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Vorsicht bei Werbung mit Mängelrechten

Wer in seiner auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte blickfangmäßig verweist, riskiert eine Abmahnung. Es könnte sich dabei um eine unzulässige mit „“ handeln. Die entsprechenden hat ein Käufer kraft Gesetzes, so dass der Eindruck, hier wären die etwas Besonderes, unzutreffend ist.

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