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Update Abmahnung Andreas Schilke

Uns wird eine weitere aktuelle urheberrechtliche des Herrn aus Hannover vorgelegt. Herr Schilke beauftragt zunächst wiederum keinen Rechtsanwalt, sondern spricht die selbst aus. Gegenstand der sind urheberrechtliche Ansprüche bezüglich der Nutzung einer , die eine Münze zeigt. Herr Schilke fordert die Zahlung eines Betrages von 198,80 € sowie die Abgabe einer “Verpflichtungserklärung”.

Weitere Informationen über Herrn Schilke und Blogeinträge können Sie hier abrufen.

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71 Antworten auf “Update Abmahnung Andreas Schilke”

  1. miki sagt:

    Herr Schilke (ebay tepafix)hatt mich auch abgemahnt und fordert eine Schadenersatz von 470 euro.
    was soll ich tun???ist das alles rechtens und ist die summe gerrechtfertigt???

    Danke für die Tipps

  2. Andreas Schilke sagt:

    @…jun. aus …
    geschrieben von Andreas Schilke, 23/08/09

    Wie Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt, enthält das Bild ein markenrechtlich geschütztes Logo, und zwar genau in der Mitte. Siehe eBay-Auktion http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130314575105. Insofern mache ich hier § UrhG 10 geltend. SELBSTVERSTÄNDLICH liegen mir auch die Originaldateien vor, die ich allerdings erst im Prozess vorlegen muss und werde. Berechnung des Schadensersatzes analog des Urteils des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009 (http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_146.pdf) gemäß den MFM-Richtlinien für 2009: Nutzung 10 Tage (100,00 Euro) zzgl. 50% Aufschlag Konkurrenzangebot/Onlineshopzuschlag (gem. MFM zählt eBay dazu) (50,00 Euro) ; Zwischensumme 150,00 Euro … Nichtnennung des Urhebers 100% Aufschlag, Zwischensumme 2 = 300,00 Euro … Wiederholungsschaltung in eBay-Auktion Nr. 130316527078 = 50 % der Erstschaltung = 150,00 Euro = Zwischensumme 3 = 450,00 Euro. Hinzu kommen diverse Nebenkosten (z. B. des Einschreiben/Rückschein, der Portokosten für die Zusendung der bei Ihnen gekauften Münze …).

    Eigenartiger Weise ist Ihr Angebot ja mit mehreren rechtlichen Hinweisen versehen. Aber über das Urheberrecht wollen Sie nocht nichts gehört haben?
    Noch ein Hinweis: das was Sie bei eBay handeln (1122 eingestellte Artikel in 90 Tagen, davon 525 verkauft, dieselben Artikel teilweise mehrfach verkauft, Umsatzerlöse von 1936,56 Euro generiert) deutet zumindest ansatzweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Das bietet u. U. Ansätze für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen Dritter bzgl. ordinärer Verbraucherrechte. Mich interssiert aber nur die Beachtung meiner Urheberrechte.

  3. Andreas Schilke sagt:

    Zum Eingangs-Update: Herr … aus … hat mir inzwischen die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zukommen lassen. Er hat meine Urheberrechte damit anerkannt.

    Im Übrigen bin ich sehr gespannt darauf, ob hier gleiches Recht für Alle gilt – also ob meine Beiträge unverändert (siehe hierzu ggfs. UrhG §12)veröffentlicht werden.

  4. Guten Tag Herr Schilke,
    wir haben kein Problem mit Ihren Kommentaren, werden nur auch zukünftig die Namen von Abmahnopfer entfernen, es sei denn, ein Betroffener gibt uns die Namensnennung frei.
    Trotzdem müssen Sie nach unserer Auffassung das Urheberrecht auch außergerichtlich nachweisen (siehe Ihren letzten Kommentar). Wenn Sie meinen, dies können Sie in einem Prozess, was spricht dann dagegen, dies zuvor außergerichtlich darzulegen. Wenn Sie Markenrechte geltend machen, wäre es sicher hilfreich, eine Kopie der Markeneintragung zu übersenden. In dem letzten Kommentar sprechen Sie von einem “markenrechtlich geschützten Logo”, wollen aber aus dem UrhG (Urheberrechtsgesetz) Ansprüche geltend machen. Hier scheint etwas durcheinander zu gehen.
    Grüße
    RA Thomas Feil

  5. Andreas Schilke sagt:

    Sehr geehrter Herr Feil,
    da geht nichts durcheinander. Das Logo, welches ich in meinen Bildern zur Kennzeichnung verwende, ist markenrechtlich für mich geschützt. Der Hinweis auf das Markenrecht geschieht nur rein prophylaktisch da es bereits Urheberrechtsverletzer gab die behaupteten, Sie hätten das Logo, welches Ihnen gehören würde, selber in das Bild eingebaut. Grundsätzlich mache ich nur Ansprüche nach dem UrhG (aber notfalls auch die ganze Palette incl §§106ff !!!) geltend, keine markenrechtliche Ansprüche.

