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Vorsicht vor vorbeugenden Unterlassungserklärungen

Rehctsanwalt Dr. Wachs warnt hier zu Recht vor vorbeugenden Unterlassungserklärungen:

http://www.dr-wachs.de/blog/2009/09/25/kornmeier-und-partner-abmahnungen-und-abmahnschutzpakete-briefe/

Man geht ja auch nicht zur Polizei, um “vorbeugend” Geschwindigkeitsüberschreitungen anzuzeigen und so “Strafzettel” zu vermeiden.

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