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Naughty Cheerleaders – Combat Zone – Schulenberg und Schenk

30. September 2010

Die Kanzlei mahnt derzeit im Auftrage der Corp. Urheberrechtsverstöße betreffend des Werkes “” ab.

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/…

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BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Highlights – Best of Sperma-Party

30. September 2010

Die Firma mahnt derzeit über die Kanzlei den Film “ab.

http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/…

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Norbert Loga – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs – VSLW – sehr viele Abmahnungen ?!

30. September 2010

Hier weitere Infos:

http://www.wortfilter.de/news10Q3/news3791.html

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Tino Media

30. September 2010

Die , vertreten durch Ihren Inhaber aus Berlin, lässt über die Kanzlei aus Augsburg abmahnen. Unter anderem ist der Film „ # 15“ von Abmahnungen betroffen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus August 2010.

Auf Seite 2 der Abmahnung erfolgt der durch Unterstreichung hervorgehobene Hinweis, dass der Briefempfänger in vollem Umfang für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dabei wird auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) verwiesen. Nach dieser sehr klaren Feststellung wird allerdings wie folgt ergänzend ausgeführt:

„Jedoch auch wenn Ihnen – unter Beachtung der prozessualen Wahrheitspflicht gemäß §§ 138 ZPO, 263 StGB – der Nachweis gelingen sollte, dass die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss von einer anderen Person begangen wurde, haben Sie hierfür nach den Regeln der Störerhaftung sowie wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten einzustehen.“

Dies hört sich dann schon nicht mehr nach einer Verantwortlichkeit „in vollem Umfang“ an.

Hier unterschlägt die Kanzlei den feinen Unterschied zwischen der Störerhaftung und der Verantwortlichkeit als Täter.

Auch unter diesen Gesichtspunkten empfiehlt es sich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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I-ON New Media GmbH – Invitation Only

30. September 2010

Die Kanzlei aus Berlin mahnt für des Filmproduktions- und Vertriebsunternehmens den Film „ Only“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus April 2010. Geltend gemacht werden der Unterlassungsanspruch und eine Forderung in Höhe von € 850,00.

Unter anderem heißt es auf der letzten Seite der Abmahnung:

„Wie Sie diesem Angebot entnehmen können, geht es unserer Mandantin in erster Linie darum, ihre Rechte zu schützen und den Nutzern von Internet-Tauschbörsen ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen zu führen. Die vorgenannten Zahlungspflichten müssen für Sie daher keine weiteren Folgen haben.“

Ein Phänomen ist allerdings zu beobachten. Einige Mandanten, die eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gemäß dem Entwurf der Kanzlei BaumgartenBrandt zurückgesandt haben und eine Zahlung leisteten, erhalten weitere Abmahnungen von anderen Rechteinhabern auch durch die Kanzlei .

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Tele München – Das Konzert

30. September 2010

Hier berichten Kollegen, dass die Kanzlei für die + Co Produktionsgesellschaft den Film “” abmahnen.

http://www.recht-hat.de/allgemein/abmahnung-waldorf-frommer…

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Abholung der Ware durch Käufer zulässig

30. September 2010

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Az. 151 C 624/06) darf ein Käufer von Waren, die über die Internet-Handelsplattform eBay erworben wurden, diese auch beim Verkäufer abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen. Nur wenn die vertraglich ausgeschlossen wurde, ist die unzulässig. Die Beweislast für die Ausbedingung dieses Ausschlusses sah das Gericht beim Verkäufer.

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Melanie – Triple X Entertainment – Anwalt Marquort

30. September 2010

Rrechtsanwalt mahnt für die Limited das Werk “ab.

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