    Nach Auffassung des zuständigen Gerichts hier in Hannover reicht das Logo zusammen mit der Eintragung als Wort-/Bildmarke zum Nachweis meiner Rechte aus. Nach UrhG §10 steht es Jedem natürlich frei, mein Urheberrecht zu widerlegen. Sie können es mir ruhig glauben, für jedes meiner rd. 20.000 Bilder liegen mir, wenn ich die Rechte geltend mache, die Originaldateien vor.
    Der endgültige Nachweis kann letztlich nur anhand der höherauflösenden Originaldateien durch einen Gutachter erbracht werden. Wenn ich diese Dateien vorab herausgebe ist der Manipulation durch den Urheberrechtsverletzer Tür und Tor geöffnet. Insofern stelle ich diese Dateien –wie in der Vergangenheit bereits geschehen- einem Gutachter auch Veranlassung des Gerichts zur Verfügung. In der Regel kann bei neueren Bildern sogar jeder einzelne Bearbeitungsschritt nachgewiesen werden.
    Im Übrigen bin ich selbstverständlich auf Nachfrage jederzeit bereit, dem Urheberrechtsverletzer das Logo im Bild aufzuzeigen. Aber auch das hat in der Vergangenheit vorprozessual (leider mehrfach für die Urheberrechtsverletzer) nicht ausgereicht.

    Würde ich auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, hätte ich an die betreffende Person zum Posting vom 23. August 2009, 14:11 eine entsprechende Abmahnung (s. Nebenentscheidung des BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06) gleich hinterher senden können. Diese Person verkauft regelmäßig auch Neuware, wäre daher also gut beraten, sein Gewerbe auch anzumelden. Das ist ein absolut nett gemeinter Hinweis!!! Ich hoffe, Herr …. jun. liest das auch.
    Das Sie die Namen herausnehmen, war mir grundsätzlich klar – zumindest bei Privatpersonen. Dabei hoffte ich aber, da Herr … jun gewerblich tätig ist, dass auch sein Name als Gewerbetreibender im Rahmen „gleiches Recht für Alle“ genannt werden kann.

    Abschließend möchte ich „freundschaftlich“ darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung Ihre Bezeichnung „Abmahnopfer“ für Leute, die zu Lasten Dritter Straftaten begehen, eine Wertung beinhalten, die in einem Forschungsprojekt nicht zu suchen hat.

  6. Happy sagt:

    Dieser Herr Andreas Schilke versucht ganz offensichtlich und dummdreist einfach nur Leute abzuzocken!!! Warnung!!! Das ist Kein Geschäftsmann!Ich kann aus eigener Erfahrung nur dringend warnen auf seine Forderungen einzugehen.Statt Urheberrecht mache ich hier von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung gebrauch.
    Schämen Sie sich Herr Schilke!!!

  7. Andreas Schilke sagt:

    Von Ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung können Sie gerne Gebrauch machen und sich hier als Straftäter outen. Einen Grund, warum ich mich schämen soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Ich wehre mich ganz einfach gegen Bilderklauer!!! Wenn sich Andere an Ihrem Eigentum vergreifen, dann schauen Sie einfach zu oder wie???

    Es kann mir Niemand erzählen, dass er noch nie etwas davon gehört habe, dass die Verwendung fremder Bilder, Programme oder Musik verboten und strafrechtlich relevant ist.

    Etwa im Jahre 2004 begann ich mich darüber zu ärgern, dass meine Bilder mit stetig wachsender Häufigkeit von Fremden ungefragt genutzt werden, während z. B. Hersteller von Katalogen oder Münzverwaltungssoftware dafür bezahlen mussten.
    Damals beobachtete ich den Bilderklau bei eBay ganz genau. Innerhalb von 3 Monaten schrieb ich insgesamt 29 Verkäufer bei eBay an, die meine Bilder geklaut hatten und bat darum, das Verwenden meiner Bilder im Internet künftig zu unterlassen. Das Resultat:

    - a) 1 Nutzer beendete sein Angebot umgehend ohne sich zu melden
    - b) 1 Nutzer fragte, was ich denn wolle
    - c) 2 Nutzer entschuldigten sich, ließen aber das Angebot weiter laufen
    - d) 3 Nutzer meinten, das würde mich gar nichts angehen
    - e) 4 Nutzer beschimpften mich
    - f) 18 Nutzer antworteten gar nicht

    Aber jetzt der Hammer:
    1 Nutzer von c) und 4 Nutzer von f) verwendeten beim Wiedereinstellen nach Nichtverkauf weiter meine Bilder. Außerdem verwendeten 2 Nutzer von d), 2 Nutzer von e) und 10 Nutzer von f) in anderen Angeboten (NACH MEINER EMAIL!!!) andere meiner Bilder für ihre weiteren Angebote.

