Im Rahmen einer Beratung wird uns eine aktuelle Abmahnung der ATZ GmbH aus Zwickau, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Hartung, vorgelegt. Die ATZ GmbH wird vertreten durch Rechtsanwalt Jens Conrad.
Abgemahnt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung und AGB-Klauseln.
Als Gegenstandswert wird ein Betrag in Höhe von € 20.000,00 angesetzt und damit eine Gebührenforderung in Höhe von € 859,80 erhoben.
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Tags: Abmahnung, ATZ GmbH, Jens Conrad





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und nun auch ein OLG: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-der-atz-gmbh-pierre-hartung-zwickau-durch-rechtsanwalt-jens-conrad-rechtsmissbraeuchlich.html
Weiter so!!!
Nun hat auch das landgericht leipzig den Rechtsmissbrauch ausgesprochen: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-der-atz-gmbh-pierre-hartung-zwickau-durch-rechtsanwalt-jens-conrad-rechtsmissbraeuchlich.html
Laut berichten auf http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-firma-atz-gmbh.html sollen die Abmahnungen vor dem LG Gera als rechtsmißbräuchlich eingestuft worden sein !
@ ich:
Bei “Sylvia” handelt es sich wohl eher um die Tochter des abmahnenden Anwalts Jens Conrad…
Wenn man nur ein bisschen im Internet sucht dann findet man schnell raus dass der Anwalt nur damit sein Geld verdient. Und Sie frau Sylvia sie sollten sich da raushalten denn Sie sind die Ehefrau von dem Anwalt. Dieser Anwalt sowie alle die nur Abmahnungen verschicken müssen gestoppt werden. Wenn die Händler einen Fehler in der Beschreibung haben dann könnten Sie auch eine Art hinweis verschicken aber wenn Sie gleich mit 1000,00 Abmahngebühr kommen dann können Sie liebe Frau Sylvia jemanden anderem erzählen dass es dabei nicht um Finanzierung ihres Einkommens dient. Ich hoffe die Abzocker werden irgendwann mal gestoppt.
Abmahnung dienen nicht zur Finanzierung des Einkommens.
Das Verbraucherschutzgesetz hat mit diesem Mittel einen Weg geschaffen, dass sich alle Gewerbetreibenden im Rahmen des Fernabsatzes an diegleichen Regeln halten müssen.
Wer sich durch Abmahnung ungerecht behandelt fühlt hat entweder wirklich nichts zu befürchten, da er korrekte AGBs, Widerrufsbelehrungen, etc entsprechend des Verbraucherschutzgesetzes hat oder er handelt ggü der Verbraucher und der Konkurrenz unrecht, was auch zu bestrafen ist!
Jeder hat die Möglichkeit durch rechtliche Beratung korrekte, dem Gesetz entsprechende Ausführungen zu machen. Wer darauf verzichtet muss mit den Konsequenzen leben.
Wenn also ein Mitanbieter/Konkurrent sein Recht einfordert – was soll daran Unrecht sein? Ist es etwa überflüssig Gesetze einzuhalten?
Ich denke, dass man einfach mit gleichen Mitteln handeln sollte und nicht durch Medien einseitige Sichtweisen vorgaukelt.
Kann den keinen diese unzähligen Abmahnungen stoppen? Es macht den Eindruck, dass der Anwalt sonst nichts mehr macht außer für die ATZ abzumahnen