Uns liegt eine weitere Abmahnung von Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, vor. Es geht um den Originaltitel Bushido (feat. Karel Gott): „Für immer jung“. Die Abmahnung wird versandt von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden. Der Urheberrechtsverstoß soll im November 2009 erfolgt sein.
Wir beobachten, dass ein Teil unserer Mandanten mehrere Abmahnungen bekommen, die sich auf den Chart-Container „German Top 100 Single Charts“ beziehen. Ob die abmahnenden Anwälte sich untereinander austauschen, ist nicht ersichtlich. Es wird, wie immer, ein Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 € gefordert.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € und sollte so nicht ohne anwaltliche Überprüfung unterzeichnet werden.
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Tags: Bushido, Für immer jung, Karel Gott





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