatz-von-anwaltskosten-ohne-hinreichende-vortrag-urteil-vom-21-10-2009-916-c-31909/

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Produzenten von “The Hurt Locker” gehen gegen Filesharer vor

Sonntag, Mai 30th, 2010

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Produzenten-von-The-Hurt-Locker-gehen-gegen-Filesharer-vor-1010626.html

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Abmahnung Los Banditos Films GmbH – Shoot the Duke

Sonntag, Mai 30th, 2010

Auch im Mai wird durch die Kanzlei aus Berlin für die abgemahnt. Unter anderem geht es um den Film „“. Die der Kanzlei entspricht den uns vielfach vorliegenden Abmahnungen. Der Hinweis auf den Beschluss des Landgerichts zur Herausgabe der Anschrift des Anschlussinhabers sagt noch nichts darüber, ob die hier vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde, und ob die berechtigt ist. Der Beschluss nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz wird nach unseren Erfahrungen häufig im Rahmen von „Massenverfahren“ entschieden. Eine Einzelfallprüfung der angeblichen Urheberrechtsverletzung erfolgt nicht.

Daher taugt der Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts auch nur begrenzt.

Trotzdem sollte im Einzelfall unabhängig von vorgelegten gerichtlichen Entscheidungen geprüft werden, ob ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch besteht.

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Abmahnung Hitmix Music Agentur – Erich Öxler – Amsterdam

Freitag, Mai 28th, 2010

Weiterhin wird durch die Kanzlei , Inhaber Rechtsanwalt , für die aus Lauingen abgemahnt. Die lässt den Titel „Amsterdam“ von Axel Fischer abmahnen. Inhaber der ist . Mandanten, die von eine bekommen haben, müssen damit rechnen, dass weitere Abmahnungen folgen. Dies dann, wenn der abgemahnte Titel auf dem Album „German Top 100 Single Charts“ zu finden ist.

Rechtsanwalt gibt keine weiteren Informationen, wie im Einzelnen der angebliche Urheberrechtsverstoß ermittelt wurde. Mutig, wie wir dies auch in vielen anderen Abmahnungen lesen, heißt es nur:

„Verwechselungen, Irrtümer oder sonstige Fehler im Rahmen der Ermittlung Ihrer Person sind insoweit auszuschließen“

Dies ist stark zu bezweifeln.

Es wird dann den jeweils Betroffenen vorgerechnet, dass „eigentlich“ ein Anspruch in Höhe von 1.025,72 € gerechtfertigt sei. Es wird aber dann entgegenkommenderweise ein Pauschalbetrag in Höhe von 500,00 € angeboten. Das sollte nicht beeindrucken und Betroffene nicht davon abhalten, sich zunächst beraten zu lassen. Erst nach einer Beratung sollten weitere Schritte unternommen werden.

Auch von einem telefonischen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei ist dringend abzuraten.

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Abmahnung – Wir Kinder vom Bahnhof Soul – Jan Delay – Universal Music GmbH – Forderung 1.200,00 €

Freitag, Mai 28th, 2010

Wir beraten einen weiteren Mandanten bei der Abwehr einer der Universal Music GmbH durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um das Musikalbum „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ von Jan Delay.

In der wird der Betroffene aufgefordert, bei einer Ablehnung des Vergleichsangebotes anzugeben, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die Tonaufnahme im Internet vertrieben worden sein soll. Auch fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte:

„Sofern Sie die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen haben, benennen Sie die hierfür verantwortliche Person.“

Davon sollte auf jeden Fall abgesehen werden.

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Abmahnung Laurent Wolf – Walk The Line – Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50

Freitag, Mai 28th, 2010

Die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH mahnt über die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main ab.

Aktuell geht es um die Musik des Künstlers , insbesondere das Lied „“.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Februar 2010 stammen.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ in Höhe von € 450,00.

Am Schluss wird in der wie folgt auf den Gerichtsstand hingewiesen:

„Aufgrund der von Ihnen begangenen unerlaubten Handlung ist hierbei nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Dies ist entweder der so genannte Begehungsort oder der so genannte Erfolgsort. Da die ins Internet gestellte Datei an jedem Ort aufgerufen werden konnte, kann unsere Mandantin (auch wenn Sie selbst nicht im Gerichtsort Frankfurt am Main ansässig sein sollten) gerichtliche Maßnahmen vor der Frankfurter Gerichtsbarkeit einleiten.“

Hier wird versucht, weiteren Druck auf die Betroffenen auszuüben, insbesondere wenn diese weit weg von Frankfurt am Main wohnen.

Allerdings erstaunt dieser Hinweis immer wieder, da nicht alle Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zugunsten der Kanzlei Kornmeier & Partner ausfallen. Auch vor den Frankfurter Gerichten geht die Kanzlei Kornmeier & Partner ein gewisses rechtliches Risiko ein, wenn sie versucht, Ansprüche mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen.

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Abmahnung KSM GmbH – Kill Theory

Freitag, Mai 28th, 2010

Die mahnt über die Kanzlei den Film „“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus September 2009 stammen. Offensichtlich arbeitet die Kanzlei insoweit auch noch Fälle aus August und September letzten Jahres ab.

Die Kanzlei argumentiert in der hinsichtlich der angeblich zu ersetzenden und erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten wie folgt:

„Die erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten für diese würden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei einem hier anzusetzenden Streitwert von mindestens € 50.000,00 einen Betrag von € 1.359,80 netto ausmachen gemäß Nr. 2300 des RVG-Vergütungsverzeichnisses. … Aufgrund der Tatsache, dass die fragliche Datei von Ihnen weltweit im Internet für eine unüberschaubare Zahl von Nutzern zum Download bereit gehalten wurde und es sich bei dem o.g. Film um eine teuere und bekannte Produktion mit namhaften Darstellern handelt, ist davon auszugehen, dass dieser Streitwert für den Unterlassungsanspruch unserer Mandantin vor einem Gericht in einem Gerichtsverfahren zugrunde gelegt und möglicherweise sogar weit höher angesetzt wird.“

Diese Auffassung teilen wir nicht. Sowohl in Anbetracht der mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in einer bestimmten Fallkonstellation auf eine 100-Euro-Grenze für Abmahnungen hinweist, und auch unter dem Gesichtspunkt, dass nicht alle Gerichte so hohe Streitwerte ansetzen, halten wir diese Betrachtung und rechtliche Wertung für falsch. Auch die anderen rechtlichen Wertungen in der sowohl hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs als auch in Bezug auf weitergehende Forderungen sind nach unserer Einschätzung durchaus kritisch zu sehen.

Daher empfiehlt sich, auf die nicht mit einer sofortigen Unterschrift und einer sofortigen Zahlung zu reagieren. Auch wenn der geforderte pauschale Gesamtbetrag in Höhe von € 850,00 als „günstiges Angebot“ zur Erledigung des Rechtsstreites angeboten wird, ist nach unserer Einschätzung in jedem Einzelfall kritisch und sehr genau zu prüfen, ob ein Anspruch berechtigt und auch durchsetzbar ist. Hier bieten verschiedenste Anwaltskanzleien und auch wir eine Pauschalhonorierung für die gesamte rechtliche Begleitung an mit dem Ziel, dass Sie in der Abwehr der zum einen rechtssicher agieren, zum anderen – soweit dies möglich ist – durchaus Kosten sparen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter der Telefon-Nr.: 0800/1004104.

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Abmahnung KSM GmbH – Summers Moon

Freitag, Mai 28th, 2010

Die mahnt den Film „“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Januar 2010 stammen.

Wie bei den Abmahnungen der Kanzlei , die für die arbeiten, üblich, wird hier ein Betrag in Höhe von € 850,00 gefordert. In der der als Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 für zukünftige Verstöße angesetzt.

Hier ist Vorsicht geboten. Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, eine Vertragsstrafe in dieser Höhe fest zu versprechen.

Offensichtlich ist es derzeit so, dass das gesamte Filmrepertoire der durch die Kanzlei abgemahnt wird.

