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Wir beraten Sie gerne über unsere kostenlose Hotline

Was ist eine Vertragsstrafe?

29. Oktober 2010

Damit eine als ernsthaft angesehen wird, soll für zukünftige Verstöße eine versprochen werden. In vielen Abmahnungen ist dazu eine feste in den Entwürfen von Unterlassungserklärungen vorgesehen, die der zumeist gleich beigefügt sind. Hier besteht aus unserer Sicht Änderungsbedarf. Es muss keine in einer konkreten Höhe versprochen werden. Eine geänderte (modifizierte ) sieht keine feste vor. Da hier in der Praxis immer wieder Formulierungsfehler sich einschleichen, sollte eine mit einem Vertragsstrafeversprechen nur mit anwaltlicher Hilfe erstellt werden.

Die ist nicht bereits für den mit der genannten Verstoß zu zahlen, sondern nur für zukünftige Verstöße, die begangen werden. Der mit der genannte Verstoß löst noch keine aus.

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Wettbewerbsverstoß – Wahlrecht des Käufers – Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung

29. Oktober 2010

“Bei Mängeln des Liefergegenstandes wird der Lieferant unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Bestellers nach seiner Wahl Mängel beseitigen oder mangelfreie Gegenstände liefern.”

Mit der Verwendung dieser Klausel verstößt der Verwender gegen § 439 Abs. 1 BGB. Der Käufer – und nicht der Verkäufer – hat das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Nacherfüllung verlangt. § 439 BGB stellt eine zwingende Vorschrift im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) dar. Nach § 475 Abs. 1 BGB darf von diesen Vorschriften zum Nachteil des Käufers nicht abgewichen werden. Die Beschränkung dieses Wahlrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist als eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher anzusehen und verstößt gegen die Vorschrift des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.

„Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.“

Diese ist nach dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 09.05.2007 (Az: 6 W 61/07, juris) nach § 475 I BGB unwirksam, da sie dem Verbraucher jedes Wahlrecht zur Nacherfüllung abschneidet und daher zu dessen Nachteil von der gesetzlichen Regelung des § 439 BGB abweicht.

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – „Recovery“ – Eminem

29. Oktober 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

 Das Wichtigste in Kürze:

 Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „Recovery“ von

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer– Tele München GmbH – „Plan B für die Liebe“ (Film)

29. Oktober 2010

Die + Co Produktionsgesellschaft verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.

Rechteinhaber:                      + Co  Produktionsgesellschaft

Abmahnende Kanzlei:           Waldorf Frommer

Abgemahntes Werk:              „“ (Film)

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Abmahnung Sony Music „Music for Men“ von Gossip

29. Oktober 2010

Uns liegt eine aktuelle der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Es geht um das Album , . Es werden wie üblich 856,00 € gefordert. Diese setzen sich aus einem Schadenersatzanspruch in Höhe von 350,00 € und Anwaltsgebühren in Höhe von 506,00 € zusammen.

Vorsicht: Die im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden. Hier bedarf es aus unserer Sicht vorheriger anwaltlicher Beratung.

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Was verspreche ich mit der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist?

29. Oktober 2010

Mit einer soll ein mögliches gerichtliches Verfahren vermieden werden. Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Rechteinhaber die Möglichkeit, seine Ansprüche auf solcher Urheberrechtsverletzungen gerichtlich durchzusetzen. Um die Gerichte nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass vor einem gerichtlichen Verfahren zunächst eine auszusprechen ist. Wenn der von einer Betroffene ein gerichtliches Verfahren abwenden möchte, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, dies mit einer vorzunehmen. Diese ist ein „Versprechen“ für die Zukunft, Urheberrechtsverstöße zu unterlassen. Dabei genügt es nicht, nur ein „Versprechen“ oder eine Erklärung abzugeben, dass zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Es wird erwartet, dass für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlungen und Verstöße eine gezahlt wird. Ohne eine ist die unzureichend und kein ausreichender Schutz vor gerichtliche Verfahren.

Dann haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, trotz der vorherigen ein gerichtliches Verfahren anzustrengen.

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Rechtsanwälte Rasch – Universal Music- „In Love“ – Juli

29. Oktober 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.200,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:          

Abgemahntes Werk:              „“ von

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Rechtsanwälte Baumgarten Brandt – KSM GmbH – „Battle oft the Brave“

29. Oktober 2010

Die verschickt über die Rechtsanwälte Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      

Abmahnende Kanzlei:            

Abgemahntes Werk:               “

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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