
Fotos in sozialen Netzwerken
Was außerhalb von sozialen Netzwerken gilt, hat auch innerhalb der sozialen Netzwerke Bedeutung. Dies betrifft beispielsweise die Urheberrechte an Bildern oder Videos. Wer ein Bild veröffentlichen möchte, braucht die Zustimmung des Urhebers. Andernfalls drohen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderung. Auch wenn tagtäglich wahrscheinlich tausendfach Urheberrechtsverletzung in sozialen Netzwerken begangen werden, kann nur wiederholt geraten werden, das Urheberrecht ernst zu nehmen. Gleiches gilt für Videos.
Bei Personen unter 18 Jahren kommt noch eine Besonderheit hinzu. Hier bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bevor eine Veröffentlichung rechtmäßig ist.
Seien Sie also vorsichtig und fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig.
Tags: Bild, soziale Netzwerke, Urheberrecht, Urheberrechte, Video


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