Damit eine Unterlassungserklärung als ernsthaft angesehen wird, soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe versprochen werden. In vielen Abmahnungen ist dazu eine feste Vertragsstrafe in den Entwürfen von Unterlassungserklärungen vorgesehen, die der Abmahnung zumeist gleich beigefügt sind. Hier besteht aus unserer Sicht Änderungsbedarf. Es muss keine Vertragsstrafe in einer konkreten Höhe versprochen werden. Eine geänderte Unterlassungserklärung (modifizierte Unterlassungserklärung) sieht keine feste Vertragsstrafe vor. Da hier in der Praxis immer wieder Formulierungsfehler sich einschleichen, sollte eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen nur mit anwaltlicher Hilfe erstellt werden.
Die Vertragsstrafe ist nicht bereits für den mit der Abmahnung genannten Verstoß zu zahlen, sondern nur für zukünftige Verstöße, die begangen werden. Der mit der Abmahnung genannte Verstoß löst noch keine Vertragsstrafe aus.



