Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vor. Es geht um das Musikalbum „Die Suche geht weiter“ von Rosenstolz. Abgemahnt wird für Universal Music GmbH. In Anbetracht der aktuellen Beweisaufnahmen sollte die Angelegenheit auf jeden Fall rechtlich geprüft werden, bevor irgendetwas unterschrieben wird oder Zahlung geleistet wird. In dem uns vorliegenden Fall werden € 1.200,00 als „Vergleichsbetrag“ gefordert.
Die Zahlung soll bis zum 23.12.2009 erfolgen.
Die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterzeichnet werden. Sie bezieht sich auf das gesamte Musikrepertoire der Universal Music GmbH.
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Tags: Die Suche geht weiter, Rasch Rechtsanwälte, Rosenstolz, Universal Music Entertainment GmbH





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