Bei den Abmahnungen, die Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“, aussprechen lässt, wird den Betroffenen vorgerechnet, welche Kosten entstehen können. Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe geht dabei in der Abmahnung von einem Streitwert von mindestens € 6.000,00 bei einem einzigen Musikwerk/Tonaufnahme aus. Dies ist eher ein geringerer Betrag. Andere Kanzleien setzen hier ganz andere Beträge an.
Dann wird am Schluss der Abmahnung die Möglichkeit eingeräumt, Fragen über eine Rufnummer zu stellen. Hiervon ist nach unserer Einschätzung dringend abzuraten. Wir haben schon häufig Mandanten gehabt, die mit telefonischen Auskünften ihre rechtliche Position erheblich verschlechtert haben.
Ähnliche Artikel
Tags: Anis Mohamed Ferchichi, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Bushido
Link to this page