Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt für die Firma Planet Punk Music GbR den Titel “One Vision” der Interpreten G&G ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im Dezember letzten Jahres stattgefunden sein. Der Titel befindet sich auf der CD „Apres Ski Top 100“.
Gefordert werden – wie üblich – die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00.
Unter anderem heißt es in der Abmahnung:
„Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde von uns bislang nicht veranlasst. Wir bezichtigen Sie als Anschlussinhaber nicht, eine Straftat begangen zu haben. Die Einsendung der strafbewehrten Unterlassungserklärung werten wir nicht als Eingeständnis, die mit diesem Schreiben verfolgte Tat selbst begangen zu haben.“
Auch dies sollte nicht dazu verleiten, vorschnell die der Abmahnung im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es sollte auf jeden Fall die Formulierung mit aufgenommen werden, dass die Unterlassungserklärung zwar rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird.



