Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Discar GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung sind angeblich irreführende Werbeaussagen hinsichtlich des Zustandes von Kraftfahrzeugen, insbesondere der Fahrzeugbeschreibung. Als Gegenstandswert werden 7.500,00 € angenommen.
Ähnlich Beiträge:
- Versteckte Widerrufsbelehrung Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U...
Tags: Abmahnung, Discar GmbH





Link to this page







