Die Kanzlei Negele zimmel greuter Beller mahnt für die Cult Movie Entertainment GmbH den Film “White Wall” ab.

Die Kanzlei Negele zimmel greuter Beller mahnt für die Cult Movie Entertainment GmbH den Film “White Wall” ab.
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für die Savoy Film GmbH den Film “Hetzjagd – Lauf um dein Leben”.
Wir beobachten in den letzten Tage zunehmend, dass Mandanten, die bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber der MIG Film GmbH abgegeben haben, trotzdem weitere Abmahnungen erhalten. Dies liegt offensichtlich daran, dass nicht nur die Kanzlei BaugartenBrandt für die MIG Film GmbH abmahnt, sondern jetzt aktuell auch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Hier sind die Informationsflüsse offensichtlich nicht optimal.
Die Kanzlei Schalast & Partner mahnt für die Firma DigiProtect aus Frankfurt am Main ab. Unter anderem wird das Werk „Scooter – J’adore Hardcore“ abgemahnt.
Im Moment ist zu beobachten, dass vermerkt Abmahnungen nicht ankommen. In dem hier uns vorliegenden Fall soll angeblich im März eine Abmahnung übersandt worden sein, die unsere Mandantschaft aber nicht erhalten hat. Drei Monate später, sprich im Juni 2010, wird dann „nachgehakt“.
Wörtlich heißt es in dem neuesten Schreiben:
„Trotz des Zeitablaufs ist unsere Mandantschaft nicht gewillt die nachweislich begangene Rechtsverletzung hinzunehmen.“
Dennoch scheint das Bedürfnis der Kanzlei Schalast & Partner und von DigiProtect groß, die Angelegenheit abzuschließen. Preislich kommt man dem Abgemahnten entgegen.
Dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor Unterschrift und Zahlung immer eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte.
Nein! Vorgefertigte Unterlassungserklärungen, die häufig der Abmahnung beigefügt sind, müssen nicht so unterzeichnet werden. Zum einen sollte das in vorgefertigten Unterlassungserklärungen enthaltene Schuldanerkenntnis nicht so unterzeichnet werden, zum anderen ist bei einer festen Vertragsstrafe, beispielsweise von € 5.000,00, unbedingt eine Änderung vorzunehmen. Hier sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
Dabei ist zu bedenken, dass die Unterlassungserklärung 30 Jahre lang gilt.
Schwedisches Piratenbüro löst sich auf
http://futurezone.orf.at/stories/1652149/
Stellungnahmen der Internetverbände eco und BITKOM zum Verleger-Leistungsschutzrecht
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3992/
Gestern Anhörung zum Leistungsschutzrecht
http://www.gulli.com/news/heute-anh-rung-zum-leistungsschutzrecht-2010-06-28
Die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG mahnt über die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, ab. Aktuell geht es u.a. um den Pornofilm „Ohne Höschen Vol. 13“
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 650,00.
In der Abmahnung heißt es u.a.:
„Mit Hilfe dieser Informationen wurden in manchen Fällen von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz … eingeleitet. …
In allen Fällen haben wir vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen gegen den Provider auf Einsichtnahme in Bestandsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen erwirkt.“
Nach unserer derzeitigen Erfahrung erfolgen nur in Ausnahmefällen noch Ermittlungen über die Staatsanwaltschaft. Der Gesetzgeber hat mit § 101 Abs. 9 UrhG eine Möglichkeit für die Rechteinhaber geschaffen, über gerichtliche Entscheidungen die Herausgabe der Daten bei den Providern zu verlangen. Aus unserer Sicht wird hiermit bewusst versucht, der Eindruck auch eines strafrechtlich möglichen Verfahrens zu erwecken. Dies ist aber aus unserer Sicht so nicht korrekt.