Die Kanzlei Kornmeier und Partner versendet Abmahnungen im Auftrage der Embassy of Music GmbH.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/embassy-of-music-gmbh-mahnt-ueber-kornmeier-und-partner-ab
Die Kanzlei Kornmeier und Partner versendet Abmahnungen im Auftrage der Embassy of Music GmbH.
http://www.die-abmahnung.de/wordpress/embassy-of-music-gmbh-mahnt-ueber-kornmeier-und-partner-ab
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt für die Artgore Limited den Film “Final Day” ab.
Die Fraserside Holdings Ltd. lässt über die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Film „The Best by Private 128 – Outdoor Whores” abmahnen.
Das Werk “Crew 7 – Give into the bass” wird von der Baseprotect UG über die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels abgemahnt.
Die Kanzlei Lihl mahnt den “The House of the Devil” für die Firma Bush Productions ab.
Nach Internetveröffentlichungen mahnt Herr Friedrich Böck ab. Es geht um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Verstößen gegen die Preisangabenverordnung bei eBay.
Nach Internetveröffentlichungen soll die Daymen Photo Marketing LP abmahnen.
Die U + C Rechtsanwälte mahnen nunmehr auch den Film “Pornstar Superheroes” für die DigiProtect GmbH ab.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/digiprotect-gmbh-pornstar-superheroes
ACS Law: Geleakte Mails legen DigiProtect Einnahmen offen
http://www.gulli.com/news/acs-law-geleakte…
Bushido-Filesharer soll 5.001 Euro Vertragsstrafe leisten
http://www.gulli.de/news/bushido-filesharer-…
Abmahnung Filesharing / Rechtsanwälte Haas & Kollegen i.A.d. Farbfilmverleih GmbH unterliegen im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rottweil
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/…
Bitkom sorgt sich um Anti-Piraterie-Abkommen
Frau Peggy Ostmann war wegen Ihrer Abmahnungen schon Gegenstand mehrerer Blogbeiträge. Heute erhielten wir in kurzen Abständen mehrere Mails von Frau Ostmann mit immer neuen Forderungen und “Äußerungen”. Die letzte Mail müssen wir einfach veröffentlichen:
Ein drittes Mal melde ich mich bei Ihnen zu Ihrem Blog \"Peggy Ostmann\" – siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-peggy-ostmann
Ich habe mich jetzt mit meinem Anwalt beraten und werde sofort gegen Sie und die Verfasser, der Veröffentlichungen vor gehen, denn das ist nicht nur Rufschädigung, sondern auch Verleumdung und üble Nachrede. Sie selbst als Anwälte sollten wissen, dass es dafür nicht geringe Geld-sowie Freiheitsstrafen geben kann! Ich habe Sie davon nun das 3. Mal in Kenntnis gesetzt und Sie müssen SOFORT darauf reagieren und das entfernen und mir die IP-Adrese und alle Daten des Verfassers sicher stellen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis morgen (30.09.2010) diesen Blog aus dem Netz zu entfernen. Sollte das nicht passiert sein, werde ich mich zusätzlich telefonisch bei Ihnen melden. Sollte dieser Blog dann nicht sofort entfernt sein, werde ich noch morgen zum Gericht fahren und eine einstweilige Verfügung erwirken, die Kosten werde ich Ihnen in Rechnung stellen! Außerdem wird das weitere Folgen für Sie haben. Ich werde alle Mittel ausschöpfen um Ihre Rufschädigungen und alles weitere zu entfernen!
Hochachtungsvoll
Unsere Antwort: Nein, wir werden nicht den Blog und/oder Beiträge entfernen! Wenn es etwas zu beanstanden gibt – beispielsweise in Beiträgen oder Kommentaren -, können Sie uns, werte Frau Ostmann, dies gern unter Benennung der konkreten Veröffentlichung mitteilen. Das prüfen wir dann und reagieren, sollte es einen Grund für eine Beanstandung geben, natürlich auch kurzfristig. Allgemeine Beschuldigungen der obigen Art veranlassen uns nicht zum Handeln.
Wer mehr über Frau Peggy Ostmann wissen will, kann sich unter www.valentsia.de informieren.
Das Album “Kasabian – The West Ryder Pauper Lunatic Asylum” wird von Sony Music über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt.
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt für die Cult Movies Entertainment GmbH den Film „Star Verhicle” ab.
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt für die Tino Media, Inhaber Erich Mayr, den Film “Tight Teens 6” ab.
Die Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Film “Zweiohrküken” ab.
