Die Rechtsanwaltskanzlei Marcus Meier aus Lünen mahnt für die Trak Music GnbR aus Österreich, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Johann Gmachl und Herrn Christian Gmeiner aus Seekirchen, ab.
Betroffen ist das Lied „Rock to the beat“ der Interpreten Darius & Finlay feat Nicco.
Das Lied befindet sich auf dem German Top 100 Single Charts vom 01.03.2010.
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im April 2010 stattgefunden haben.
Rechtsanwalt Meier ist einer der wenigen abmahnenden Kanzlei, die keine Vollmacht beilegen, sondern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 390,00. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“
Diese Passage ist in der Abmahnung auch fett gedruckt. Rechtsanwalt Marcus Meier kommt dann zu dem Ergebnis, dass allein für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von insgesamt € 1.085,04 brutto anfallen würden. Richtig ist, dass bezüglich des Unterlassungsanspruchs durchaus Prozesskostenrisiken entstehen können. Dies sollte aber niemanden davon abhalten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Am Schluss der Abmahnung wird dann noch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird. Hier heißt es:
„Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.“
Hier erstaunt die „Ich“-Formulierung. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – Strafanzeigen von den Rechteinhabern ausgelöst werden.