    Damals bin ich zur Einsicht gelangt, dass gute Worte und Bitten nichts nutzen. Seitdem gehe ich auch unter Einschaltung der Gerichte gegen diese Straftäter vor und verlange die mir gesetzlich zustehende Schadensersatzzahlung für das entgangene Nutzungsentgeld und die Unterlassungserklärung. Wer dafür kein Verständnis hat, dem kann ich auch nicht mehr helfen. Da ärgert es mich eigentlich nur noch, dass ich dem Bilderdieb zusätzliche Kosten erspart habe. Statt mir die Mühe der eigenen Bearbeitung zu machen wäre es in diesen Fällen besser gewesen, die Angelegenheit direkt an einen Anwalt abzugeben.

    In 2007 hat Jemand seinen KOMPLETTEN INTERNETAUFTRITT fast ausschließlich auf meinen Bildern begründet. Es waren insgesamt 169 Bilder, davon wurde etwa die Hälfte abgemahnt. Das Beste: von Beruf war diese Person Netzwerkadministrator bei einem öffentlichen Arbeitgeber. Er gab zu dass ihm bekannt war, dass die Verwendung fremder Bilder verboten ist, dachte aber, er würde nicht erwischt.

    Ich sehe nicht ein, dass ich eine 75-Stunden-Woche habe und regelmäßig am Wochenende und im Urlaub arbeite, während Andere es sich leicht machen bzw. einfach zu faul sind und dann meine Bilder klauen. Dieses Verhalten akzeptiere ich nicht. Ein häufiges Argument ist im Übrigen auch, man wäre nicht in der Lage gewesen, aufgrund der spiegelnden Münzoberflächen ein gutes Bild herzustellen und hätte dann einfach auf meine Ressourcen zurück gegriffen.

    Es gibt Leute, die trotz bereits abgegebener Unterlassungserklärung und Zahlung sich wieder an meinen Bildern vergriffen haben, in einem Fall dasselbe Bild, in 2 Fällen andere Bilder. Und ganz aktuell wieder Jemand, der am 19.08.2009 meine Abmahnung erhalten hat (nachweislich per Rückschein Annahme quittiert am 20.08.2009!!!) und das abgemahnte Bild am 22.08.2009 wieder bei eBay verwendet hat.

    Inzwischen freue ich mich ein Mittel gefunden zu haben, gegen die Leute, die sich an meinem Eigentum vergreifen, vorgehen zu können. Das hilft nur Eines: respektieren Sie das Eigentum Anderer.

    Allein die Tatsache, dass Sie sich hinter einem Pseudonym verstecken, zeigt mir, dass auch Sie absolut uneinsichtig sind.

  8. suse 76 sagt:

    Hallo,

    wie verhält man sich bei solchen Zahlungsaufforderungen?
    Und wer bestimmt in welcher Höhe dieser gezahlt werden muß?
    Für informationen wäre ich sehr dankbar.mfg

  9. Willi Luttenberger sagt:

    Ich habe eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Andreas Schilke übermittelt bekommen, in der die nach Ansicht des Abmahners urheberrechtswidrige Nutzung von einem Foto im Bereich Münzen gerügt wird, die ich bei Ebay benutzt habe. In der vorliegenden Abmahnung wird Herr Andreas Schilke nicht anwaltlich vertreten. Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von brutto 199,45 €
    Was soll ich machen ? zahlen oder nicht zahlen das ist die Frage !

  10. Simon K. sagt:

    Ich würde empfehlen, niemals etwas zu unterschreiben, da man damit ja die Schuld eingesteht.
    Niemals geht wegen knapp 200,00 Euro jemand vors Gericht, da er ja auch verlieren könnte und dann viel mehr aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Aber das Fazit lautet ja wohl eindeutig, da will sich jemand bereichern an Leuten, denen Angst eingeflößt wurde. Man stelle sich vor. 30 Abmahnungen im Monat, jeden Tag eine, also nicht viel Arbeit.
    Dann zahlt vielleicht “nur” 10 % davon. D.h. von 6000,- Euro bekommt Herr Schilke dann 600,- Euro. Netter Nebenverdienst! Bestimmt lässt sich die Anzahl der Abmahnung auch verdoppeln oder verdreifachen, dann braucht man nicht mehr arbeiten zu gehen……überspitzt gesagt.

  11. angelo sagt:

    Auch ich habe eine Abmahnung von Herrn Schilke bekommen . Da ich demnächst einige Zeit im Ausland verbringe , habe ich 200,-€ bezahlt ,damit mein Briefkasten nicht überläuft und ich meine Ruhe habe , worauf Herr schilke wohl auch spekuliert .
    Herr Schilke scheint mir ein Profiabmahner zu sein .

