Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Fred G. Altroggen vor. In dieser Abmahnung rügt Herr Altroggen angeblich fehlerhafte Provisionsangaben eines Konkurrenten im Bereich Vermittlung von Immobilien. Als Streitwert werden 12.500,00 € angegeben.
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Tags: Abmahnung, Fred G. Altroggen, Immobilien
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Uns liegt ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Fred G. Altroggen vor.
Innerhalb von 5 Tagen (3 Werktag!) möchte er 755 EUR haben, sonst fallen 15.000EUR strafe an. (Ebenfalls wegen fehlerhaften Provisionsangaben.)
Wir haben zwei! Abmahnungen bekommen, ebenfalls wegen fehlerhafter Provisionsangaben. Bei der ersten Abmahnung wurde beanstandet, wir würden Kaufobjekte mit Monatsmieten Provision berechnen, was natürlich falsch ist. Nachdem wir die Klage abgewiesen haben, kam die zweite Abmahnung, diesmal in Sachen Mietobjekte. Laut Anwalt dürften nur Prozentsätze oder Eurobeträge genannt werden. Laut IVD ist die Angabe von Eurobeträgen aber falsch! Wir haben die Sache der IHK gemeldet. Wir sollten Euro 703,80 zahlen. Die Abmahnungen kamen per Fax am 19.03. (Freitag) um 20:38 Uhr, per Post am 23.03. (Montag), Zahltag sollte der 24.03. sein.
Hallo,
wir haben auch eine Abmahnung von Herrn Altrogge bekommen und zwar am 24.06.09 per Fax und sollen wir alle anderen auch 703,80 € bezahlen. Die Anwaltskanzlei ist aus Köln. Werden nun auch die Sache der IHK und dem IVD melden.
Hallo! Es wäre schön, wenn Sie uns diese Abmahnung für unser Forschungsprojekt zur Verfügung stellen würden.
Viele Grüße
Martin Stabno
Rechtsanwalt