Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 22.01.2009 (Az.: 408 O 218/07) Kriterien für einen Rechtsmissbrauch genannt. Hintergrund der Entscheidung war eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, dass eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen versandt hatte.
Das Landgericht verweist darauf, dass die Wahl des Gerichtsstandes ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein kann. Der Abmahner hatte die jeweiligen Verletzer immer vor besonders weit entfernten Gerichten in Anspruch genommen. Dies erschwert aus Sicht des Gerichts die Rechtsverteidigung.
Wörtlich heißt es: “Diese Fälle zeigen ein Muster, dass die Rechtsmissbräuchlichkeit indiziert.”
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Tags: Gerichtsstand, LG Hamburg, Rechtsmissbrauch





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