Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnung der Autoteilemann GmbH vorgelegt. Mit der Abmahnung wurden verschiedene Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet.
Nicht nur, dass Rechtsanwalt Andreas Gerstel Gebühren auf Basis eines Streitwertes von 20.000,00 EUR abrechnete, er verlangte auch einen Schadensersatz in Höhe von pauschal 100,00 EUR. Wie sich dieser berechnet, bleibt allerdings offen.
Tags: Abmahnung, Autoteilemann GmbH, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, streitwert


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