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Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe

30. September 2011

Bei der handelt es sich um eine nach § 4  UKLaG (Unterlassungsklagengesetz) aktivlegitimierte Vereinigung, die gemäß ihrer Satzung den Zweck verfolgt, die aufklärende Verbraucherberatung und den Umweltschutz zu fördern.

Aktuell mahnt die Deutsche Umwelthilfe ab, die in ihrer Verkaufsanzeige nicht die Anforderungen der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) eingehalten haben. So sollen sie nicht oder nur unzureichend die entsprechenden Verbrauchsangaben von Kraftstoff und Co2 in der Annonce genannt haben.

Von den Adressaten der Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer gefordert. Weiterhin soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 227,50 Euro gezahlt werden.

 

!!! HIER erfahren Sie mehr über die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe !!!

 

 

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Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 30.09.2011: “Dialog mit Facebook hindert nicht Durchsetzung des Datenschutzes”

30. September 2011

Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für () am 19.08.2011 alle Stellen in Schleswig-Holstein aufforderte, ihre Fanpages bei und Social-Plugins wie den „“- auf ihren Webseiten zu entfernen, begann ein intensiver Dialog des mit allen Beteiligten. Richard Allan von stellte am 07.09.2011 im und im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel die Position seines Unternehmens dar. Mit Schreiben vom 16.09.2011 erläuterte er erstmals detailliert schriftlich die Position seines Unternehmens. meint, für Fanpages sei es selbst ausschließlich nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich. Öffentliche und private Betreiber in Schleswig-Holstein hätten für die über ihre Fanpages erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung. Hinsichtlich der „“-Buttons behauptet , über Nicht-Mitglieder des Sozialen Netzwerkes würden keine Profile erstellt. Mitglieder hätten hierzu wirksame Einwilligungen erteilt.

In einer ersten Replik setzt sich das mit den vorgetragenen -Argumenten auseinander und belegt unter Berufung auf die Working Paper 169 und 179 der europäischen Artikel-29-Arbeitsgruppe, welche die Datenschutzstandards in der Europäischen Union einheitlich festlegt, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten. Die von behaupteten Einwilligungen von -Mitgliedern in die Erstellung von Profilen genügen nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von sind eine klare Information der Nutzenden und deren Wahlmöglichkeit.

, Leiter des : „Die Dialogbereitschaft von wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD – wie angekündigt – ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten. Unser Ziel ist die Verwirklichung des Datenschutzes, uns geht es nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Soweit bei unserem Bestreben Wirtschaftsverbände wie die IHKen oder DIWISH, also die DIgitale WIrtschaft in Schleswig-Holstein, mitwirken wollen, sind diese hierzu eingeladen.“

Das ULD steht mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch soeben in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und „“-Buttons nicht in Frage kommt. Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz weist darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.

Das ULD gibt die Hoffnung nicht auf, dass -Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt werden. Weichert: „Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel. Hierbei stehen wir erst ganz am Anfang, wie die aktuellen Veröffentlichungen zum Verarbeitungs- und Auskunftsverhalten von zeigen. Uns ist klar, dass dieser Richtungswechsel nicht ohne Konflikte erreicht werden kann.“

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Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Majestic Filmverleih GmbH – Klitschko

30. September 2011

Der Film wird im Namen der Majestic Filmverleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Vom Adressaten der wird die Abgabe einer strafbewehrten und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – KT-DVD Videoproduktion, Inhaber Karlheinz Trümper – Perverse Amateure-Fickorgien in Nachbars Betten

30. September 2011

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der , Inhaber Karlheinz Trümper, den Film ”ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten sowie die Zahlung eines Betrages von 1.298 Euro gefordert.

Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!

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Rechtsanwälte U+C – Magmafilm GmbH – Britney`s Perversionen

30. September 2011

Die Magmafilm GmbH mahnt durch die Kanzlei U+C den Film ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 Euro gefordert.

Wenn Sie eine bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.

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Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – DBM Videovertrieb GmbH – Euro Amateure-Amateure-Junge Dinger

30. September 2011

Der Film wird durch die , , ,  abgemahnt. Rechteinhaber ist die DBM Videovertrieb GmbH. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 850,00 Euro.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800/1004104.

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Rechtsanwälte Rasch – EMI Music Germany GmbH & Co.KG – Remixes 2:81-11

29. September 2011

Die EMI Music Germany GmbH & Co.KG mahnt durch die Kanzlei Rasch das Album von Depeche Mode ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese abzuwehren.

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Facebook: IHK Schleswig-Holstein meldet sich zum Thema Like-Button zu Wort

29. September 2011
Streit um Facebook-Like-Button

Streit um -Like-

Nun mischt sich auch die in den Streit um die Einbindung des ein.

Das Ultimatum, dass der Landesdatenschützer den Institutionen und Unternehmen des Landes bis Ende September unter Androhung von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro gestellt habe, sei aufgrund der unklaren Rechtslage nach Ansicht der IHK völlig unangemessen. Die Drohung des () habe eine erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen des Landes ausgelöst. Einige Firmen sollen ihre Fanpages bei gelöscht haben, obwohl die Plattform auch für die Unternehmen im Norden bereits zu einer sehr wichtigen Form der Kommunikation und des Vertriebes geworden sei. Um Rechtssicherheit für ihre Mitglieder zu erreichen, würde man notfalls auch eine gerichtliche Auseinandersetzung riskieren.

wehrt sich gegen die Äußerungen und behauptet, dass die IHK die Sachlage völlig falsch darstellen würde. Die Sanktionen seien nur als möglich angekündigt worden, man habe nie gesagt, dass diese auch wirklich angewendet würden. Außerdem habe man im August nur angekündigt, dass im Oktober Institutionen und Firmen angehört würden, es gebe aber gerade kein Ultimatum und auch Bußgeldbescheide werde es vorerst nicht geben, da diese auch unzulässig wären.

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