  12. forumleser sagt:

    Herr Schilke handelt absolut korrekt. Münzen zu fotografieren ist kein Kinderspiel. Für richtig gute Fotos braucht man Zeit und teure Ausrüstung.
    Es ist nunmal der Job von Herrn Schilke Fotos zu machen. Die vielen
    Diebe zeigen ja, dass er dies offenbar nicht schlecht macht. Wenn sich nun einige Hobbymünzverkäufer einfach an diesen Bilden bedienen, handeln diese gegen das Gesetz und sind somit keine Opfer, sondern Täter! Es gibt sicher auch schwarze Schaafe unter den Abmahnern, aber Herr Schilke ist sicher keins.

  13. shot sagt:

    LOL forumleser….solltest dich was schämen Schilke!!

  14. shot sagt:

    Gott sei dank wurden solche “Verstöße” gegen vermeindliches Urheberrecht (was ja eigentlich bei der Bundesbank liegt) vom landesgericht gedeckelt.Ich glaube es liegt knapp bei 50 Euro bei Fotoklau…damit ist …wie Schilke,der Münzen für Hammerpreise reinstellt und sich grämt,das diese keiner kauft,erstmal in gewisser art und weise ein riegel vorgeschoben worden….Der macht nur Geld mit seiner Masche…an Münzen,Tee oder Fotos verdient der nämlich gar nix…weil er als Geschäftsmann absolut ein Taugenix zu sein scheint…und die Fotos sind bei aller liebe sehr bescheiden geraten…und zu Forumleser(MC Schilke) noch kurz…Fotografier mal eine Münze mit einer Handykamera…sauschwer ist das^^ ehrlich kaum machbar!!LOL

  15. Andreas Schilke sagt:

    @ shot
    Enttäuschender Beitrag. Sorry, das wäre doch wohl zu plump, oder?

  16. Oliver Koch sagt:

    Guten Abend,

    ich bin nur aus Zufall auf diese Seite geraten, habe dann aber aus Interesse den ganzen Blog durchgelesen.

    Mir ist es völlig unklar, dass jemand einen Zweifel daran hat, dass er fremdes Eigentum nicht einfach nutzen kann. Die ja wohl recht weit verbreitete Meinung sieht man ja auch in anderen Bereichen, sei es Musik oder Kinofilme.

    Die Idee sich einfach Eigentum anderer anzueignen und sich dann noch darüber zu beschweren, dass man deswegen Probleme bekommt finde ich absurd und ist aber wohl ein Spiegel unserer Zeit.

  17. günter sagt:

    Hallo,

    ich bin auch per Zufall auf diese Seite geraten und muss sagen das es wirklich ein sehr interessantes Thema ist.

    Hab mir dann auch mal von Herrn Schilke die Münz Seiten angeschaut.
    Dabei ist mir aufgefallen das keine Hinweise zu finden sind, das die Fotos bitte nicht weiterverwendet werden.

    Ich denke Herr Schilke hat schon Recht damit, das seine Fotos nicht einfach verwendet werden dürfen ohne ihn um Genehmigung zu fragen.
    Aber wenn Herrn Schilke es wirklich nicht haben will das seine Fotos von Anderen verwendet werden, könnte er ja auf seinen Bilder und auf seiner Seite deutlich draufhinweisen, das dies verboten ist und das die Bilder geschützt sind.

    Ich komme zu dem Schluss, das Herr Schilke am Anfang(nach seiner Aussage 2004) wirklich böse und verärgert war das seine Bilder von Fremden benutzt wurden.
    Nun hat er mit den Abmahnungen ein Mittel gefunden, mit dem er wohl mehr Geld verdient als mit seinen anderen Geschäften.
    Somit dürfte Herr Schilke sich jetzt sehr freuen, wenn er mal wieder ein Foto von ihm in einer Ebay Auktion findet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günter

    Ps.@ Herrn Schilke
    Mich würde sehr interessieren wieviel Geld sie im Monat mit den Abmahnungen verdienen.

  18. Andreas Schilke sagt:

    Sorry Günter – nicht aufgepasst, oder???
    Der entsprechende Hinweis findet sich sowohl bei eBay als auch im Münzenshop im Impressum.

    Bevor man so etwas postet muss man auch schon mal nachschauen, oder?

    Und bevor mal wieder Jemand meint, dass hätte ich schnell geändert – falsch. Eine entsprechende Änderung bei eBay würde sich erst für Neueinstellungen auswirken.

    Allerdings wir dieser Passus demnächst in die AGB verschoben.

