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Auskunftsanspruch gegen Proinkasso

Alle Betroffenen, die von der GmbH eine Mahnung erhalten haben, sollten ihren datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen. Hier können gesetzliche Ansprüche gegenüber durchgesetzt werden. Sollte eine überhaupt nicht oder nur unvollständig erteilt werden, können Sie diesen auch gerichtlich durchsetzen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt ggf. die Kosten des Gerichtsverfahrens. Wir unterstützen Sie gern in Ihrem aktiven Vorgehen.

Hier unser Musterschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den vorliegenden Informationen haben Sie über mich Daten gespeichert.

Hiermit mache ich von meinem Auskunftsrecht nach den datenschutzrechtlichen Regelungen Gebrauch. Ich fordere Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:

1.         Welche Daten sind über mich gespeichert?

2.       An welche Personen und Stellen wurden meine Daten übermittelt? Sind meine Daten unberechtigterweise genutzt worden, wie dies offensichtlich nach den Pressemitteilungen mit diversen Kundendaten erfolgt ist?

3.       Für welchen Verwendungszweck wurden die über mich bei Ihnen gespeicherten Daten eingesetzt?

Nach § 19 VII BDSG ist die unentgeltlich zu erteilen.

Abschließend bitte ich um Mitteilung, welcher Mitarbeiter bei Ihnen betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist und welcher Aufsichtsbehörde Sie unterstehen.

Für den Eingang Ihrer Nachricht habe ich mir eine Frist bis zum XX. Juni 2009 notiert.

Mit freundlichen Grüßen”

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