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U + C Rechtsanwälte – Organisationsfragen

Freitag, Mai 28th, 2010

Wir haben für einen Mandanten eine geänderte Unterlassungserklärung gegenüber der Kanzlei U + C Rechtsanwälte abgegeben. Diese umfasste nicht nur das zunächst abgemahnte Werk, sondern alle Werke des Rechteinhabers.

Dennoch erhielt unser Mandant eine weitere des gleichen Rechteinhabers. Auf unsere telefonische Nachfrage Anfang April erfolgte dann zunächst keine Reaktion, trotz telefonischer Zusage. Wir mussten dann noch einmal schriftlich nachfassen. Auch hier reagierte die Kanzlei nicht. Nunmehr liegt uns eine Stellungnahme vor. Unter anderem heißt es in dem Schreiben:

„… und teile mit, dass die Unterlassungserklärung Ihrer Mandantschaft nicht ordnungsgemäß vermerkt wurde, weshalb eine weitere verschickt wurde. Die Angelegenheit mit dem Zeichen … wurde hier bereits abgelegt.“

Dies erstaunt. Weder werden die Forderungen aus der zweiten zurückgenommen noch erfolgt auch nur ein Anflug einer Entschuldigung, dass hier versehentlich ein Betroffener zweifach unter Druck gesetzt wird. Offensichtlich übersehen die abmahnenden Kanzleien, welche Wirkung ihre Schreiben bei den Betroffenen erzielen.

Wir werden in Absprache mit unserer Mandantschaft auf diese nach unserer Auffassung nicht ausreichende Stellungnahme noch die richtige Antwort finden.

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Abmahnung Constantin Film Vorstadtkrokodile

Freitag, Mai 28th, 2010

Wie wir soeben im Rahmen einer Beratung erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH auch den Film “Vorstadtkrokodile” ab.

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Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 UrhG beim Filesharing – Landgericht Köln aktuell

Freitag, Mai 28th, 2010

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2179

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Abmahnung David Vogt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang „Schöne neue Welt“

Freitag, Mai 28th, 2010

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine der Kanzlei Nümann + Lang für den Titel „“ übermittelt. Abmahnender ist Herr .

Der Titel war auf der CD „German Top 100 Single-Charts („Chart-Container“)“ zu finden.

Vorsicht! Wir erleben Fälle, dass bezüglich dieses Gesamtwerkes zwei Abmahnungen sowohl von Herrn Vogt als auch von dem Label übersandt werden.

Gefordert werden 450,00 € und eine aus unserer Sicht zu weitgehende Unterlassungserklärung. Diese enthält eine Vertragsstrafe von 5.100,00 €.

Herr muss einen sehr guten Kontakt zu Niemann + Lang haben. Die Vollmacht ist am 11.09.2009 unterzeichnet und die stammt auch vom gleichen Datum.

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Abmahnung der Sebastian Döhlert und Stefan Pahl GbR durch Rechtsanwälte SWN Schröder Werner Neu

Freitag, Mai 28th, 2010

Hier wird über solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen berichtet: http://www.it-recht-plus.de/blog/abmahner/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-im-auftrag-der-sebastian-dohlert-und-stefan-pahl-gbr-durch-rechtsanwalte-swn-schroder-werner-neu

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Abmahnung Tiberius Halloween II

Freitag, Mai 28th, 2010

Die Waldorf Rechtsanwälte mahnen für die Tiberius Film GmbH & Co. KG. ab. Abgemahnt wird der Film „Halloween II“. Waldorf Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956 EUR.

Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline, um eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Sitaution zu erhalten. Hier die Rufnummer: 

0800 / 100 41 04

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Abmahnung Thomas Sommer 4satisfaction-store

Freitag, Mai 28th, 2010

http://www.it-recht-plus.de/blog/abmahner/rechtsanwalt-enzmann/thomas-sommer-4satisfaction-store-lasst-durch-rechtsanwalte-frauenheim-enzmann-coll-wettbewerbsrechtl-abmahnungen-aussprechen

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