Apple lässt über die Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrage Apple Inc. ein Smartphone mit der Bezeichnung „i9“ abmahnen, das dem iPhone sehr ähnlich ist. Streitpunkt ist der Geschmacksmusterschutz. Bei den Abmahnungen werden Unterlassungsansprüche nach dem Geschmacksmustergesetz geltend gemacht. Weiterhin werden Anwaltskosten in Höhe von € 8.112,60 auf Basis eines Gegenstandswertes von 1 Mio. € gefordert.
Die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei Bird & Bird sollte nicht ohne weitere rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Dies würde ein Schuldanerkenntnis bedeuten und wohl nach dem derzeitigen Stand nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
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Tags: Abmahnung, Apple, Bird, Bird & Bird





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