Die Firma Universal Music GmbH mahnt zurzeit das Musikalbum „Die Suche geht weiter“ von Rosenstolz ab. Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt mir eine entsprechende Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte vor. Auch hier wird ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld gegen die Telefonica O2 Germany GmbH & Co. KG in Verl beigefügt.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist mit Blick auf die Vertragsstrafe zu hoch und umfasst das gesamte Musikrepertoire der Universal Music.
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Tags: Abmahnung, Rasch Rechtsanwälte, Telefonica, Universal Music GmbH





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