  19. Andreas Schilke sagt:

    P. S:
    Eine Anektode am Rande, für deren Wahrheitsgehalt ich mich verbürge, ich war beim Ausspruch selber dabei:
    In einem Prozess in Urheberrechtssachen argumentierte der Anwalt des Urheberrechtsverletzers, Schuld am Bilderklau sei ja der Rechteinhaber selber, weil er das Bild nicht mit einem entsprechenden Hinweis auf das Urheberrecht versehen hat. Daraufhin wurde er gefragt, ob er denn auch in sein Auto ein Schild mit der Aufschrift “Bitte nicht stehlen” legen würde, wenn er parkt.
    Er antwortete zum Erstaunen des Gerichts und zur Belustigung der Zuschauer -allerdings mit einem sehr resignierenden aber frechen Unterton-:
    “Ja, das mache ich manchmal”.

  20. Andreas Schilke sagt:

    @ Günter noch ein Hinweis:
    Mit Abmahnungen verdiene ich kein Geld. Denn wer mit Abmahnungen Geld verdient, handelt rechtsmissbräuchlich. Im Gegenteil – die Abmahnungen spreche ich selber ohne Einschaltung eines Anwaltes aus damit Niemand sagen kann, ich würde unnötig Kosten produzieren oder ein Anwalt verdient daran. Auch Strafanzeigen gegen Urheberrechtsverletzer erstatte ich derzeit ohne Anwaltsbeauftragung. Teilweise führe ich sogar die Zivilklagen selber vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung.

    Richtig ist allerdings, dass ich gegenüber Urheberrechtsverletzern Schadensersatzansprüche aus entgangenen Lizenzeinnahmen auf Basis der MFM-Empfehlungen, aber im Einklang mit und entsprechend dem Urheberrechtsgesetz §97 Abs. 2 geltend mache. Das ist mein verbrieftes Recht.

  21. günter sagt:

    Das mit dem Auto ist ein sehr lustiges Beispiel,aber bekommen Sie jede Woche mehrmals ihr Auto geklaut??

    Mir ging es nur darum, dass mir beim Betrachten ihrer Bilder nicht sofort klar wurde das diese geschützt sind. (Ich weiß auch, dass die Bilder auch ohne Kennzeichnung geschützt sind und man sie nicht ohne Berechtigung benutzen darf.)

    Wenn Sie der Bilderklau so stört, wäre es doch naheliegend deutliche Hinweise auf ihre Seite zu machen und sie nicht im Impressum zu verstecken.
    Bestimmt würden immer noch Leute ihre Bilder klauen, aber mit Sicherheit weniger als zuvor.
    Das wäre doch wohl in ihrem Sinne…

  22. heinz sagt:

    doch Herr Schilke ist weiter aktiv.
    Habe heute wegen einem Münzfotoverstoss 420,– EUR Abmahnung bekommen.

  23. Andreas Schilke sagt:

    Selbstverständlich wehre ich mich weiter gegen die Leute, die Straftaten gegen mich begehen mit Abmahnung, Schadensersatzforderung und Strafanzeige.

  24. Mark sagt:

    Mich würde interessieren, wie viel nicht bezahlen und wie viel dieser Fälle vor Gericht landen und dann auch noch erfolgreich für Herrn Schilke enden? Dass er erfolgreich Abmahner vor Gericht bringt, liest man nicht (selten).

    Es ist natürlich verboten Bilderklau zu begehen, aber extreme Summen als Entschädigung zu verlangen, ist in Ordnung? Finde ich nicht!

    Herr Schilke, Sie verdienen kein Geld daran? Was machen Sie denn mit dem Geld, welches Sie erhalten? Das landet auf Ihrem Konto und weiter?

    Bei mir gingen 2008/2009 insgesamt zwei oder drei Briefe ein und ich habe nicht reagiert. Das hatte mir mein Anwalt geraten, dieser empfand es schon als Unverschämtheit verbieten zu wollen selbst einen Anwalt aufzusuchen. Der würde den Betreffenden davon abraten irgendetwas zu unterschreiben oder gar zu bezahlen. Dieser Gebührensatz wird nämlich nicht anerkannt, da er willkürlich gesetzt ist. Abzocke!

  25. Sasch sagt:

    Eine Frage, wenn Sie kein Geld verdienen… was machen Sie denn mit dem Geld, welches Sie den Leuten aus den Taschen ziehen? Nachweislich liegen die Gebühren für Bilder weit unter dem, was Sie verlangen. Es ist unfassbar immer gleich zu drohen, anstatt sich gütlich zu einigen.

    Sie zeigen, dass Sie die Kosten für den Übeltäter gering halten wollen? Mein Anwalt fand das am Anfang des Jahres sehr fraglich, dass Sie in Ihrem Schreiben Rechtsbeistand verbieten wollen. Er hat uns geraten nicht zu bezahlen und seit ein paar Monaten haben wir nichts mehr von Ihnen gehört.

    Außerdem möchte ich Sie noch fragen: Wie viele Sünder haben Sie denn vor Gericht gebracht und welche Fälle sind erfolgreich für Sie ausgegangen.

    Es ist richtig, dass man fremde Bilder nicht kopieren darf, aber den Leuten dann mit überteuerten Abmahnungen zu drohen, ist sehr zweifelhaft.

