Wir wünschen allen Lesern unseres Blogs
einen guten Start in das Jahr 2011 !

Die Kanzlei Plegge, Gebauer & Löhr aus Ibbenbüren mahnt für Joe Cocker die CD „Joe Cocker Sweet Forgiveness“ ab. Angeblich soll die CD von einem Label mit dem Namen Neptune Records stammen. Nach den Ausführungen der Kanzlei Plegge, Gebauer & Löhr in einer uns vorliegenden Abmahnung ist dies falsch. Joe Cocker lässt sich durch das Roger Davies Management aus London vertreten. Er weist darauf hin, dass es sich bei der CD um einen Mitschnitt eines Live-Konzertes von Joe Cocker aus dem Jahr 1981 in Nordamerika handelt. Zu diesem Zeitpunkt soll Joe Cocker noch mit keiner Tonträgerfirma einen Verwertungsvertrag abgeschlossen haben. Nach Auffassung von Joe Cocker handelt es sich bei der CD um illegale Vervielfältigungsstücke. Auch habe die Firma „Neptune Records“ zu keinem Zeitpunkt die Rechte von Joe Cocker an diesen Aufnahmen erworben.
Joe Cocker fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltsgebühren in Höhe von € 2.397,50. Berechnungsgrundlage für die Kostenrechnung ist eine 1,5-fache Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von € 150.000,00.
Dazu führt die Kanzlei Plegge, Gebauer & Löhr in der Abmahnung aus, dass das aktuelle Album von Joe Cocker auf Platz 1 aufgeführt war. Deshalb sei ein Streitwert von € 150.000,00 angemessen.
Wir empfehlen, vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und vor Zahlung auf jeden Fall zunächst sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wir beobachten im Moment bei der Firma DigiProtect, dass diese sehr unterschiedliche Vorschläge zur außergerichtlichen Erledigung von rechtlichen Abmahnungen unterbreitet. Die Kanzlei Schalast & Partner verschickt auf der einen Seite Schreiben für DigiProtect mit einem Vergleichsangebot von € 250,00, auf der anderen Seite werden Schreiben von DigiProtect übermittelt, die einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 99,00 anbieten. In dem zweiten Fall handelt es sich um die Mandate, die die Kanzlei Schalast & Partner von der Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner übernommen hat.
Dennoch ist aus unserer Sicht unerklärlich, wie die unterschiedlichen Vergleichsbeträge zustande kommen.
Wir haben diesbezüglich die Kanzlei Schalast & Partner und damit die Firma DigiProtect angeschrieben und auf diese „Ungleichbehandlung“ hingewiesen. Wir sind gespannt, mit welchen Argumenten das Vorgehen gerechtfertigt wird. Vielleicht ist aber die Firma DigiProtect generell bereit, urheberrechtliche Abmahnungen mit Blick auf den Schadensersatz mit einer Pauschale von € 99,00 zu erledigen.
Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner nicht mehr das Mandat für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main inne. Die Abmahnungen und der weitere Schriftverkehr wird nunmehr von der Kanzlei Schalast & Partner durchgeführt.
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/digiprotect-wechsel-der-anwaelte
Mit ein bisschen Abstand, auch mit Blick auf die zeitlichen Abläufe, ist Folgendes zu beobachten:
Ein Teil der Abmahnungen, die nunmehr durch die Kanzlei Schalast & Partner weiter betreut werden, wurden im Jahr 2009 ausgesprochen. Ursprünglich wurde ein Betrag in Höhe von € 480,00 als „Vergleichsbetrag“ zum Ausgleich der Anwaltsgebühren für die Abmahnung und für Lizenzkosten gefordert.
In einem Fall aus November 2009 wurde dann fünf Monate später aus der ursprünglichen Forderungen in Höhe von € 480,00 ein Vergleichsangebot in Höhe von € 250,00. Nunmehr im Dezember 2009 wird plötzlich nur noch ein Betrag in Höhe von € 99,00 gefordert.
Lohnt sich also das Warten? Und lässt sich die Kurve, die sich aus der stetigen Verminderung in Verbindung mit dem Zeitablauf ergibt, fortsetzen? Dann dürfte die Forderung in ca. fünf Monaten komplett entfallen.
Uns verwundert das Vorgehen des Rechteinhabers DigiProtect schon. Hier verstärkt sich der immer wieder geäußerte Eindruck, dass mit den Abmahnschreiben möglichst das „schnelle Geld“ erreicht werden soll.
Die Adidas Group (so zumindest der Briefkopf) oder genau gesagt die adidas AG mahnt selber Markenverletzungen ab. Unter anderem geht es um gefälschte adidas-Fussballtrikots, die bei eBay angeboten werden. Es wird Auskunft verlangt sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wörtlich heißt es dann in der Abmahnung weiter:
„Sollte die geforderte Erklärung nicht bzw. nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, werden wir unsere berechtigten Ansprüche ohne weitere Mahnung gerichtlich durchsetzen und gleichzeitig auch Strafantrag bei den zuständigen Behörden stellen.“
Dann wird auf die strafrechtliche Dimension der Markenverletzung deutlich verwiesen.
In der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist, wird neben der Unterlassungserklärung gefordert, Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren zu geben. Daneben soll gegenüber den Zoll- und Polizeidienststellen die Vernichtung der sichergestellten Waren ermöglicht werden. Abschließend soll generell der Ersatz der Schäden und der Kosten, insbesondere der Ermittlungskosten eine genaue Kenntnis der Höhe der Forderung anerkannt werden.
Auch hier ist es aus unserer Sicht notwendig, vorsichtig zu reagieren. Zum einen ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. Zum anderen ist zu überlegen, ob eine solch weitgehende Unterlassungserklärung, wie sie von der adidas AG gefordert wird, angezeigt ist.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 856,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abgemahntes Werk: „Sale El Sol“ der Künstlerin Shakira
Die Splendid Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Film “The Expendables” ab. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Die MFA e.K. verschickt über die Rechtsanwälte Baumgarten & Brandt Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 850,00 Euro gezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Rechteinhaber: MFA e.K.
Abmahnende Kanzlei: Baumgarten Brandt
Abgemahntes Werk: Mary & Max