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LG München I: Starkoch Schuhbeck streitet um Domainadresse

30. November 2011

Der Starkoch klagt auf die Herausgabe der Domainadresse Schuhbeck.com. Der Prozess darüber beginnt am 6. Dezember vor dem , wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Redaktion -blog.de bestätigte. Der Münchner Sterne-Koch ist bisher unter anderem auf der Schuhbeck-Seite mit der “.de“-Endung zu finden.

Schuhbeck.com ist eine Informationsseite für Religionsunterricht und Computereinsatz an bayerischen Schulen und gehört seit dem 13. März 2004 laut Angaben in dem Online-Tool whois dem Gymnasiallehrer Sebastian Schuhbeck aus Traunstein. Auf der Homepage bezeichnet sich der Lehrer als “Landesbeauftragten für Computereinsatz im Religionsunterricht”.

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OLG Köln: Drittunterwerfung schützt vor Abgabe einer Unterlassungserklärung

30. November 2011

In dem vorliegenden Fall, war eine Reiseveranstalterin von der Verbraucherzentrale wegen einer unzulässigen AGB-Klausel abgemahnt worden. Die Beklagte hatte sich daraufhin gegenüber einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen strafbewährt zur Unterlassung verpflichtet. Es erschien ihr unzumutbar dies gegenüber der Verbraucherzentrale zu tun, weil diese sie in einem anderen Fall missbräulich in Anspruch genommen und sich an ein anderes Gericht gewendet habe.

Das Kölner Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 21.10.2011 (6 U 64/11) entschieden, dass eine vor der Abgabe einer  schützt. Dabei seien an die erforderliche Ernsthaftigkeit der Erklärung hohe Anforderungen zu stellen. Die  müsse geeignet sein, den Schuldner ”wirklich ernsthaft von der Wiederholungen abzuhalten”. Zudem müssten es objektive Gründe unmöglich machen, die gegenüber dem Abmahnenden abzugeben. Weder die  Inanspruchnahme durch den Abmahnenden in einem anderen Fall, den der Schuldner für missbräulich hält, noch dass sich der Gläubiger in einem neuen Verfahren ein anderes Gericht gewandt habe, lies das Gericht gelten.

Die Richter urteilten, dass die Anforderungen hier nicht erfüllt seien, weil die Erklärung gegenüber dem Verein abgegeben wurde, dessen Satzungsziel in erster Linie war, Verstöße zu ahnden, die sich zu Lasten anderer Gewerbetreibender auswirken könnten. Abgemahnt worden war jedoch  die Verwendung von unzulässigen Klauseln gegenüber Verbrauchern, die Mitbewerber allenfalls mittelbar betreffen konnten.

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Facebook denkt über Börsengang nach

30. November 2011
Facebook und Börse

und Börse

Mit ca. 800 Millionen Nutzern ist das größte Online-Netzwerk der Welt. Trotz Kritik von Datenschützern und Politikern am Umgang mit Nutzerinformationen wuchs das Unternehmen stetig weiter und das in einem rasanten Tempo. 

Nach Informationen des “Wall Street Journal” soll nun einen der Superlativen planen. Ab April 2012 und mit einer Bewertung von 100 Milliarden Dollar soll der Grundstein für einen erfolgreichen Gang gelegt werden. Das Online-Netzwerk strebe dabei Einnahmen von zehn Milliarden Dollar an. Damit wäre das Unternehmen zum Beispiel doppelt so viel wert wie aktuell der weltgrößte PC-Hersteller Hewlett-Packard.    

Noch dieses Jahr könnte der Antrag bei der US-Börsenaufsicht SEC gestellt werden. -Gründer Mark Zuckerberg soll bislang aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben. Vielleicht wäre es auch aufgrund der schwachen US-Konjunktur und den Turbulenzen in Europa besser, mit dem bombastischen noch zu warten.

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Datenschutz: Mangelnde Datensicherheit in Unternehmen

29. November 2011
Mangelhafte Sicherheit von vertraulichen Daten in Unternehmen

Mangelhafte Sicherheit von vertraulichen Daten in Unternehmen

Laut des ist die Mehrheit der Unternehmen auf Angriffe auf vertrauliche Daten unzureichend vorbereitet. Gleichzeitig ist die Fürcht vor externen Bedrohungen so stark ausgeprägt, dass höhere Investitionen im Bereich des Risikomanagement-Prozesses geplant werden.

An der diesjährigen Umfrage nahmen 1700 Experten für Informationssicherheit aus 52 Ländern teil, die von der Unternehmensberatung Ernst & Young veröffentlicht wurde. 

Aus der Umfrage ging eindeutig hervor, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern auch außerhalb des Büros über das Internet Zugang zu Geschäftsdaten gewähren. Damit steigen die Risiken für die Datensicherheit gegen die sich die Mehrzahl der Unternehmen noch nicht ausreichend abgesichert hat. 56 Prozent aller Unternehmen gaben an, ihre Sicherheitsstrategien zum überprüfen oder modifizieren zu müssen, um sich besser zu schützen. Gleichzeitig sind knapp drei Viertel der Unternehmen der Auffassung, dass sich ihr Sicherheitsrisiko wegen der steigenden Zahl externer Bedrohungen erhöht hat.

