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Abmahnung Barbara Spilles

Im Rahmen einer Beratung wird uns eine von Frau vorgelegt. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum. Es geht um angebliche Verstöße gegen die Impressumspflicht und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

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5 Antworten auf “Abmahnung Barbara Spilles”

  1. Doreen Schmidt sagt:

    Hallo, ich habe auch Probleme mit Frau Spilles vom online Shop. Ich hatte bei ihr bestellt und bin in Vorkasse gegangen. Nachdem ich ich einen Teil der Ware fristgerecht zurückgesandt habe, verweigert sie mir seit einem halben Jahr die Erstattung des Kaufpreises der zurückgeschickten Ware. Die Sache habe ich jetzt dem Anwalt übergeben, leider hat sie darauf auch nicht reagiert, sodass jetzt ein Mahnbescheid gegen sie erwirkt wird bis hin zur Klage und evtl. Gerichtsvollzieher… sehr unschöne Sache. Mein Rat: Also lasst lieber die Finger weg vom Habas Online Shop. Danke fürs lesen
    Doreen

  2. Tatiana Bergner sagt:

    Hallo, Habe díe gleichen Probleme mit Barbara Spilles, die mir meine Retoure nicht gezahlt hat und auch auf die Briefe meines Rechtsanwalts nicht reagiert hat. Jetzt gehts auch zum Mahnbescheid.

  3. Susanne Müller sagt:

    Hallo, ich kann nichts negatives dazu schreiben. Habe immer einen sehr guten Kontakt zu Ihr gehabt.
    Leider ist Momentan garkeine Bestellung möglich- Warum auch immer. Wäre sehr verbunden, wenn das bald wieder der fall sein wird.

  4. Esser J. sagt:

    Hallo zusammen,

    folgende Info hierzu :
    Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 268/10
    Über das Vermögen der Barbara Spilles geborene Kalscheuer, geboren am 25.08.1967, Billiger Str. 2, 53894 Mechernich, ………
    wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.11.2010, um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.10.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin

    Gruss
    JE

  5. Abgemahnte sagt:

    Man könnte glatt anehmen Frau Spilles hat mit ihrer fleißigen Abmahnerei ihre magere Kasse auffüllen wollen.

    Konnte mir das Lachen nach der Kenntnisnahme das sie Inso anmelden musste nun wirklich nicht verkneifen.

    Ihr beratender Anwalt kann sie ja nun trösten.

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