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Abmahnkosten Rasch Rechtsanwälte

Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 01.04.2009 (Az.: 28 O 889/08) ein Abmahnopfer der zu in Höhe von 5.832,40 EUR verurteilt. Das Gericht hielt einen Streitwert von 400.000,00 EUR für angemessen!

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/LG%20Koeln,%20Az.%2028%20O%20889-08.pdf

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