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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Abmahnung KSM GmbH – Handbuch für Rabenmütter

31. Juli 2010

Die lässt über die Kanzlei aktuell den Film “”.

Auch wenn es Wochenende ist, sollte Sie nicht vorschnell auf Abmahnungen reagieren. Nutzen Sie am Montag unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104.

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Abmahnung Telepool GmbH – Ein Engel im Winter

30. Juli 2010

Die lässt über die Kanzlei den Film “” abmahnen.

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Abmahnung Splendid Film GmbH – Final Target

30. Juli 2010

Die lässt über die Kanzlei den aktuell den Film “” abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 800 EUR.

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Abmahnung Planet Punk Music – Sexy Bitch

30. Juli 2010

Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt für die den Titel “Sex Bitch” ab. Interpret ist feat. Cruncher.

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Abmahnung Rechtsanwalt Marcus Meier – Trak Music GnbR – Rock to the beat

30. Juli 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei Marcus Meier aus Lünen mahnt für die aus Österreich, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Johann Gmachl und Herrn Christian Gmeiner aus Seekirchen, ab.

Betroffen ist das Lied „“ der Interpreten & feat .

Das Lied befindet sich auf dem German Top 100 Single Charts vom 01.03.2010.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im April 2010 stattgefunden haben.

Rechtsanwalt Meier ist einer der wenigen abmahnenden Kanzlei, die keine Vollmacht beilegen, sondern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 390,00. Bedrohlich wird dann weiter formuliert:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisst sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“

Diese Passage ist in der Abmahnung auch fett gedruckt. Rechtsanwalt Marcus Meier kommt dann zu dem Ergebnis, dass allein für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von insgesamt € 1.085,04 brutto anfallen würden. Richtig ist, dass bezüglich des Unterlassungsanspruchs durchaus Prozesskostenrisiken entstehen können. Dies sollte aber niemanden davon abhalten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Am Schluss der Abmahnung wird dann noch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird. Hier heißt es:

„Bisher habe ich davon abgesehen, eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten, behalte mir dies jedoch ausdrücklich vor.“

Hier erstaunt die „Ich“-Formulierung. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – Strafanzeigen von den Rechteinhabern ausgelöst werden.

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Abmahnung Yvonne Catterfeld – Blau im Blau

30. Juli 2010

Die lässt über die das Album “” von abmahnen.

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Koch Media GmbH mahnt uns ab

30. Juli 2010

Und nicht nur die . mahnen uns ab, sondern wir erhalten eine weitere Abmahnung der , die ebenfalls in dem Blog-Beitrag angesprochen war, der hier von der Gegenseite beanstandet wird. Die Abmahnung ist angeblich von der Sorge angetrieben, der gute Ruf der könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Ehre seien betroffen. Bei der aus Planegg stellt sich hier die Frage, ob die Internet-Berichterstattung über die vielen Abmahnungen übersehen wurde. Die Abmahnung enthält eine Passage, die wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten wollen. . versuchen, zu argumentieren, dass zwischen unserer Kanzlei und der ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht?! Dies mit folgender Argumentation:

„Ein solches ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann. Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen angehören. Das ist hier der Fall. Beide Parteien wenden sich mit ihrem Angebot an Computernutzer. Dabei versuchen sie mit ihrer vermeintlich ehrbaren Aufklärung über Abmahnungen nicht nur um Einzelmandate zu werben, sondern sich Dritten gegenüber auch reputierlich darstellen Sie sprechen damit auch potenzielle Kunden unserer Mandantin an.“

Um es vorsichtig zu formulieren, dies ist schon eine Argumentation der „besonderen Art“. Offensichtlich hat die Kollegin übersehen, dass die von ihr selbst als erstes zitierte Voraussetzung nicht vorliegt. Es werden weder gleichartige Waren noch Dienstleistungen von der und unserer Kanzlei angeboten. Aber wir verstehen schon, dass im Eifer des Gefechts juristisch feinsinnige Argumentationen nicht mehr möglich sind.

Hätten die . mit ihrer Argumentation recht, so würde sich für manche Abmahnkanzlei das lästige Suchen nach Mandanten, die abmahnen wollen, erübrigen.

Die Abmahnung wird uns nicht abhalten, weiter über die Abmahntätigkeit der aus Planegg zu berichten. Die hat mit ihrer Abmahnung signalisiert, dass sie zukünftig eine besondere Aufmerksamkeit in der Berichterstattung erlangen möchte.

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.rka Rechtsanwälte mahnen uns ab

30. Juli 2010

Wir freuen uns, dass die . Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg regelmäßig unser Abmahnungs-Blog und unsere Internetpräsenz lesen. Nunmehr versuchen die . Druck aufzubauen, indem sie einen Blog-Beitrag abmahnen. Sie sehen sich durch die Berichterstattung in ihren Rechten verletzt und fühlen sich herabgesetzt. In der Abmahnung der . Reichelt Klute und Aßmann fallen Worte wie „Anschwärzung“. Besonders gut hat uns folgender Satz der Abmahnung gefallen:

„Besonders schwer wiegt, dass Sie versuchen, den guten Ruf der Kanzlei der Unterzeichnerin dafür zu nutzen, im Internet auf Mandantenfang zu gehen.“

Da sich unser Blog erkennbar kritisch mit den Praktiken der abmahnenden Kanzleien auseinandersetzt, erscheint diese Argumentation nicht haltbar. Bei den Lesern unseres Blogs – mit Ausnahme der mitlesenden Kollegen der . Reichelt Klute und Aßmann – ist der gute Ruf der Kanzlei wohl weitgehend unbekannt. Wer eine Abmahnung der . Reichelt Klute und Aßmann bekommen hat und sich auf unseren Seiten informiert, hat schon ein eigenes Bild von dem Ruf der Kanzlei. Wie sollen wir dann von einem „guten Ruf“ profitieren?

Der Reigen der „Unterstellungen“ wird dann in der weiteren Abmahnung fortgesetzt. Offensichtlich ist der Kanzlei . aus Hamburg entgangen, dass viel über Abmahnungen dieser Kanzlei im Internet berichtet wird. Sollten sich daraus die Sorgen um den guten Ruf der Kanzlei ergeben? Wir sind gespannt, mit welchen weiteren Mitteln die Kanzlei . versuchen will, unsere Berichterstattung zu beeinflussen.

Offensichtlich erliegt die eine oder andere Kanzlei, die eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt, immer wieder der Versuchung, mit solchen Aktionen unangenehme Berichte zu unterbinden. Dabei wird häufig übersehen, dass sich aus solchen Abmahnungen Stoff für viele neue Blog-Beiträge ergibt.

Wir werden uns jedenfalls nicht davon abschrecken lassen, weiter intensiv und ausführlich über die Abmahntätigkeit der . Reichelt Klute und Aßmann aus Hamburg zu berichten.

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