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Abmahnung AB Outlet Store Limited

In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die Firma abmahnt.

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15 Antworten auf “Abmahnung AB Outlet Store Limited”

  1. unbekannt sagt:

    Abmahnung AB Outlet Store Limited

    In Internetveröffentlichungen wird berichtet, dass die Firma AB Outlet Store Limited abmahnt.

    BITTE VORSICHT ALLE PRIVATE EBAER mit mehrwertigeren artikeln und neuen sachen in unbegrenzte anzahl…

    denn diese persson ist richitg bösartig….

    sie schreibt breife raus mit ihrem anwalt mit schtreit wert über 10.000 euro

    wenn also jemand auf ebay verkauft…vorsicht

    ihre mitgliedsname bei ebay

    ab-outlet-store

    wer mag kann mir mail schreiben

    ich bin eine der viele betrofener….

  2. unknown2 sagt:

    Zustimmung: Vorsicht !!!
    Frau Tucci, GF dieser Firma, ist sich auch nicht zu schade andere Familienmitglieder ausfindig zu machen, falls keine gewünschte Reaktion, um denen Angst und Schrecken einzujagen.
    Die hohen, angedrohten Kosten, anscheinend im Kommitment mit ihrem Anwalt?? , sollen ja bezahlt werden. Wahrscheinlich teilt man sich das….
    Klappt das nicht so recht, gehts weiter…
    Weiterhin ruft sie sogar auch bei Ebay an.
    Also Vorsicht falls Sie was von dieser Firma schriftlich über deren anwalt hören.
    = Gar nicht reagieren und/oder fragen Sie ggf. Ihren Anwalt.
    Schreiben Sie auch im Internet Ihre Erfahrungen mit dieser Firma wenn Sie betroffen sind oder sein werden.

  3. penny sagt:

    jaa ich gehöre nun auch dazu.
    wer schreibt mir infos wie es bei euch verlaufen ist.

  4. ich sagt:

    Ich habe auch eine Abmahnung dieser Firma erhalten. Habe nicht reagiert, da kam die einstweilige Verfügung.
    MfG

  5. penny sagt:

    an “ich”: was hast du dagegen getan, oder tust du ?

  6. ich sagt:

    Ich bin zum Rechtsanwalt gegangen und habe dann natürlich zahlen dürfen.
    Aber, da die Frau hier nun gefallen daran gefunden hat und das jetzt wohl im großen Stil betreibt, würde ich nicht zahlen. Aber auf jeden Fall zum Rechtsanwalt gehen und Widerspruch einlegen.

  7. Chrissi sagt:

    Gehöre nun auch dazu, eigentlich müssten sich alle Betroffene melden damit man weiß wie oft Verwarnungen ausgesprochen werden um die DAME zu stoppen.

  8. ich_auch sagt:

    ich habe gestern eine solche abmahung bekommen. wie kann man das stoppen?

  9. margit sagt:

    Hallo
    Ich habe gestern auch Post von dieser Dame bekommen. Kann Ebay die nicht stoppen, das ist ja der wahnsinn in purer Form. Frechheit, die hat wohl selber große finanzielle probleme oder wie seht ihr das

  10. Sven sagt:

    Ebenso ich. Böse Post am 14.2.2011. Scheint das neue Geschäftsmodell zu sein.

  11. Amir sagt:

    Bei mir versucht sie es auch. Wenn dieses Model die Runde macht wird es bald Trittbrettfahrer geben. Als Privatverkäufer geht man dann unter.

  12. Peter sagt:

    Ich möchte mal dazu was Sagen-

    Auch wenn ich das … finde mit den Abmahnung.

    Aber zum Eingags Post : “BITTE VORSICHT ALLE PRIVATE EBAER mit mehrwertigeren artikeln und neuen sachen in unbegrenzte anzahl…”

    Das ist halt schon nicht mehr Privat, es haben schon Gerichte in Deutschland entschieden, das mehr als 10 bis 20 Artikel auch gebraucht als Gewerblich angesehen werden.

    Daher auf jedenfall direkt zum Anwalt, wenn es die Dame auf eine Verhandlung ankommen lässt kann es für so manche “Möchtegern” Privat Leute sehr sehr Böse ausgehen.

    Ich habe mal von einem Fall gelesen, wo eine Familie jeden Sonntag auf einen Flohmarkt zum Verkauf gefahren ist, Tja und nach dem Sie von einem Fliegenden Händler gemeldet wurden der Sie jede Woche gesehen hat, wurde ohm bei Gerecht eine Gewerbe angedichtet da Privat vielleicht 2 – 4 Flohmarkt austellungen OK sind.

    Ich hasse D………. ich könnte mal meinen Keller Entrümpeln und hätte dann locker 300 – 400 Auktionen , also müsste ich das über 40 Monate abverkaufen… ne ne ne ..

  13. Amir sagt:

    Anscheinend magst du das so sehen. Aber die Realität ist nun mal. Diese Dame verstößt gegen § 240 § 253 Abs3 und gegen §4a BDSG. Nach der Rechtssprechung laut Ebay-Rechtsportal.

    Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
    Eigenschaft als PowerSeller
    Unterhaltung eines eBay Shops
    Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
    Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
    Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
    ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen
    Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
    Wenn das nicht mehr so ist liegt, die Schuldfrage nicht mehr bei dem Privaten Verkäufer sondern bei Ebay.

  14. Pepa sagt:

    Bei mir hat sie es auch versucht. Habe einen Anwalt genommen, dieser hat letzte Woche schon einen Mandanten vertreten der auch von ihr abgemahnt wurde.
    Die verdient nicht genug mit ihrem Shop. Kein Wunder bei den Artikeln!!!
    Mal sehn wieviele Sie und ihre Anwältin ungestraft noch abmahnen.

  15. nessuno sagt:

    verfahren wurde eingestellt…..

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