Bei einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung können Anwaltskosten von mehr als 500,00 Euro netto auf Betroffene zukommen. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist der Betroffene auch verpflichtet, die Anwaltskosten des Abmahnenden zu übernehmen.
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Tags: Abmahnung, Button, Button-Lösung
This entry was posted on Dienstag, Juli 17th, 2012 at 08:43 and is filed under Abmahnschutz. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site. Author: Thomas Feil.


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Das alles ist falsch in Deutschland. In England muss derjenige die Anwaltskosten bezahlen der den Anwalt beauftragt.
Dadurch gibt es in England keine Abmahnindustrie mit dem einzigen Ziel Rechnungen zu schreiben.
Aber da die deutschen Gesetze von Juristen gemacht werden wird die englische Lösung nie Realität in D, denn eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus.