Der Beginn der Widerrufsfrist mit “dem Kaufdatum” wurde durch das Landgericht Braunschweig (Beschl. v. 20.07.2007, 9 O 1852/07 (280)) für wettbewerbswidrig angesehen.
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Tags: Beginn Widerrufsfrist, Belehrung, mit Kaufdatum, Wettbewerbsverstoß, Widerruf, Widerrufsbelehrung





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