    @heinz

    Wie geht es bei Ihnen nun weiter?

  26. Beobachter sagt:

    Hier wurde immer von den vielen Abmahnungen des Herrn Schilke geredet. Keiner hat sich je dazu geäußert, dass er von ihm, bei Nichtbezahlen seiner aufgestellten Rechnung vor Gericht gebracht wurde. Mich würde mal interessieren wo die sind und wie der Prozess ausgegangen ist !!
    Oder haben alle bezahlt !!!????

  27. Drafi sagt:

    Ich kann nur jeden Raten nichts zu unterschreiben und bezahlen.Herr Schilke verdient nämlich kein Geld im Münzhandel!

  28. [...] hier einsehen. Weiter äußert sich Herr Schilke selbst in mehreren Kommentaren, die Sie hier nachlesen können.  Link to this page  Link to this page Copy the code below to [...]

  29. Liza A. sagt:

    Bei mir ging heute eine Abmahung von Herrn Schilke an meinen verstorbenen Vater ein. Die Post hat den in mein Fach gelegt und mich ohne zu informieren unterschreiben lassen. Ich habe erst später bemerkt, dass es ein Brief an Papa war. Was soll ich tun? Der Vorwurf der Abmahung ist für 7 Tage ein Münzphoto verwendet zu haben. In der Announce bei Ebay war zu lesen, dassman sichbei Urheberverletzungen zuerst an den Verkäufer zu wenden habe, bevor rechtlcihe Schritte unternommen werden. Die Abmahung liegt bei 190 EUR für 7 Tage Münzphoto benutzen.

  30. Hans sagt:

    Mich würde auch mal interessieren ob der Herr Schilke schon mal einen Prozess verloren hat !! Es wird immer nur geschrieben das nicht bezahlt und nichts unterschrieben werden soll. Wie sind denn die Gerichtsverhandlungen des Herrn Schilke ausgegangen??????

  31. Hans sagt:

    Nun antworten Sie doch mal Herr Schilke!!!!

  32. Hans sagt:

    Schweigen im Walde. Wir lassen Sie aber nicht in Ruhe Herr Schilke!! Sie nicht und Herrn Thomas Burchardt auch nicht.

  33. staunender Leser sagt:

    Wann legt man diesem A….. endlich das Handwerk.
    Es kann doch nicht angehen, dass jeder unfähige Prolet einen Internethandel
    anlegt, sich hinter dem Namen seine Ehefrau Annette Schilke versteckt, damit natürlich kein Geld verdient, aber dann versucht, meist unschuldige
    User von Ebay, die nur mal ein Bild kopieren und benutzen, abzuzocken!

    Bei diesem Herrn kann doch jeder Hartz 4 Empfänger, oder arbeitsscheue Sozialemfänger schnell lernen, wie man evtl. an viel Geld rankommt.
    In meinen Augen ist das räuberische Erpressung und nicht eine privat geschriebene
    Abmahnung, ohne viel Kosten zu verursachen…wann unterbindet das endlich ein Richter?

  34. staunender Leser sagt:

    Der hat keine Zeit mehr, der muß Geld zählen…ist ja eine nette Nebenverdienstmöglichkeit…nun sagen Sie doch mal Herr Schilke, haben Sie
    überhaupt schon mal einen Prozess gewonnen?
    Oder haben Sie klugerweise immer drauf verzichtet?
    Wenn es so Dumme gibt und bezahlen, was machen Sie mit dem Geld???
    Stecken Sie das in Ihren Internet-Münzenhandel??
    Oder kaufen Sie Ihrer Frau Annette mal was Vernünftiges zu essen?
    Der Münzhandel soll ja nicht so laufen, oder?

  35. JohnDoe sagt:

    Tja,mich hat eben auch so eine nette Abmahnung in höhe von 300 euro erreicht.Wäre sehr dankbar für einen guten Rat.Fest steht aber das ich diese willkürlich Gesetzte Summe nicht zahlen werde.

  36. staunender Leser sagt:

    “”"forumleser sagt:
    28. März 2010 um 13:54

    Herr Schilke handelt absolut korrekt. Münzen zu fotografieren ist kein Kinderspiel. Für richtig gute Fotos braucht man Zeit und teure Ausrüstung.
    Es ist nunmal der Job von Herrn Schilke Fotos zu machen. Die vielen
    Diebe zeigen ja, dass er dies offenbar nicht schlecht macht. Wenn sich nun einige Hobbymünzverkäufer einfach an diesen Bilden bedienen, handeln diese gegen das Gesetz und sind somit keine Opfer, sondern Täter! Es gibt sicher auch schwarze Schaafe unter den Abmahnern, aber Herr Schilke ist sicher keins.”"”

    HAHAHA…hier hat er doch selber etwas positives reingesetzt!
    Naja, tut mal ganz gut, ist ja sonst auch wenig schönes für ihn dabei!

