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Was passiert, wenn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wird?

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Wird ein Kunde bei einer eBay-Auktionen oder in einem Online-Shop nicht ordnungsgemäß über das belehrt, treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein.

Die Widerrufsfrist verlängert sich von 14 Tagen auf einen Monat, wenn nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss über das in belehrt wird (§ 355 Abs. 2 BGB). Fehlt eine Widerrufsbelehrung komplett oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit (§ 355 Abs. 4 BGB).

Dies ist für einen Unternehmer, der im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, sicherlich die bedrohlichste Situation. In der Praxis bedeutet dies, dass noch nach Wochen, Monaten oder Jahren der Kunde sein ausüben kann. Wer heute eine Kaffeemaschine online bestellt und nicht über sein belehrt wird, kann noch im Jahr 2014 oder später sein ausüben und die Kaffeemaschine zurückschicken.

Wörtlich heißt es in § 355 Abs. 4 BGB:

“(4) Das erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein in belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.”

Wir empfehlen daher dringend, die Widerrufsbelehrung mit großer Sorgfalt zu erstellen.

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Eine Antwort auf “Was passiert, wenn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wird?”

  1. [...] Mehr zu Hintergründen und den möglichen Folgen einer fehlerhaften Belehrung, neben der Gefahr der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, erfahren Sie hier. [...]

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