Das Musikwerk “Splash – Wind him up” ist Gegenstand von Urheberrechtsverletzungen, wenn man den Aussagen in der Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt folgt. Die Kanzlei mahnt im Auftrage der Baseprotect UG angebliche Verstöße ab, wobei die Baseprotect UG ausdrücklich die Rechte zur Verfolgung von Rechtsverletzungen eingeräumt bekommen haben soll.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline
Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
0800 / 100 41 04
Archive for September, 2010
Fuhrmann Wallenfels mahnt für Baseprotect UG ab – Splash-Wind him up
Donnerstag, September 30th, 2010Naughty Cheerleaders – Combat Zone – Schulenberg und Schenk
Donnerstag, September 30th, 2010Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrage der Combat Zone Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “Naughty Cheerleaders” ab.
BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Highlights – Best of Sperma-Party
Donnerstag, September 30th, 2010Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt derzeit über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Highlights – Best of Sperma-Party″ ab.
Brisby & Jingles – L’Amour Toujours
Donnerstag, September 30th, 2010Die Baseprotect UG mahnt über die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels das Werk “Brisby & Jingles – L’Amour Toujours” ab.
Norbert Loga – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs – VSLW – sehr viele Abmahnungen ?!
Donnerstag, September 30th, 2010Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Tino Media
Donnerstag, September 30th, 2010Die Tino Media, vertreten durch Ihren Inhaber Erich Mayr aus Berlin, lässt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg abmahnen. Unter anderem ist der Film „Gerade Mal 18 # 15“ von Abmahnungen betroffen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus August 2010.
Auf Seite 2 der Abmahnung erfolgt der durch Unterstreichung hervorgehobene Hinweis, dass der Briefempfänger in vollem Umfang für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dabei wird auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) verwiesen. Nach dieser sehr klaren Feststellung wird allerdings wie folgt ergänzend ausgeführt:
„Jedoch auch wenn Ihnen – unter Beachtung der prozessualen Wahrheitspflicht gemäß §§ 138 ZPO, 263 StGB – der Nachweis gelingen sollte, dass die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss von einer anderen Person begangen wurde, haben Sie hierfür nach den Regeln der Störerhaftung sowie wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten einzustehen.“
Dies hört sich dann schon nicht mehr nach einer Verantwortlichkeit „in vollem Umfang“ an.
Hier unterschlägt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den feinen Unterschied zwischen der Störerhaftung und der Verantwortlichkeit als Täter.
Auch unter diesen Gesichtspunkten empfiehlt es sich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
I-ON New Media GmbH – Invitation Only
Donnerstag, September 30th, 2010Die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin mahnt für des Filmproduktions- und Vertriebsunternehmens I-ON New Media GmbH den Film „Invitation Only“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus April 2010. Geltend gemacht werden der Unterlassungsanspruch und eine Forderung in Höhe von € 850,00.
Unter anderem heißt es auf der letzten Seite der Abmahnung:
„Wie Sie diesem Angebot entnehmen können, geht es unserer Mandantin in erster Linie darum, ihre Rechte zu schützen und den Nutzern von Internet-Tauschbörsen ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Die vorgenannten Zahlungspflichten müssen für Sie daher keine weiteren Folgen haben.“
Ein Phänomen ist allerdings zu beobachten. Einige Mandanten, die eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gemäß dem Entwurf der Kanzlei BaumgartenBrandt zurückgesandt haben und eine Zahlung leisteten, erhalten weitere Abmahnungen von anderen Rechteinhabern auch durch die Kanzlei Baumgarten Brandt.
Tele München – Das Konzert
Donnerstag, September 30th, 2010Hier berichten Kollegen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft den Film “Das Konzert” abmahnen.
http://www.recht-hat.de/allgemein/abmahnung-waldorf-frommer…
Abholung der Ware durch Käufer zulässig
Donnerstag, September 30th, 2010Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az. 151 C 624/06) darf ein Käufer von Waren, die über die Internet-Handelsplattform eBay erworben wurden, diese auch beim Verkäufer abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen. Nur wenn die Abholung vertraglich ausgeschlossen wurde, ist die Abholung unzulässig. Die Beweislast für die Ausbedingung dieses Ausschlusses sah das Gericht beim Verkäufer.
Melanie – Triple X Entertainment – Anwalt Marquort
Donnerstag, September 30th, 2010Rrechtsanwalt Marquort mahnt für die Triple X Entertainment Limited das Werk “Melanie – Dreilochstute aus Berlin” ab.
Element of Crime – Immer da wo du bist bin ich nie
Donnerstag, September 30th, 2010Die Rasch Rechtsanwälte mahnen für die Universal Music GmbH das Album “Element of Crime – Immer da wo du bist bin ich nie” ab.
JAE1 GmbH – Abmahnung Schulenberg und Schenk
Donnerstag, September 30th, 2010Abmahnung Eis.de GmbH und Whiskeyworld e.K.
Donnerstag, September 30th, 2010Nach Internetberichten mahnen auch die Firmen Eis.de GmbH und Whiskeyworld e.K. ab.
Abmahnung – Aktuelle Links 90
Donnerstag, September 30th, 2010Abmahn-Anwälten entfleucht Porno-Downloader-Liste
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,720025,00.html
Auch Bilder haben Rechte
http://www.prblog-hbi.de/2010/09/auch-bilder-haben-rechte/
Medienkonzerne verklagen Ivi-TV – Online-Fernsehen für 5 US-Dollar
http://www.satundkabel.de/index.php/…
Verbrauchertipp – Verkaufen bei eBay
Constantin Film – Vorstadtkrokodile
Mittwoch, September 29th, 2010Die Constantin Film Verleih GmbH mahnt über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Film “Vorstadtkrokodile” ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 956,00 Euro gefordert.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!
