Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.

0800 / 100 41 04

Komplementär-GmbH im Impressum

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 14.08.2009 (Az.: 406 O 235/08) entschieden, dass ein nicht vorhandener Hinweis auf die Komplementär- einer & Co. KG im nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Das Gericht verweist u.a. darauf, dass die namentliche Angabe des gesetzlichen Vertreters für die Klageerhebung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Nach dem Sinn und Zweck des § 5 soll der Verbraucher erfahren, welche natürliche Person für den Diensteanbieter vertretungsberechtigt ist. Dann genügt die Angabe eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers.

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Ähnlich Beiträge:

  1. Kontaktformular kein Impressum Nach der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 19.09.2007 (Az.: 44 O 79/07, MIR 2008, Dok. 144) genügt allein das Bereitstellen...
  2. BGH – Angabe des Grundpreises Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.02.2009 (Az: I ZR 163/06, veröffentlicht am 20.08.2009) entschieden, dass die Angabe des Grundpreises...
  3. Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde als Bagatellverstoß Nach dem Urteil des Landgerichts München I vom 09.03.2008 (Az.: 33 O 23089/07) stellt ein alleiniger Verstoß gegen die Angabe...
  4. Impressum – Bezeichnung “1A-Fachhandel” Durch das OLG Naumburg wurde mit Beschluss vom 16.03.2006 (Az: 10 W 3/06, CR 2006, 779) die Bezeichnung des Verkäufers...
  5. Versteckte Widerrufsbelehrung Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedienungen unauffällig eingebettete Widerrufsbelehrung erfüllt nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 (Az: 6 U...

Tags: , , , , ,

Antwort hinterlassen