Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 01.04.2009 (Az.: 28 O 889/08) ein Abmahnopfer der Rasch Rechtsanwälte zu Anwaltskosten in Höhe von 5.832,40 EUR verurteilt. Das Gericht hielt einen Streitwert von 400.000,00 EUR für angemessen!
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/LG%20Koeln,%20Az.%2028%20O%20889-08.pdf
Tags: Anwaltsgebühren, Anwaltskosten, Kosten, Rasch Rechtsanwälte


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