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OLG Düsseldorf: Beuys-Fotos dürfen nicht gezeigt werden

30. Dezember 2011

Das Oberlandgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 30.12.2011 entschieden, dass für eine Ausstellung mit Bildern, die Joseph Beuys zeigen, die Genehmigung der Erben notwendig gewesen wäre. Damit bestätigte das Gericht ein Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Beys und wies die Berufung zurück.

Das Museum Schloss Moyland hatte eine Ausstellung mit Schwarz-Weiß Aufnahmen von Manfred Tischer zeigen wollen. Tischer hatte 1964 die Kunstaktion  „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“ live in der damaligen ZDF-Sendung Drehscheibe fotografiert. Die VG Bild-Kunst erwirkten dagegen eine einstweilige Verfügung. mit der Begründung: Wenn ein Fotograf oder ein Museum Fotos über die Aktion eines Bildenden Künstlers zum Gegenstand einer Ausstellung machen, ohne zuvor die Genehmigung des Künstlers oder seiner Erben einzuholen, verletzten sie die Urheberrechte des Aktionskünstlers. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf im September 2010 (Az.: 12 O 255/09) in den Fotos von Manfred Tischer eine „Umgestaltung/ Bearbeitung“ der Aktion von Joseph Beuys (1921-1986) gesehen, so dass bereits das Ausstellen der Aufnahmen durch den Künstler beziehungsweise dessen Erben zu genehmigen sei. Das Museum ging daraufhin in Berufung.

Der 20. Zivilsenat entschied im Berufungsverfahren, für die Ausstellung der Bilder, die Beuys bei einer Kunstaktion im ZDF zeigen, sei die Genehmigung der Witwe notwendig gewesen.  Die Live-Aktion sei durch die Fotoserie vervielfältigt worden, begründete der Senat das Urteil. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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Sicherheitslücke bei iTunes ermöglicht Datenklau

30. Dezember 2011

Wegen einer müssen sich Gerätebesitzer um die darauf gespeicherten Daten sorgen. Trotz einer Code-Sperre könnten Datendiebe laut Computer-Bild mit einem einfachen Trick E-Mails, Fotos und private Kontakten auslesen. Die Computerzeitschrift hat den Trick in einem Praxistest mit mehreren Geräten ausprobiert und bei mehr als der Hälfte der Fälle erhielten die Experten Zugriff auf persönliche Daten.

Um an die gespeicherten Daten auf einem -Gerät zu gelangen, muss man dem Bericht zur Folge nur ein fremdes iPhone oder per Docking-Kabel an einen PC mit gestartetem iTunes anschließen. Akzeptiert die Software das fremde Gerät, wird per rechtem Mausklick über die Funktion “Speichern” ein Backup erstellt. Danach wird das iPhone oder per Home-Button und Power-Knopf neu gestartet. iTunes erkennt danach ein neues Gerät, auf das sich die Sicherungsdatei des ehemals per Code-Sperre gesicherten oder iPads übertragen lässt. Weil iTunes das Backup ohne Code-Sperre auf das Handy zurückspielt, kann nach dem Backup jeder auf die privaten Daten des Gerätebesitzers zugreifen. Eine neue Mobilfunkkarte (SIM) mit bekannter Kartensperre-PIN macht laut Computerbild aus dem Diebesgut dann noch ein vollwertiges Handy oder einen Tablet-PC.

Damit lassen sich nur verlorene oder gestohlene -Geräte ausspähen. Selbst wer sein iPhone oder nur für kurze Zeit etwa zum Aufladen aus der Hand gibt, kann in die Backup-Falle geraten. Denn fremde Backups lassen sich mit allen Daten ebenfalls auf andere Geräte überspielen. So können Datendiebe und iPads regelrecht klonen. Ob und wie viele bisher auf diese Weise auspioniert worden sind, ist laut Computerbild nicht bekannt.

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Modelabel Louis Vuitton verklagt Hang Over 2-Macher

30. Dezember 2011

Das Filmstudio . befindet sich nach US-Medienberichten in einem Rechtsstreit wegen der Kinokomödie . Das Modehaus hat Klage eingereicht, weil ein Darsteller auf eine Handtasche des Labels hinweist, die eigentlich von einem anderen Hersteller stammt.