  37. Ralf S. sagt:

    leute, leute, leute….was ich hier in der Diskussion nicht verstehe, es ist unbestritten das die Bildrechte und somit die Verwertung der Bilder bei dem Herrn Schilke liegt ? Warum also diese Diskussion ? Wenn uns jemand die von uns angefertigten Bilder und Texte klaut die wir entweder als Dienstleistung gekauft haben oder selber unter hohem Kostenaufwand produziert haben, bekommt er natürlich Post vom Anwalt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen geltendes Recht und wird entsprechend behandelt. Da gibts auch kein wenn und aber – wenn euch jemand die Geldbörse klaut, rennt Ihr doch auch zur Polizei , oder ? Und wenn viele die Bilder klauen, hat Herr Schilke auch viel zu tun , wenn jemand die Bilder haben möchte kann er event. auch mal freundlich anfragen ob sie vielleicht einmal für eine Auktion privat genutzt werden dürfen !

  38. Larrypint sagt:

    Das scheint ja ein wahres Wespennest zu sein.Ich habe leider auch den Fehler gemacht ein Bild über die Google Bildersuche zu nutzen ohne zu wissen wer der urheber ist.Mir war auch nicht bekannt das ein Copyrightzeichen gar nicht notwendig ist aber Grundsätzlich sehe ich den Fehler ein und halte Herr Schilke auch nicht für einen Abzocker.Als Münzverkäufer würde es mich auf dauer auch stören das andere ihre Auktionen mit meinen Bildern gewinnbringend über die Bühne bringen ohne mich zu beteiligen.Er geht halt Offensiv aber Rechtmäßig vor,nur die höhe der Forderung ist extrem und wenn er nicht den Ruf eines gewerblichen Abmahners unterstreichen möchte,dann wäre kulanz hier wirklich angebracht.
    Ich werde ja sehen,ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.

  39. Münzenfreund sagt:

    Der Herr Schilke sollte sein eingetragenes Zeichen doch so kenntlich machen, das es jeder Betrachter SOFORT und ohne Vergrößerung erkennen kann.
    Es ist auf jedem Bild schön versteckt, das soll natürlich niemanden gleich auffalllen, denn dann würde es ja auch keiner mehr “klauen”.
    Nur leider würde Herr Schilke dann weniger Geld verdienen…

    Vielleicht sollte ein Richter mal über eine Änderung nachdenken, dann haben aber
    die Anwälte und Amtgerichte weniger Arbeit…

  40. Ralf S. sagt:

    @münzenfreund : soll also heissen das jetzt jeder sein Eigentum deutch kenntlich machen muss ? Ich kratz dann morgen mal meine Initialen in Tank von mein Mopped, tätowier ein Stopschild auf den Arsch meiner Frau das da keiner mehr hinguggt usw….und ich darf auch jeden umhauen der kein Schild “nicht schlagen” um den Hals trägt. Sorry , die ganze Diskussion hier wird doch nur von leuten angeheizt die gerne mal was klauen aber nicht dafür gerade stehen wollen

  41. Schwäbli1977 sagt:

    hier schreiben ja lauter kleine zu guttenbergs. mit dem unterschied, dass der herr seinen fehler inzwischen eingesehen und konsequenzen gezogen hat.
    wenn gefragt wird, ob herr schielke schon mal einen prozess verloren hat, gegenfrage: hat schon mal jemand einen prozess gegen herrn schielke gewonnen?

  42. Elena Kreuz sagt:

    Aus eigener Erfahrung weis ich, dass Herr Schilke im Prozess mehrere Sicherungen der eBay-Angebote vorlegen kann. Eine Sicherung stammt wohl sogar von jemandem Fremden, der als Zeuge benannt wird. Außerdem hat er die Bilder bearbeitet und kann vom unbearbeiteten, hochauflösenden Ursprungsbild bis zum Endbild sogar die einzelnen Zwischenschritte der Bearbeitung vorlegen. Wie im Prozess herauszuhören war, hat Herr Schilke aufgrund der Beweislage alle Prozesse gewonnen. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich nicht an die Empfehlungen hier im Forum gehalten. Das hätte mir viel Geld und Ärger erspart.

  43. @Elena Kreuz: Das ist FALSCH !
    Wenn man nicht ins Jura Feld zieht, hat man die Anwaltskosten auf jedem Fall am Hintern, aaaaaaaaaaber, viel schlimmer, man hat unterzeichnet, das man für JEDEN FALL DER WIEDERHOLUNG 5001€ zahlt – und ich kann versichern, sowas geht schneller als man meinen mag. Bei 10 Versößen ist man dann also erstmal 50.000€ los und kann zusehen, wie man den schwarzen Peter wieder los wird. I.d.r reduzieren Gerichte dann die Summe, aber auf die 50.000€ werden dann zweimal Anwaltskosten und einmal Gerichtskosten fällig. Da darf man mal so zwischen 4-6.000€ einplanen.