Trotz dieser Entwicklung wollen die Verantwortlichen zukünftig noch stärker auf IT-Services setzen, die auf basieren. 61 Prozent der befragten Unternehmen nutzen bereits oder sie evaluieren oder planen dessen Einsatz innerhalb des nächsten Jahres. Ein Großteil will in diesem Zusammenhang auch die Ausgaben für die Informationssicherheit anheben, um vor Angriffen geschützt zu sein. Lediglich 6 Prozent wollen künftig weniger für Sicherheit ausgeben.

Die größte Sorge der Verantwortlichen ist, dass sie die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens nicht aufrecht erhalten können, sollte es von einer Katastrophe wie einem terroristischen Anschlag oder einem Erdbeben betroffen sein. Aus diesem Grund setzen 36 Prozent der Teilnehmer ihre Top-Priorität im nächsten Jahr auf den Ausbau der “Business Continuity and Disaster Recovery Plans”. Aber auch der Schutz vor Datenverlust und Datenlecks steht mit 13 Prozent ganz oben auf der Liste.

Darüber hinaus wird laut Umfrage das Thema “” nach wie vor kritisch gesehen. Die Einschleusung von Viren, gehackte Accounts und die Weitergabe vertraulicher Daten haben bei mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen dazu geführt, dass der Zugang zu Social-Media-Seiten gesperrt oder stark eingeschränkt wurde. 46 Prozent haben ihre Geschäftsrichtlinien angepasst, um diese Risiken zu minimieren und 38 Prozent überwachen verstärkt die Internetnutzung in ihrem Unternehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass trotz erhöhter Sicherheitsrisiken das Thema Datensicherheit in nur 12 Prozent der Firmen regelmäßig auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzungen steht. Auch die Priorität des Themas in anderen Unternehmensbereichen ist derzeit noch gering. Nur knapp die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass ihre Informationssicherheit den tatsächlichen Bedürfnissen des Unternehmens entspricht.

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Werbung mit “Made in Germany”

29. November 2011

Das Werben mit dem Slogan “Made in Germany” kann durchaus Grund für eine sein. Diese Erfahrung musste nun ein Unternehmen machen, dass für Kfz-Anhänger “Made in Germany” geworben hatte.

Das Unternehmen hat verschiedene Prospektmaterialien veröffentlicht, die mit nachstehenden Werbeaussagen

Neue Dimensionen

Neue Technologie

Neue Horizonte

und unter Abbildung eines Emblems “…Deutsche Anhänger” sowie unter Hinweis auf eine Firmierung mit “…EURO ANHÄNGER…” und den sog. Deutschlandfarben schwarz, rot und gold versehen waren. In den Prospekten wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die meisten Komponenten aus Deutschland stammen. Damit werde eine hohe Qualität und lange Lebensdauer der Produkte garantiert. Außerdem hat das Unternehmen verschiedene Domains mit den Wortbestandteilen “Deutsche Anhänger” verwendet. Schließlich wurden auch die Anhänger selbst mit entsprechenden Aufklebern und Emblemen versehen.

Da eine solche sowohl gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG als auch gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen nach § 3 Abs. 1 und 2 UWG verstößt, wurde das Unternehmen durch die Wettbewerbszentrale abgemahnt. Zunächst gab das Unternehmen keine ab. Erst ein darauf hin eingeleitetes Verfahren vor der zuständigen Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer führte dann doch noch zu einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausschließenden .

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

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Bündnis 90/Die Grünen: Urheberrechtsreform notwendig

29. November 2011

Im Rahmen der Bundesdelegierten-Konferenz am 27.11.2011 standen bei den Grünen auch netzpolitische Themen auf dem Programm.

Mit einem 17-seitigen netzpolitischen Leitantrag in der Hand verkündete die Partei, dass man das Gesetz um die Rechte der Urheber reformieren möchte. So sollen die Schutzfristen für Werke verkürzt werden. Materialen wie Texte, Videos oder Musikstücke von Dritten können dadurch leichter benutzt und überarbeitet werden. Regelt das Gesetz derzeit einen Urheberschutz von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers, sollte die Schutzfrist zunächst auf fünf Jahre verkürzt werden.

Darüber hinaus sprachen sich die Grünen gegen Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und verdeckte Online-Durchsuchungen aus. Auch soll der im Grundgesetz verankert und die Anonymität im Internet verstärkt werden. Zudem möchte man Informationsrechte und den Breitbandausbau modernisieren.

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Filesharing: Jährlich 60 Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf

29. November 2011
Gerichtliche Filesharing-Verfahren

Gerichtliche -Verfahren

Etwa 60 Verfahren wegen der Teilnahme an illegalen Onlinetauschbörsen werden nach Schätzungen der mit Urheberrechtsfällen betrauten Richter jährlich vor dem Amtsgerichts Düsseldorf verhandelt. Diese Fälle würden beim Amtsgericht nicht gesondert statistisch erfasst, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Redaktion -blog.de mit.

Zuvor hatte das Amtsgericht München Mitte November erklärt, das große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, derzeit in einer Vielzahl von Fällen klagen würden. Vor dem Amtsgericht seien daher bereits über 1.400 Klagen wegen anhängig, weitere Klagen angekündigt, hieß es weiter.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Schmidt-Versandhandel e.K.

29. November 2011

Der  mahnt wegen Wettbewerbsverletzung im Segment Schädlingsbekämpfungsmittel ab. Der Betroffene soll gegen die verstoßen haben.

In dem Abmahnungsschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten  auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 265,00 Euro gefordert 

Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webshop inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnsicher zu gestalten. Für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 100 41 04 zur Verfügung.

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