Am 23.09.2010 erhielten wir von Rechtsanwalt Peter Nümann aus Karlsruhe, Inhaber der durch Abmahnungen bekannten Kanzlei Nümann + Lang, eine Abmahnung. Wir werden noch ausführlich auf die Abmahnung in den Einzelheiten eingehen.
Angegriffen wurde ein Beitrag in diesem Blog, der sich mit dem Thema “Ratenzahlungen nach Abmahnungen” beschäftigte. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob auf Drängen von abmahnenden Kanzleien mit Hartz IV – Empfängern sittenwidrige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Kanzlei Nümann + Lang oder der Name Peter Nümann wurden in dem Beitrag nicht erwähnt. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln müssen wir den streitigen Blogbeitrag zunächst entfernen.
Eins verwundert uns allerdings beim ersten Lesen der Abmahnung: Warum fühlt sich Rechtsanwalt Peter Nümann von einem Beitrag, der eine juristische Diskussion aufzeigt und der mit einer Frage überschrieben ist, so betroffen? In dem Beitrag steht nicht, dass die Kanzlei Nümann + Lang sittenwidrige Ratenzahlungsvereinbarungen abschließt. Es wird ein rechtlicher Aspekt bei Hartz IV – Empfängern aufgezeigt, die in Ratenzahlungen gedrängt werden. Und es wird die Frage formuliert, ob solche Ratenzahlungsvereinbarungen sittenwidrig sind.
Das die Kanzlei Nümann + Lang sich direkt angesprochen fühlt überrascht und stimmt nachdenklich.
Wir werden uns nicht untersagen lassen, aus unserer Sicht kritische Aspekte bei Abmahnungen und abmahnenden Kanzleien deutlich anzusprechen und auch kritische juristische Fragen in Blogbeiträgen zu formulieren. Hier geht es um die Meinungsfreiheit, auch wenn dies der Kanzlei Nümann + Lang und Rechtsanwalt Peter Nümann nicht zu gefallen scheint.
Die LFP Video Group mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller ab.
http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/lfp-video-group-asian-party-sluts-2
Es taucht mal wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Roger Hoffmann aus Berlin auf. Dieser ist bei eBay unter dem Account „Global-Online-Trading“ aktiv und bietet dort Damen- und Herrenkleidung an. Herr Roger Hoffmann wird durch die Kanzlei Vogel & Michelaschwili aus Berlin vertreten.
Es geht um angebliche Wettbewerbsverstöße. Unter anderem wird der Begriff „Ladenpreis“ und das Thema Unfreie Rücksendung abgemahnt. Gefordert werden eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 für zukünftige Verstöße und die Zahlung von Anwaltsgebühren in Höhe von € 411,30 netto.
Bei solchen Abmahnungen ist dringend geraten, zunächst zu prüfen, ob eine Wettbewerbereigenschaft tatsächlich gegeben ist, und ob tatsächlich auch Wettbewerbsverstöße vorliegen.
Die Kanzlei BaumgartenBrandt verschickt diverse Abmahnungen für die Voltage Pictures aus den USA. Unter anderem geht es um den Film „A Dangerous Man“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe, die für zukünftige Verstöße versprochen werden soll. Diese Vertragsstrafe beträgt € 5.100,00. Daneben soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von € 850,00 gezahlt werden.
Es fällt uns auf, dass die Firmenbezeichnung nicht sehr genau ist. In der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung als Entwurf beigelegt ist, heißt die Firmenbezeichnung „Voltage Pictures“. Diese wird vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (CEO) Nicolas Chartier. Dies lässt zumindest den Rückschluss zu, dass es sich wohl nicht um eine Einzelfirma handelt. Sicher kann man sich diesbezüglich allerdings nicht sein. Auch ein Blick auf die Internetseite des Unternehmens schafft diesbezüglich keine Klarheit.
Es hat sich aus unserer Sicht mittlerweile als eine gewisse Unsitte eingebläut, dass die genaue Bezeichnung der Rechteinhaber von verschiedenen Abmahnkanzleien eher lax gehandhabt wird.
Die österreichische Firma Koch Media GmbH aus Höfen lässt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg abmahnen. Bisher gab es schon Abmahnungen zu dem Werk „Risen“. Die neuen Abmahnungen bezeichnen das Werk mit dem Titel „Koch Media – Risen“. Auch hier scheint sich die Kanzlei U + C nicht ganz im Klaren zu sein, wie das Werk nun heißt. Entweder heißt es „Risen“ oder „Koch Media – Risen“. Auch hier wünschen wir uns manchmal ein wenig mehr Genauigkeit und Klarheit.