Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Klaus Lohmann vorgelegt. Gerügt wurden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Für Herrn Lohmann werden durch den Herrn Rechtsanwalt Jacobs Vertragsstrafenansprüche geltend gemacht.
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Auch mir liegen zwei Abmahnungen von Herrn Lohmann vor, die sich gegen denselben Mandanten richten. Abgemahnt wurde die Formulierung zum Fristbeginn. Es wurde eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf den gesamten Fernabsatz erstreckt. Herr Dr. Jacobs sieht in der Beschränkung der Unterlassungserklärung auf eBay keinen überzeugenden Grund, zumal es – so die Ausführungen des Kollegen – “mehr als 200 Internethandelsplattformen geben würde, von denen etwa 20 % mit der Struktur von eBay übereinstimmen würden”. Es werden extrem weite Unterlassungserklärungen gefordert. Gib man diese nicht ab, lässt die nächste Abmahnung nicht lang auf sich warten.
Es drängt sich der Eindruck auf, als ginge es nicht nur um einen fairen Wettbewerb, sondern darum Vertragsstrafenansprüche entstehen zu lassen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Großes Interesse besteht an weiteren Abmahnopfern.
Meine E-mail Adresse: info@rechtsanwalt-gerstel.de
Mit freundlichem Grüßen
RA Gerstel
Wir möchten darauf hinweisen, dass Herr Rechtsanwalt Gerstel verschiedene Abmahner vertreten hat. Herr Axel Gronen von http://www.wortfilter.de bezeichnet einen Mandanten von Rechtsanwalt Gerstel, die Firma Schmidt Wellness GmbH, als Massen-Abmahner. Weitere Infos hier: http://www.wortfilter.de/News/news3054.html.
Wir kennen Rechtsanwalt Gerstel ebenfalls aus einem Beratungsmandat: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-autoteilemann-gmbh-rechtsanwalt-andreas-gerstel.
Daher Vorsicht!
RA Thomas Feil