Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Firma DigiProtect überreicht. Abgemahnt wird der Tonträger „ATB-Future Memories“. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Graf von Westphalen ausgesprochen. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe € 480,00. Diese setzen sich aus einer 0,9 Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Höhe von € 437,40 und weiteren Kosten zusammen. Deutlich wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Betrag in Höhe von € 480,00 kein Schadensersatz ist.
Aus dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass auf einen Schadensersatzanspruch verzichtet wird. Möglicherweise droht hier weiterer unerwünschter Schriftverkehr in der Form, dass anschließend im Nachgang zu der Abmahnung noch ein Schadensersatzanspruch von DigiProtect geltend gemacht wird.
Auffällig ist auch, dass im Rahmen der Abmahnung nicht das Landgericht genannt wird, das den Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG erlassen hat.
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Tags: Abmahnung, ATB-Future Memories, DigiProtect, Graf von Westphalen





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