U+C, Abmahnung für DigiProtect “Sex Therapy”
Mittwoch, September 29th, 2010Das Filmerk “Sex Therapy” ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH versendet.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/uc-abmahnung-fuer-digiprotect-sex-therapy
Amy MacDonald – A Curious Thing
Mittwoch, September 29th, 2010Die Universal Music GmbH mahnt das Album „A Curious Thing“ der Künstlerin Amy MacDonald ab. Die Abmahnungen verschicken die Rasch Rechtsanwälte. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll im August 2010 erfolgt sein.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 1.200,00. Für zukünftige Verstöße soll eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 versprochen werden. Dies halten wir für dringend veränderungsbedürftig. Wir empfehlen in vielen Fällen unseren Mandanten die Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, die beispielsweise kein Schuldanerkenntnis enthält.
FAREDS – Michael Mind Project – Feel Your Body
Mittwoch, September 29th, 2010Nach wie vor mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Bernd Fleischer, aus Hamburg für die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater ab. Es geht um das Musikwerk „Michael Mind Project – Feel Your Body“.
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 450,00. Die Zahlung von € 450,00 soll der pauschalen Abgeltung des Schadens dienen.
In der Abmahnung heißt es über die beiden Künstler wie folgt:
„Unsere Mandantschaft besteht aus zwei international erfolgreichen Musikkomponisten und -produzenten, die u.a. unter dem Künstlernamen „Michael Mind Project“ agieren. Die Musikwerke sind seit Jahren international überaus erfolgreich und werden weltweit vertrieben.“
Weiter wird dann ausgeführt, dass nach der gerichtlichen Prüfung des Sachverhalts und den Auskünften der Deutschen Telekom der Betroffene und durch die Abmahnung Angeschriebene verantwortlich sei. Dabei wird auch in dieser Abmahnung geschickt auf den Beschluss des Landgerichts Köln gemäß § 101 Abs. 9 UrhG verwiesen. Hier darf allerdings auf die vorletzte Seite des Beschlusses verwiesen werden. Dort heißt es, dass aus dem Beschluss gemäß § 101 Abs. 9 UrhG nicht die Feststellung herzuleiten ist, dass die Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde. So deutlich liest sich dies nicht in der Abmahnung.
Wettbewerbsverstoß – Abmahnung – Unbestimmte Lieferfristen
Mittwoch, September 29th, 2010Die folgende Klausel wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 14.06.2007 (Az: 16 O 404/07) für unzulässig erklärt:
“Angaben zur Lieferzeit” sind stets unverbindlich. Ist eine Ware nicht vorrätig, erfolgt die Auslieferung in der Regel in 1-2 Wochen. Dies wird jedoch nicht garantiert”.
Eine derartige Lieferfrist ist nicht gemäß § 308 Nr. 1 Alt. 2 BGB hinreichend bestimmt. Die Vorschrift soll verhindern, dass der Klausel-Verwender die dem Kunden im Falle einer Fristüberschreitung zustehenden Rechte durch angemessen lange bzw. offene Lieferfristen aushöhlt (unter Hinweis auf Palandt/Heinrichs § 308 Rn. 6) bzw. er bei vorheriger Kenntnis einer unter Umständen dann Wochen später erfolgten Lieferung gänzlich von einem Vertragsschluss abgesehen hätte (KG, Beschl. v. 03.04.2007, 5 W 73/07).
Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 14.06.2007, Az: 52 O 252/07) hat die folgende Klausel für unzulässig erachtet:
“Wir liefern die Ware so schnell wir können. Lagerware senden wir zeitnah (1-2 Tage) zu, Teillieferungen erfolgen für Sie kostenfrei. Sollte sich die Lieferung verzögern, werden wir Sie per e-mail oder telefonisch benachrichtigen”.
Diese Klausel ist nicht bestimmt genug im Sinne von § 308 Nr. 1, 2. Alt. BGB, da sie eine Lieferfrist von 1-2 Tagen suggeriert, sich der Verkäufer aber tatsächlich im Einzelfall eine Lieferfrist von mehreren Wochen offen hält. Dies stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, da diese Verschleierung der Lieferfrist dazu führen kann, dass ein Verbraucher gerade aufgrund der kurzen Lieferfristen einen Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis der möglichen Inhalts der Lieferklausel nicht abgeschlossen hätte.
Die Klausel „Produktionszeit ca. 7- 14 Tage“ wurde durch das Landgericht Dortmund (Beschl. v. 18.09.2007, Az: 16 O 137/07) für unzulässig angesehen.
Das das LG Dortmund (Beschl. v. 24.09.2007, Az: 3 O 409/07, n.v.) hat die folgende Klausel für unzulässig angesehen: „Lieferzeiten können nur ungefähr zugesichert werden“.
Maniax-Media GbR – Brünett und gut im Bett
Mittwoch, September 29th, 2010Rechtsanwalt Lihl mahnt für die Firma Maniax-Media GbR den Pornofilm “Brünett und gut im Bett” ab.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/maniax-media-gbr-bruenett-und-gut-im-bett













