Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Firma DigiProtect vor. Diesmal wird sie vertreten durch die Kanzlei Schalast & Partner. Es geht um die Tonaufnahme Korbiklaani-Karkelo. Beigefügt ist ein Beschluss des Landgerichts Köln. Dieser wurde aber nicht durch die Kanzlei Schalast & Partner erwirkt, sondern durch die Rechtsanwälte Graf von Westphalen.
Von unserem Mandanten wird ein Betrag in Höhe von € 480,00 gefordert.
Es wäre schon interessant, zu wissen, nach welchem Schlüssel welche Kanzlei mit welchen Aufgaben beauftragt wird. Hier scheint es mittlerweile einen bunten Mix zu geben. Die eine Kanzlei beantragt einen Beschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG, die andere Kanzlei schickt?? dann die Abmahnung.
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Tags: Abmahnung, DigiProtect, Graf von Westphalen, Korbiklaani-Karkelo, Schalast Partner





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