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Werbung mit Garantien

Eine Werbung mit dem Hinweis auf eine , ohne Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich zu machen, wurde durch das LG Hildesheim (Beschl. v. 05.11.207, Az: 11 O 65/07, n.v.) für wettbewerbswidrig erachtet.

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Eine Antwort auf “Werbung mit Garantien”

  1. Georg sagt:

    Das ist ja eine tolle Nachricht!

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