Der US-Film handelt von amerikanischer Männer, die vor einer Hochzeit in Thailand noch einen Junggesellenabschied feiern. Bei der Reise ist ein Schaupieler mit einer Reisetasche angetreten, die er bei einer Flughafen-Szene um die Schulter trägt. Ob die Ausstatterin des Films absichtlich eine Kopie  für die Dreharbeiten organisiert hat, ist unklar. Fest steht, es soll sich den Berichten zur Folge um eine Kopie handeln.
 
Daher ist das Luxuslabel  an die Macher von Hang Over 2 herangetreten, um die Szene für den DVD-Verkauf zu entfernen und drohte bereits juristische Schritten an. Doch . reagierte bisher nicht und ließ die Szene einfach drinnen. Der Luxuskonzern entschied, laut des Blog The Hollywood Reporter, rechtliche Schritte gegen . einzuleiten.
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Router unsicher – Sicherheitslücke im W-LAN

29. Dezember 2011

Ein Student aus Österreich hat bei Millionen von -Routern eine aufgedeckt. Informatikstudent Stefan Viehböck dokumentiert in seinem Blog sviehb die Schwachstellen des Wi-Fi Protected Setup ()-Verfahrens. Inzwischen hat auch der US-Verbund für Cyber-Sicherheit CERT eine offizielle Warnung herausgegeben und die Lücke bestätigt.

Das System  wurde 2007 eingeführt und soll die Einrichtung verschlüsselter WLANs vereinfachen. Über einen Knopfdruck am Router oder einer vorgegebene PIN-Nummer lässt sich das als sicher erachtete Verschlüsselungsverfahren konfigurieren. Danach ist  der Laptop ohne weitere Passworteingabe ans Netzwerk angeschlossen. Wird dieser PIN vom Router konfiguriert, kommt es zu der von dem FH-Studenten erkannten . Demnach  lassen sich, ohne dass die Verbindung unterbrochen wird, unzählige PIN-Kombinationen ausprobieren. Von der sollen Millionen von Routern betroffen sein.

Die , die Viehböck aufgespürt hat, soll offenbar schon länger bekannt gewesen sein und könnte jetzt ein rechtliches Nachspiel haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2010 ein Urteil (Az.:  I ZR 121/08) zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet. Demnach können Privatpersonen “auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter -Anschluss von unberechtigten Dritten für im Internet genutzt wird”, urteilten die Richter.

Die US-Behörde CERT empfiehlt den Nutzern, zu deaktivieren, bis es eine Lösung für das Sicherheitsproblem gibt. Schützen kann man ein Funknetz vor solchen Angriffen vorerst, indem man in der Konfigurationsoberfläche abschaltet, empfiehlt Vieböck.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806276,00.html

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian – DigiRights Administration GmbH- „Welcome to St. Tropez“ – DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna

29. Dezember 2011

Die   verschickt über die Kanzlei . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 680,00 Euro gezahlt werden. 

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwalt

Abgemahntes Werk:              Welcome to St. Tropez –

 

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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Nu Image Films Inc.- „The Mechanic“

29. Dezember 2011

Die Films Inc.  mahnt über die Kanzlei   ab. In den der Kanzlei   wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 980,00  EUR gefordert. 

Abmahnungs-Ticker 

Rechteinhaber:                      Films Inc.

Abmahnende Kanzlei:            Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              – Film 

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Verlagsgruppe Random House GmbH- „Entsetzen“ – Karin Slaughter (Hörbuch)

29. Dezember 2011

Die   verschickt über die Kanzlei Waldorf Frommer . In den wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 806,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                     

Abmahnende Kanzlei:           

Abgemahntes Werk:              (Hörbuch)

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Gesetzespaket gegen Internetabzocke und unseriöse Abmahnungen geplant

29. Dezember 2011

Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im Internet besser vor Abzocke geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant ein Gesetzespaket, um strenger gegen Inkassofirmen, unerlaubte Telefonwerbung und den Missbrauch von vorzugehen. “Das beginnt bei den systematischen wegen angeblicher und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag in Berlin. Anfang des Jahres soll das Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegt werden.

„Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.“ Mit einem Bündel von Maßnahmen werden diese Missbräuche nun eingedämmt, kündigte die Ministerin an. Zudem soll das Gesetz der “Abmahnindustrie” einen Riegel vorschieben. Das geplante Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese verringern.

Die Bundesjustizministerin sprach sich außerdem für Regelungen im Bereich des aus. Erforderlich sei ein „gesetzlicher Rahmen, der die Grenzen des Erlaubten klar umreißt“. Daten dürften nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt habe.

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