Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in zwei Entscheidungen mit Verweis auf Rechtsmissbrauch den Erlass von Einstweiligen Verfügungen abgelehnt:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, 6 W 93/09 sowie Beschlüsse vom 29.06.2009 (6 W 100/09) und vom 18.09.2009, 6 W 128/09 und 6 W 141/09
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