Vorsicht bei Werbung mit Mängelrechten
Wer in seiner Werbung auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte blickfangmäßig verweist, riskiert eine Abmahnung. Es könnte sich dabei um eine unzulässige Werbung mit „Selbstverständlichkeiten“ handeln. Die entsprechenden Mängelrechte hat ein Käufer kraft Gesetzes, so dass der Eindruck, hier wären die Mängelrechte etwas Besonderes, unzutreffend ist.
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Tags: Mängelrechte, Selbstverständlichkeiten, Werbung
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on Montag, Oktober 19th, 2009 at 01:46 and is filed under Abmahnschutz.
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