    Ich weiss ja nicht, was der Spass nun am Ende gekostet hat, ich gehe aber mal davon aus, unter 2000€ komplett – und das ist dann SEHR günstig !

  44. lini sagt:

    der herr Schilke mag ja Recht haben und auch auf sein Recht pochen und klagen einreichen , wenn man nicht zahlt. nur die Art und Weise ist doch fraglich.
    Wenn er die Leute abmahnt und angemessene 50 Euro verlangen würde, würde man zahlen und gut ist das Ding.
    Aber nein , er verlangt das 4 fache und das ist nicht korrekt.
    Und deswegen Herr Schilke sind die Leute sauer auf sie und fühlen sich als Opfer.
    Denken sie mal drüber nach.
    Ihnen muß ja mächtig jemand weh getan haben, daß sie derartig verfahren.

  45. Beobachter sagt:

    Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.Selbstverständlich hat Herr Schilke das Recht Leute abzumahnen die seine Bilder ungefragt verwenden.Allerdings ist die höhe der Forderung doch etwas übertrieben und es liegen sicher auch keine Bemühungen vor,die Bilder aus der Google-Liste streichen zu lassen oder sie mit einem Copyright-Zeichen zu kennzeichnen um die missbräuchliche Nutzung etwas einzudämmen.

    Einige Fälle beschreiben ja ,dass man sich durchaus mit ihm einigen kann,dennnoch bleibt der Grad zum gewerblichen Abmahner,der hier eine rechtliche Grauzone nutzt doch ziemlich schmal.

  46. Hans sagt:

    Schon über einen Monat kein Beitrag mehr! Macht Schilke Urlaub? Musste er untertauchen? Oder ist er satt? Was ist los Herr Schilke?

  47. W.K. sagt:

    Hallo,

    Hr. Schilke ist noch aktiv!!
    Ich habe heute ebenfalls eine Abmahnung von hr. Schilke erhalten – für eine Münzauktion bei ebay (für eine 20+50cent-Münze habe ich 1 Euro erhalten!)
    Ich habe das verwendete Münzbild über google gesucht, es war kein Copyright-Vermerk erkennbar.
    Ich denke, es sollte schon unterschieden werden:

    – es ist bei der Fülle der Bilder im Internet nicht mehr nachvollziehbar, ob die geschützt sind oder nicht, also deshalb verstehe ich hier manche Beiträge nicht, die böswilliges oder unerlaubtes Verwenden unterstellen – ich bin davon aus gegangen, ein ungeschütztes Bild zu verwenden.

    - es ist wohl ein Unterschied zw. gewerblichen Anbietern und reinen Privatauktionen (bei mir im Laufe der Jahre 130 Käufe/Verkäufe), insoweit ist die gewerbliche Nutzung nicht nachweisbar

    - der geforderte Betrag von Hr. Schilke ist in jedem Fall überhöht und nicht berechtigt – es gibt Urteile dazu von etwa 20 € bei eBay-Auktionen

    - es gibt auch Urteile dazu, dass die Zugrundelegung der MFM-Empfehlungen bei eBay-Auktionen nicht anwendbar sind

    - die Art der unersichtlichen Kennzeichnung durch Hr. Schilke zeigt leider sein Ziel: nicht den Urheberschutz, sondern Gewinnmaximierung durch Abmahnungen

    Zum Schluß noch eine Frage:

    Wie kann Hr. Schilke nachweisen, dass ich sein Bild bei ihm geklaut habe? Ich bin in diesem Fall selbst eigentlich “Opfer”, weil ich ein frei zugängliches Bild (mit nicht erkennbaren Urheberschutz) ausgewählt habe!!

  48. SEO Coach sagt:

    durch…

    - versteckte pixel
    - verstecktes wasserzeichen
    - zusätzliche bildinformationen
    - keywords in den bildern

    da gibt es locker 20 möglichkeiten

  49. Herr Hein sagt:

    Bilder zu verwenden, die man in der Google-Suche gefunden hat, ist mehr als leichtsinnig. Jedes Bild hat einen Urheber und der hat die Rechte daran. Entweder man kauft ein Bild oder man informiert sich darüber, ob man das Bild frei verwenden darf! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

  50. Oliver sagt:

    Endlich mal jemand der sich von der “Klau” und “Geiz-istGeil” Gelsellschaft nicht alles gefallen lässt. Weiter so Herr Hr. Schilke!!!
    Ich finde das vollkommen legitim, blos weil die Leute zu geizig, zu faul, zu naiv, zu ignorant sind muss man sich das Ganze nicht gefallen lassen.
    Am Besten sind die Leute hier die einen Fehler machen, ein Bild geklaut haben, und dann hier noch den Entrüsteten spielen.

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